Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.08.2006

Rechtsprechung
   BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5738
BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05 (https://dejure.org/2006,5738)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2006 - IX B 184/05 (https://dejure.org/2006,5738)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2006 - IX B 184/05 (https://dejure.org/2006,5738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    Mit den in der Darstellung der eigenen Wertung und Rechtsansicht liegenden Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des FG-Urteils und damit der Rüge der fehlerhaften Tatsachenwürdigung und unzutreffenden Rechtsanwendung durch das FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    Vielmehr hat das FG den vorliegenden Akteninhalt einschließlich der Bauakten und der eingeholten Auskunft der Bauordnungsbehörde festgestellt und nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 4 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ergangenen BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 2003 III R 52/00, BFHE 203, 550, BStBl II 2004, 262; vom 16. Juni 2004 X R 44/02, BFH/NV 2004, 1407; vom 4. November 2004 III R 61/03, BFHE 208, 165, BStBl II 2005, 328; Beschluss vom 26. April 2005 IX B 184/04, BFH/NV 2005, 1506) gewürdigt.
  • BFH, 30.09.2003 - III R 52/00

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    Vielmehr hat das FG den vorliegenden Akteninhalt einschließlich der Bauakten und der eingeholten Auskunft der Bauordnungsbehörde festgestellt und nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 4 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ergangenen BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 2003 III R 52/00, BFHE 203, 550, BStBl II 2004, 262; vom 16. Juni 2004 X R 44/02, BFH/NV 2004, 1407; vom 4. November 2004 III R 61/03, BFHE 208, 165, BStBl II 2005, 328; Beschluss vom 26. April 2005 IX B 184/04, BFH/NV 2005, 1506) gewürdigt.
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    a) Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Finanzgericht (FG) seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde zu legen; insbesondere ist der Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    Mit den in der Darstellung der eigenen Wertung und Rechtsansicht liegenden Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des FG-Urteils und damit der Rüge der fehlerhaften Tatsachenwürdigung und unzutreffenden Rechtsanwendung durch das FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 29.10.2002 - IV B 98/01

    Darlegungserfordernis bei der Rüge eines Verfahrensmangels eines übergangenen

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    c) Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch Übergehen von Beweisangeboten als Verfahrensmangel rügen, haben sie --vor dem FG rechtskundig vertreten-- ihr Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache (s. Sitzungsprotokoll) und durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037; vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326).
  • BFH, 22.03.2001 - IX B 149/00

    Beschwerdebegründung - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    c) Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch Übergehen von Beweisangeboten als Verfahrensmangel rügen, haben sie --vor dem FG rechtskundig vertreten-- ihr Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache (s. Sitzungsprotokoll) und durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037; vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326).
  • BFH, 17.01.2006 - IX B 79/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    Wenn diese Würdigung des vorliegenden Akteninhalts nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen ausgefallen ist oder die Würdigung den Klägern fehlerhaft erscheint, so handelt es sich allenfalls um materiell-rechtliche Fehler, aber nicht um einen Verfahrensverstoß; damit kann die Zulassung der Revision, wenn eine willkürliche oder greifbare gesetzwidrige Beurteilung --wie hier-- nicht ersichtlich ist, nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 17. Januar 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 802).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05

    Verfahrensmangel; Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    Wenn diese Würdigung des vorliegenden Akteninhalts nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen ausgefallen ist oder die Würdigung den Klägern fehlerhaft erscheint, so handelt es sich allenfalls um materiell-rechtliche Fehler, aber nicht um einen Verfahrensverstoß; damit kann die Zulassung der Revision, wenn eine willkürliche oder greifbare gesetzwidrige Beurteilung --wie hier-- nicht ersichtlich ist, nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 17. Januar 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 802).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 44/02

    Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG

    Auszug aus BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
    Vielmehr hat das FG den vorliegenden Akteninhalt einschließlich der Bauakten und der eingeholten Auskunft der Bauordnungsbehörde festgestellt und nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 4 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ergangenen BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 2003 III R 52/00, BFHE 203, 550, BStBl II 2004, 262; vom 16. Juni 2004 X R 44/02, BFH/NV 2004, 1407; vom 4. November 2004 III R 61/03, BFHE 208, 165, BStBl II 2005, 328; Beschluss vom 26. April 2005 IX B 184/04, BFH/NV 2005, 1506) gewürdigt.
  • BFH, 22.07.2004 - II B 26/03

    Verfahrensfehler: Nichtberücksichtigung von Tatsachen

  • BFH, 11.04.2006 - X B 174/05

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Erforderlichkeit

  • BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04

    EigZulG; Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte; maßgebender Bauantrag

