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   BFH, 21.07.2009 - X R 46/08   

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https://dejure.org/2009,7966
BFH, 21.07.2009 - X R 46/08 (https://dejure.org/2009,7966)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - X R 46/08 (https://dejure.org/2009,7966)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - X R 46/08 (https://dejure.org/2009,7966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten; Wahl der Gewinnermittlungsart; Minimalanforderungen einer Einnahmen-Überschussrechnung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 21; ; UStG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung eines gewerblichen Grundstückshandels als Gewerbebetrieb; Buchführungspflicht eines Gewerbetreibenden; Wahlrecht eines nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 , § 5 Einkommensteuerrecht ( EStG ) und § ...

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensvergleich und Einnahme-Überschussrechnung zwei gleichwertige Gewinnermittlungsmethoden; Wahl der Gewinnermittlungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15
    Einnahmeüberschußrechnung; Gewinnermittlung; Grundstückshandel; Wahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 186
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Aus Wortlaut und Systematik dieser gesetzlichen Regelung folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFH/NV 2009, 1298, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 m.w.N.), dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG die Regel ist.

    In einem solchen Fall bleibt es bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1298, m.w.N.).

    Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich --wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich angesprochen-- erst dann wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und auf Grund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1298, m.w.N.).

    Selbst wenn der Kläger --was das FG von seinem Standpunkt aus zu Recht nicht festgestellt hat-- zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einnahmen (§ 8 EStG) und die Werbungskosten (§ 9 EStG) aufgezeichnet oder zumindest die Einnahmen- und Ausgabenbelege erstellt bzw. gesammelt hätte, reichte dies allein zur Ausübung des Wahlrechts zugunsten der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1298, m.w.N.).

    Derjenige, der keinen Gewinn ermitteln will, hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber auch (durch schlüssiges Verhalten) keine Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten getroffen (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1298, m.w.N.).

    Denn danach entfällt für nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erst mit der Erstellung des Abschlusses, nicht hingegen bereits mit der Einrichtung der Buchführung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1298, m.w.N.).

    So kommt die Wahl der Überschussrechnung nach Erstellung des Abschlusses nicht mehr in Betracht (BFH-Urteil Urteil in BFH/NV 2009, 1298, m.w.N.).

    Ebenso scheidet die Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich aus, wenn der Steuerpflichtige nicht zeitnah zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums eine Eröffnungsbilanz aufgestellt und eine kaufmännische Buchführung eingerichtet hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1298, m.w.N.).

    Denn dies beträfe nur die Ordnungsmäßigkeit der Gewinnermittlung, nicht aber die Wahl der Gewinnermittlungsart als solche (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1298).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung hervorgehoben, dass das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen prinzipiell unbefristet zusteht (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509).

    Wie der IV. Senat des BFH tritt der erkennende Senat der vom XI. Senat im Urteil in BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509 vertretenen Auffassung bei.

  • BFH, 09.11.2000 - IV R 18/00

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Maßgeblich ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 18/00, BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102, unter 2.a der Gründe).

    Die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten kann außerdem durch die Bindung des Steuerpflichtigen an eine für ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr bereits getroffene Wahl ausgeschlossen sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102).

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Zwar macht § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG die Ausübung des Wahlrechts nicht von irgendwelchen Dokumentationen abhängig (BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481).

    § 22 UStG wirkt auch für die Einkommensteuer (BFH-Urteile in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, und vom 11. August 1992 VII R 90/91, BFH/NV 1993, 346, m.w.N.).

  • BFH, 24.11.1959 - I 47/58 U

    Gewinnermittlung durch die Angehörigen der freien Berufe - Gewinnermittlung durch

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Dem mit der Einnahmen-Überschussrechnung verfolgten Vereinfachungszweck (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. November 1959 I 47/58 U, BFHE 70, 499, BStBl III 1960, 188) wird diese Auffassung ebenfalls gerecht.
  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 201/78

    Zum Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Denn fehlt es am Willen, Gewinn zu ermitteln, ist eine Wahl zwischen verschiedenen Gewinnermittlungsarten ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301).
  • BFH, 12.10.1994 - X R 192/93

    Wahlrecht zwischen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und durch

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Fehlt es allerdings auch daran, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige eine Wahl zugunsten der Überschussrechnung getroffen hat (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85, BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287, und vom 12. Oktober 1994 X R 192/93, BFH/NV 1995, 587).
  • BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91

    Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes zur Ausübung des dem Adressaten

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    § 22 UStG wirkt auch für die Einkommensteuer (BFH-Urteile in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, und vom 11. August 1992 VII R 90/91, BFH/NV 1993, 346, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.1985 - IV R 111/83

    Möglichkeit der Verletzung eines Steuerpflichtigen in dessen Rechten im Falle

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Zwar gehört zu den tatbestandlichen Voraussetzungen für die Ausübung des nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG eingeräumten Wahlrechts weder die Kenntnis aller steuerlichen Folgen der einmal getroffenen Wahl noch das Bewusstsein, überhaupt eine Wahl zu treffen (BFH-Urteil vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158).
  • BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97

    Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
    Hat der Steuerpflichtige demgegenüber nur die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er auf Grund dieser tatsächlichen Handhabung sein Wahlrecht im Sinne einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeübt (BFH-Urteil vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195).
  • BFH, 13.10.1989 - III R 30/85

    Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    In materiell-rechtlicher Hinsicht wird das Wahlrecht auch durch die in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen beschränkt (BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 - X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).
  • BFH, 02.06.2016 - IV R 39/13

    Gewinnermittlungswahlrecht; erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach

    Formal wird es allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung begrenzt (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186, unter II.3.b).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass der Steuerpflichtige die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten solange treffen darf, wie sich ihr Ergebnis steuerlich auswirken kann (BFH-Urteile in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.3.c, und in BFH/NV 2010, 186, unter II.3.c).

  • FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12

    Wirksamer Widerruf eines zuvor erklärten Wechsels der Gewinnermittlungsart vom

    Dieser Auffassung ist der BFH beigetreten (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 m.w.N.; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Da der Abschluss durch den Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums erstellt wird, folgt hieraus, dass die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten auch erst durch den Abschluss und folglich nicht bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres ausgeübt wird (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; mit Anmerkung Dötsch, Der Betrieb 2009, 1386, 1387 und vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall grundlegend von den vom BFH bisher entschiedenen Fällen (vgl. u.a. Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; vom 8. Oktober 2008 VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633) und dem Sachverhalt der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, a.a.O.) zugrunde lag.

    Denn neben der formalen Begrenzung des Wahlrechts durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung und der im Anschluss eintretenden Bindung für die drei folgenden Wirtschaftsjahre, müssen auch die materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen der gewählten Gewinnermittlungsart vorliegen (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 186, II. 2. c).

    Die Wahl der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich setzt in Abgrenzung zur Einnahmen-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige zeitnah zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss erstellt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 186; Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.).

  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    An die Dokumentation der Wahl zugunsten der Einnahmenüberschussrechnung sind dabei keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.b bb; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186, unter II.2.b bb).
  • FG Hamburg, 29.04.2015 - 2 K 4/13

    Einkommensteuer: Wahl der Gewinnermittlungsart, Umfang des Betriebsvermögens

    (BFH-Urteile vom 19.03.2009 IVR 57/07, BStBl II 2009, 659 m. w. N.; vom 19.10.2005 XI R 4/04, BStBl II 2006, 509; vom 21.07.2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    An die Dokumentation der Wahl zu Gunsten der Einnahmenüberschussrechnung sind dabei keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BFH-Urteil vom 21.07.2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Denn fehlt es am Willen, Gewinn zu ermitteln, ist eine Wahl zwischen verschiedenen Gewinnermittlungsarten nicht denkbar (BFH-Urteile vom 21.07.2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; vom 19.03.2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m. w. N.; vom 08.10.2008 VIII R 74/05, BStBl II 2009, 238).

    Der Kläger ging danach nicht mehr davon aus, dass er Überschusseinkünfte erzielen würde (vgl. BFH-Urteil vom 21.07.2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186), die Ausübung des Wahlrechts erfolgte somit in Kenntnis und in dem Bewusstsein, dass Gewinneinkünfte der Besteuerung zugrunde gelegt werden sollten.

  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

    An die Dokumentation der Wahl zugunsten der Einnahmenüberschussrechnung sind dabei keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.b bb; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186, unter II.2.b bb).
  • BFH, 20.03.2013 - X R 15/11

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und

    Das FA muss daher, nachdem der Steuerpflichtige erklärt hat, den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln zu wollen, eine solche (zumindest kursorische) Rechnung auch tatsächlich erhalten (zum Ganzen grundlegend BFH-Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.b bb; im Anschluss daran Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186, unter II.2.b bb, 3.b).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten

    Der BFH ist diesen Auffassungen beigetreten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.).

    Denn danach entfällt für nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erst mit der Erstellung des Abschlusses, nicht hingegen bereits mit der Einrichtung der Buchführung (BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186 und vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.).

  • FG Thüringen, 31.08.2022 - 4 K 599/21

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zur Glättung von

    Nach dieser Rechtslage hat ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger ein -prinzipiell unbefristetes - Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG, das formal allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung begrenzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 19.10.2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl Il 2006, 509; vom 19.03.2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659; vom 21.07.2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass der Steuerpflichtige die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten solange treffen darf, wie sich ihr Ergebnis steuerlich auswirken kann (vgl. BFH-Urteile vom 19.10.2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl Il 2006, 509; vom 19.03.2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659; vom 21.07.2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Ausgangspunkt ist, dass nach der BFH-Rechtsprechung das Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsmethode in materiell-rechtlicher Hinsicht unbefristet ausgeübt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 19.10.2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl Il 2006, 509; vom 19.03.2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659; vom 21.07.2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

  • FG München, 30.11.2020 - 7 K 36/18

    Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts

    Formal wird es allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung begrenzt (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Allein das Anlegen von Aufzeichnungen, die sowohl die Erstellung einer Überschussrechnung als auch eines Jahresabschlusses ermöglichen, schließt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht aus, solange nicht auch Jahresabschlüsse aufgestellt werden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 - X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

  • BFH, 21.05.2013 - III B 150/12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich

  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10

    Streitgegenstand: Gewerbesteuer 2005-2007 - Bindung an Wahl der

  • BFH, 20.12.2012 - III R 33/12

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der

  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

  • FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13

    Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

  • FG Hessen, 22.08.2019 - 10 K 1143/14

    Einkommenstuerrechtliche Berücksichtigung von Verlusten aus Beteiligung an einer

  • FG Köln, 14.09.2023 - 7 K 2450/20

    Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen: Vorliegen einer Betriebsstätte in

  • FG Hamburg, 23.04.2015 - 5 K 115/12

    Einkommensteuer: Zur Abgrenzung eines gewerblichen Goldhandels von privater

  • FG Hamburg, 22.02.2010 - 2 K 59/08

    Schätzungsbefugnis des Gerichts - Keine Begründung der Besteuerungsgrundlagen bei

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG München, 12.05.2016 - 2 K 1704/13

    Rehtmäßigkeit des Wechsels der steuerrechtlichen Gewinnermittlungsart

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