Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.10.2010

Rechtsprechung
   BFH, 20.10.2010 - II B 23/10   

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https://dejure.org/2010,18136
BFH, 20.10.2010 - II B 23/10 (https://dejure.org/2010,18136)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2010 - II B 23/10 (https://dejure.org/2010,18136)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - II B 23/10 (https://dejure.org/2010,18136)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3
    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im AdV-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3
    Erfordernis einer Stellungnahme zur vom Finanzgericht zitierten Stellungnahme des Bundesfinanzhofs über das Auslösen einer Steuerpflicht durch die rechtliche Anteilsvereinigung in der Hand eines Treuhänders

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - II B 23/10
    Weiter bedarf es einer Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 10.02.2010 - III B 112/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - II B 23/10
    Erforderlich sind insoweit Ausführungen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.1994 - II B 142/93

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden -

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - II B 23/10
    Die Entscheidung über die AdV ist zudem durch das Urteil in der Hauptsache überholt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 1994 II B 142/93, BFH/NV 1995, 489).
  • BFH, 23.05.2005 - X B 121/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - II B 23/10
    Der Umstand, dass das FG im Rahmen des Verfahrens der Klägerin wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO eine andere Rechtsauffassung vertreten hat als im Rahmen der Hauptsacheentscheidung, stellt wegen der nur summarischen Prüfung im Aussetzungsverfahren keine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung dar (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Mai 2005 X B 121/04, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.03.1966 - II 70/63
    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - II B 23/10
    Sie hat jedoch weder zu der vom Finanzgericht (FG) zitierten Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 16. März 1966 II 70/63, BFHE 86, 158, BStBl III 1966, 378) Stellung genommen, nach der die rechtliche Anteilsvereinigung in der Hand eines Treuhänders die Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auslöst, noch sich zu den in der Literatur vertretenen Auffassungen geäußert (vgl. Fischer in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz, 16. Aufl., § 1 Rz 880; Pahlke/Franz, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 1 Rz 329, 371 ff.).
  • BFH, 15.10.2019 - V R 29/19

    Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum

    Beantwortet ein Senat im Aussetzungsverfahren aufgrund summarischer Beurteilung eine bestimmte Rechtsfrage anders, als es der Rechtsauffassung des erkennenden Senats entspricht, verpflichtet dies nach ganz herrschender Auffassung nicht zur Vorlage an den Großen Senat des BFH nach § 11 Abs. 2 FGO (BFH-Beschluss vom 20.10.2010 - II B 23/10, BFH/NV 2011, 63; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 11 FGO Rz 30, m.w.N.; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 11 Rz 5, m.w.N.; Müller, AO-Steuerberater 2011, 49 ff., 53).
  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) erfordert u.a. die Formulierung einer bestimmten Rechtsfrage sowie Ausführungen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881, m.w.N.; vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 20. Oktober 2010 II B 23/10, BFH/NV 2011, 63, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2014 - VII B 112/14

    Verjährungsbeginn für die Anfechtung einer widerruflichen Bezugsberechtigung

    Dies hat der BFH wiederholt entschieden (z.B. Beschluss vom 20. Oktober 2010 II B 23/10, BFH/NV 2011, 63, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 19.10.2022 - 4 K 2748/21

    Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO

    Eine etwaige Abweichung von der Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage durch ein anderes Gericht nach der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache stellt keine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung dar (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 II B 23/10, BFH/NV 2011, 63).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.2010 - XI S 24/10   

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https://dejure.org/2010,15925
BFH, 14.10.2010 - XI S 24/10 (https://dejure.org/2010,15925)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2010 - XI S 24/10 (https://dejure.org/2010,15925)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - XI S 24/10 (https://dejure.org/2010,15925)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • openjur.de

    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 133a, FGO § 133a Abs 2 S 5, FGO § 135 Abs 1, GKG § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 6400
    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 133a FGO, § 133a Abs 2 S 5 FGO, § 135 Abs 1 FGO, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 6400 GKG vom 09.12.2004
    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 133a FGO, § 133a Abs 2 S 5 FGO, § 135 Abs 1 FGO, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 6400 GKG vom 09.12.2004
    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    FGO § 133a Abs. 2 S. 5; GG Art. 103 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge trotz lediglich pauschaler Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zur Begründung der Rüge

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Voraussetzungen eines Gehörverstoßes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" -

    Auszug aus BFH, 14.10.2010 - XI S 24/10
    Nach dieser Bestimmung hätte die Rügeführerin schlüssig und substantiiert darlegen müssen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen sie sich im rechtskräftig abgeschlossenen Beschwerdeverfahren XI B 84/09 nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus die Rügeführerin dies meint, folgern zu können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467, m.w.N., und vom 8. April 2010 IX S 22/09, BFH/NV 2010, 1299, m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2010 - IX S 22/09

    Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 14.10.2010 - XI S 24/10
    Nach dieser Bestimmung hätte die Rügeführerin schlüssig und substantiiert darlegen müssen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen sie sich im rechtskräftig abgeschlossenen Beschwerdeverfahren XI B 84/09 nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus die Rügeführerin dies meint, folgern zu können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467, m.w.N., und vom 8. April 2010 IX S 22/09, BFH/NV 2010, 1299, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    a) Nach dieser Bestimmung muss der Rügeführer insbesondere schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren XI B 67/09) nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467, m.w.N.; vom 14. Oktober 2010 XI S 24/10, BFH/NV 2011, 63).
  • BFH, 11.09.2013 - I S 14/13

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    Dies erfordert einen schlüssigen und substantiierten Vortrag, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen sich der Rügeführer in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies im Einzelnen folgert (BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 XI S 24/10, BFH/NV 2011, 63; vom 22. April 2013 IX S 8/13, BFH/NV 2013, 1244).
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