  • BFH, 04.12.2003 - XI B 180/01

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 28.02.2005 - IX B 119/04

    Prozessvollmacht: Bevollmächtigung in den Vorjahren

  • BFH, 26.05.2010 - V B 70/09

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in

    b) Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde gelegt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    a) Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde gelegt hat; insbesondere ist der Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2007 - XI B 194/06

    Keine Prozessführungsbefugnis einer vollbeendeten Sozietät; Verstoß gegen § 96

    Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das FG seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde zu legen; insbesondere ist der Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2007 - I B 12/06

    Erklärungen in englischer Sprache; Auslegung durch das FG

    Dieser Vortrag läuft vielmehr letztlich darauf hinaus, dass das FG den Rechtsgrund für die Zahlungen der X an den Kläger verkannt habe; damit rügen die Kläger nur eine schlicht fehlerhafte tatrichterliche Würdigung, die nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70; vom 9. November 2006 IV B 6/05, BFH/NV 2007, 727).
  • BFH, 09.09.2008 - IX B 135/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schadensersatz wegen pflichtwidriger Nichtbeförderung

    b) Der Kläger geht vielmehr von einem "ganz anderen Sachverhalt" aus und rügt mit den in der Darstellung der eigenen Wertung und Rechtsansicht liegenden Einwendungen eine (vermeintlich) fehlerhafte Tatsachenwürdigung und unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG, mithin materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2008 IX B 27/08, BFH/NV 2008, 1490; vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70).
  • BFH, 17.08.2007 - XI B 83/07

    Keine Revisionszulassung bei nicht überzeugender Begründung der FG-Entscheidung

    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040; vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757; vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06

    Praxisanteilsveräußerung; Zwei-Stufen-Modell; Rechtsmissbrauch

    a) Soweit die Kläger rügen, das FG habe den Schriftsatz vom 11. Oktober 2005 nebst den darin enthaltenen Beweisangeboten außer Acht gelassen, fehlt es an einer Darlegung, aus welchen Gründen insbesondere das Unterlassen der Beweiserhebung nicht beanstandet wurde, obwohl die Kläger in der mündlichen Verhandlung durch rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertreten waren (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70).
  • BFH, 30.10.2008 - IX B 109/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Treu und Glauben

    Soweit die Klägerin geltend macht, das Finanzgericht (FG) habe den Sachverhalt nicht ausreichend erforscht (Verletzung von § 76 Abs. 1 FGO) und bei seiner Entscheidung gegen den Inhalt der Akten verstoßen (Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), fehlen Ausführungen, weshalb sich dem FG auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunktes eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.) und inwieweit das FG den in den Gründen des angefochtenen Urteils ausdrücklich gewürdigten "Umwandlungsbeschluss" vom 30. Dezember 2003 nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70).
  • BFH, 27.07.2007 - III B 24/07

    Keine Korrektur eines Kindergeldbescheides für abgelaufenes Kalenderjahr wegen

    Mit den in der Darstellung der eigenen Wertung und Rechtsansicht liegenden Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des FG-Urteils und damit der Rüge der fehlerhaften Tatsachenwürdigung und unzutreffenden Rechtsanwendung durch das FG kann die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2007 - III S 31/06

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme; Rüge fehlerhafter

    Mit der Rüge der fehlerhaften Tatsachenwürdigung und den in der Darstellung der eigenen Wertung und Rechtsansicht liegenden Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des FG-Urteils kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (BFH-Beschluss vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70).
  • BFH, 06.03.2007 - III B 64/05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge mangelnder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.08.2006 - V B 56/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16657
BFH, 28.08.2006 - V B 56/06 (https://dejure.org/2006,16657)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2006 - V B 56/06 (https://dejure.org/2006,16657)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2006 - V B 56/06 (https://dejure.org/2006,16657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger nach entsprechender Anfrage der Berichterstatterin auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet und damit zu erkennen gegeben hat, dass er eine weitere Beweiserhebung nicht für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 V B 56/06, BFH/NV 2007, 70; in BFH/NV 2011, 1706, Rz 22).
  • BFH, 07.07.2016 - III B 39/16

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

    Nach Aufhebung des Erörterungstermins und nach der Stellung der Beweisanträge hat die Klägerin nach entsprechender Anfrage auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet und damit zu erkennen gegeben, dass sie eine weitere Beweiserhebung nicht für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 34, und vom 28. August 2006 V B 56/06, BFH/NV 2007, 70).
  • BFH, 19.05.2011 - X B 164/10

    Richterliche Hinweispflicht - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - nicht

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger nach entsprechender Anfrage des Berichterstatters auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet und damit zu erkennen gegeben hat, dass er eine weitere Beweiserhebung nicht für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2006 V B 56/06, BFH/NV 2007, 70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht