Rechtsprechung
   BFH, 30.09.2011 - X B 75/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21559
BFH, 30.09.2011 - X B 75/11 (https://dejure.org/2011,21559)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2011 - X B 75/11 (https://dejure.org/2011,21559)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2011 - X B 75/11 (https://dejure.org/2011,21559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung

  • openjur.de

    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis; Revisionszulassung bei Doppelbegründung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 122 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung

  • Bundesfinanzhof

    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung

  • rewis.io

    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 35b
    Gewerbesteuer bei bestrittenem Zugang der Bescheide

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verstoß gegen Denkgesetze, wenn FG aus der langjährigen widerspruchslosen Hinnahme von Vollstreckungsversuchen den Schluss zieht, dass die Verwaltungsakte zugegangen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 5
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 30.09.2011 - X B 75/11
    Weil damit hinsichtlich der --das angefochtene Urteil selbständig tragenden-- tatsächlichen Würdigung des FG, die Bescheide vom 28. Mai 2001 seien dem Kläger zugegangen, kein Zulassungsgrund gegeben ist, braucht der Senat nicht näher zu prüfen, ob hinsichtlich der weiteren, selbständig tragenden Rechtsausführungen der Vorentscheidung zur Auslegung des § 35b GewStG Zulassungsgründe vorliegen könnten (vgl. zur fehlenden Klärungsfähigkeit bei Doppelbegründungen BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, und vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229).
  • BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08

    Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 30.09.2011 - X B 75/11
    Bei diesem Vorbringen handelt es sich indes um materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Gesamtwürdigung des Tatrichters, die nicht unter die gesetzlichen Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 FGO fallen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39).
  • BFH, 04.08.2005 - II B 34/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 30.09.2011 - X B 75/11
    Weil damit hinsichtlich der --das angefochtene Urteil selbständig tragenden-- tatsächlichen Würdigung des FG, die Bescheide vom 28. Mai 2001 seien dem Kläger zugegangen, kein Zulassungsgrund gegeben ist, braucht der Senat nicht näher zu prüfen, ob hinsichtlich der weiteren, selbständig tragenden Rechtsausführungen der Vorentscheidung zur Auslegung des § 35b GewStG Zulassungsgründe vorliegen könnten (vgl. zur fehlenden Klärungsfähigkeit bei Doppelbegründungen BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, und vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229).
  • BFH, 16.05.2013 - X B 172/11

    1 %-Regelung

    Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich gesehen das Urteil trägt, muss der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Grund für die Zulassung der Revision darlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. September 2011 X B 75/11, BFH/NV 2012, 5, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht