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   BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13   

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https://dejure.org/2013,45578
BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13 (https://dejure.org/2013,45578)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2013 - VI R 25/13 (https://dejure.org/2013,45578)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2013 - VI R 25/13 (https://dejure.org/2013,45578)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer

  • openjur.de

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung; Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1, EStG § ... 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 19 Abs 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, FGO § 96 Abs 1, FGO § 118 Abs 2
    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer

  • Bundesfinanzhof

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002
    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer

  • IWW
  • rewis.io

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Ertragssteuerliche Behandlung der Möglichkeit der Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Pkw

  • datenbank.nwb.de

    Anwendungsvoraussetzung der 1 v.H.-Regelung; Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zur privaten Nutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die 1 %-Regelung und der Sohn als Arbeitnehmer - nicht so schnell!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Dienstwagen eines familienangehörigen Arbeitnehmers - und die 1%-Regelung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Ansatz eines lohnsteuerbaren Nutzungswerts nur wegen der untersagten Möglichkeit, einen Dienstwagen privat zu nutzen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geldwerter Vorteil für Firmenwagen bei bestehendem Nutzungsverbot für Juniorchef

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Überwachung des Kfz-Privatnutzungsverbots

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
    Überblick über die Firmenwagennutzung aus lohnsteuerrechtlicher Sicht
    Nutzungsverbot

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 714
  • BFH/NV 2014, 678
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 46/11

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316, und vom 21. März 2013 VI R 42/12, BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; VI R 46/11, BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, und VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; jeweils m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW privat nutzt (Senatsurteil in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700).

    Dabei hat es auch zu berücksichtigen, dass die fehlende Überwachung eines arbeitsvertraglich vereinbarten Verbots der privaten Nutzung des dienstlich überlassenen Fahrzeugs nicht auf dessen Steuerunerheblichkeit schließen lässt (vgl. Senatsurteile in BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; in BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht oder es wie bei einem angestellten (Allein-)Geschäftsführer, einem (familienangehörigen) Geschäftsführer eines Familienunternehmens oder dem Gesellschafter-Geschäftsführer an einer "Kontrollinstanz" fehlt (Senatsurteile in BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316; in BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; in BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, m.w.N.).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316, und vom 21. März 2013 VI R 42/12, BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; VI R 46/11, BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, und VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; jeweils m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW privat nutzt (Senatsurteil in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700).

    Dabei hat es auch zu berücksichtigen, dass die fehlende Überwachung eines arbeitsvertraglich vereinbarten Verbots der privaten Nutzung des dienstlich überlassenen Fahrzeugs nicht auf dessen Steuerunerheblichkeit schließen lässt (vgl. Senatsurteile in BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; in BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht oder es wie bei einem angestellten (Allein-)Geschäftsführer, einem (familienangehörigen) Geschäftsführer eines Familienunternehmens oder dem Gesellschafter-Geschäftsführer an einer "Kontrollinstanz" fehlt (Senatsurteile in BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316; in BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; in BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, m.w.N.).

  • BFH, 18.04.2013 - VI R 23/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316, und vom 21. März 2013 VI R 42/12, BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; VI R 46/11, BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, und VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; jeweils m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW privat nutzt (Senatsurteil in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht oder es wie bei einem angestellten (Allein-)Geschäftsführer, einem (familienangehörigen) Geschäftsführer eines Familienunternehmens oder dem Gesellschafter-Geschäftsführer an einer "Kontrollinstanz" fehlt (Senatsurteile in BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316; in BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; in BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 11.04.2013 - 11 K 2935/11

    Geldwerter Vorteil bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs - Überwachung eines

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1315 veröffentlicht.

    Er beantragt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 11. April 2013  11 K 2935/11 E und die Einspruchsentscheidung vom 5. August 2011 aufzuheben sowie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2007 bis 2009 jeweils vom 24. März 2011 insoweit abzuändern, als die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit für die Jahre 2007 bis 2009 jeweils um 8.232 EUR gemindert werden.

  • BFH, 23.04.2009 - VI R 81/06

    Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Unterbindet der Arbeitgeber die unbefugte Nutzung durch den Arbeitnehmer nicht, kann die "vertragswidrige" Privatnutzung auf einer vom schriftlich Vereinbarten abweichenden, mündlich oder konkludent getroffenen Nutzungs- oder Überlassungsvereinbarung beruhen und damit den Ansatz eines nach der 1 %-Regelung zu bewertenden, lohnsteuerbaren Nutzungsvorteil rechtfertigen (Senatsurteil vom 23. April 2009 VI R 81/06, BFHE 225, 33, BStBl II 2012, 262).
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316, und vom 21. März 2013 VI R 42/12, BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; VI R 46/11, BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, und VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; jeweils m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW privat nutzt (Senatsurteil in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Arbeitslohn liegt nur insoweit vor, als der Arbeitnehmer zur Privatnutzung des Firmenfahrzeugs befugt ist (Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich -

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (Senatsurteil vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1997 - I B 78/96

    Überzeugungsbildung eines Gerichts beim Zeugenbeweis

    Auszug aus BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 1001/19

    Körperschaftsteuer: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbots

    Außerdem sei die Existenz eines gleichwertigen privaten Kfz nach der einschlägigen BFH-Rechtsprechung - insbesondere nach den Urteilen vom 21.03.2013 (VI R 46/11), vom 18.04.2013 (VI R 23/12) und vom 14.11.2014 (VI R 25/13) - keine Voraussetzung dafür, dass ein vertraglich fixiertes privates Nutzungsverbot zu akzeptieren sei.

    Nach den BFH-Urteilen vom 21.03.2013 (VI R 46/11), 18.04.2013 (VI R 23/12) und 14.11.2014 (VI R 25/13) reiche ein Anscheinsbeweis für die Feststellung der privaten Nutzung nicht aus, sofern keine zusätzlichen objektiven Beweise vorlägen.

    Dass der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwache, ändere hieran nichts (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 - VI R 46/08, BStBl II 2010, 848; vom 21.03.2013 - VI R 46/11, BStBl II 2013, 1044; vom 21.03.2013 - VI R 42/12, BStBl II 2013, 918; vom 18.04.2013 - VI R 23/12, BStBl II 2013, 920; vom 14.11.2013 - VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678).

  • BFH, 09.03.2017 - VI R 33/16

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Nachweis

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (Senatsurteil vom 14. November 2013 VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2015 - III R 6/14

    Kindergeld: notwendiger Umfang der Feststellungen zum anwendbaren ausländischen

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Urteil vom 14. November 2013 VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678, Rz 11, m.w.N.).

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 678, Rz 11, m.w.N.).

  • FG Münster, 28.04.2023 - 10 K 1193/20

    Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH aufgrund

    Dass der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwache, ändere hieran nichts (vgl. BFH-Urteile vom 21.4.2010 VI R 46/08, BStBl II 2010, 848; vom 21.3.2013 VI R 46/11, BStBl II 2013, 1044; vom 21.3.2013 VI R 42/12, BStBl II 2013, 918; vom 18.4.2013 VI R 23/12, BStBl II 2013, 920; vom 14.11.2013 VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678).
  • BFH, 17.07.2014 - IV R 32/13

    Verstoß gegen Denkgesetze als Rechtsanwendungsfehler - gesondertes und

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966; vom 5. Mai 2011 IV R 34/08, BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787; vom 14. November 2013 VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678).
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