Rechtsprechung
BFH, 19.08.2008 - III B 129/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grobes Verschulden bei Anfertigung eines Antrags auf Gewährung von Investitionszulage
- Judicialis
InvZulG 1999 § 3; ; InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 8; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Grobes Verschulden des Investors bei Anfertigung eines Investitionszulagenantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beurteilung des Ausbaus eines Dachgeschosses als Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts und Begründung von Wohnungseigentum; Möglichkeit der Zuordnung von Baumaßnahmen an einem Dachgeschoss zu noch zu schaffenden Eigentumswohnungen bei Abgabe einer Teilungserklärung bis ...
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 13 K 2137/04
- BFH, 19.08.2008 - III B 129/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2008, 1992
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.08.2006 - X B 154/05
Zeuge im Ausland
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - III B 129/07
Mit der pauschalen Behauptung, das FG sei in der Frage des groben Verschuldens von der BFH-Rechtsprechung abgewichen, wird der Zulassungsgrund der Divergenz nicht dargetan i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (s. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285). - BFH, 06.06.2006 - III B 202/05
Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - III B 129/07
In beiden Fällen muss es sich um eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage handeln (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653). - BFH, 22.04.2008 - X B 57/07
Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der …
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - III B 129/07
Von einem solchen ist nur dann auszugehen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (s. z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192, m.w.N.). - BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
Grobes Verschulden
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - III B 129/07
Sie könnte in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit zutreffend angewendet worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen widerspricht (BFH-Beschluss vom 2. März 2005 IX B 176/03, BFH/NV 2005, 1577, m.w.N.).
- BFH, 23.02.2009 - III B 80/08
Kein inländischer Wohnsitz bei in einem ausländischen Internat untergebrachten …
Die tatsächliche Würdigung durch das Gericht kann im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision grundsätzlich nicht gerügt werden (z.B. Senatsbeschluss vom 19. August 2008 III B 129/07, BFH/NV 2008, 1992).