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   BFH, 14.05.2007 - XI B 186/06   

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https://dejure.org/2007,17404
BFH, 14.05.2007 - XI B 186/06 (https://dejure.org/2007,17404)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2007 - XI B 186/06 (https://dejure.org/2007,17404)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - XI B 186/06 (https://dejure.org/2007,17404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76, § 96, § 115 Abs. 2
    NZB: Verfahrensmängel

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines schwerwiegenden materiell-rechtlichen Mangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - XI B 186/06
    Solche Mängel rechtfertigen jedoch die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 76, m.w.N.).
  • BFH, 09.01.2006 - XI B 25/05

    Verfahrensmangel - vorweggenommene Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - XI B 186/06
    Die Darlegung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (z.B. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2006 XI B 25/05, BFH/NV 2006, 1106, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 96).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - XI B 186/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das angegriffene FG-Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 09.08.2007 - I B 15/07

    Vorliegen einer widerstreitenden Steuerfestsetzung; Darlegung der grundsätzlichen

    Soweit die Klägerin darüber hinaus Rechtsanwendungsfehler der Vorentscheidung rügt, kann damit die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; vom 14. Mai 2007 XI B 186/06, BFH/NV 2007, 1529).

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das angegriffene FG-Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; in BFH/NV 2006, 799; in BFH/NV 2007, 1529).

  • BFH, 28.11.2007 - XI B 172/06

    Keine steuerfreie Abfindung bei Auslaufen eines befristeten

    Ein schwerwiegender Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts, der die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich oder auf sachfremden Erwägungen beruhend und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen ließe (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 2007 XI B 186/06, BFH/NV 2007, 1529), ist nicht schlüssig dargelegt worden.
  • BFH, 17.09.2007 - I B 83/07

    Verletzung der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

    Mit der Darlegung der Klägerin, es sei von einer für die Leistung der GmbH & Co. KG angemessenen Vergütung und damit einer allein betrieblichen Veranlassung der Leistungen auszugehen, wird letztlich kein Verfahrensfehler gerügt, sondern die materiell-rechtliche Auffassung des FG angegriffen, was indessen für sich genommen nicht die Zulassung der Revision rechtfertigt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2007 XI B 186/06, BFH/NV 2007, 1529).
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