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   BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78   

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https://dejure.org/1979,751
BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78 (https://dejure.org/1979,751)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1979 - VII R 95/78 (https://dejure.org/1979,751)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - VII R 95/78 (https://dejure.org/1979,751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 147

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 111
  • DB 1980, 240
  • BStBl II 1980, 105
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.03.1981 - VII R 90/78
    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
    Nachdem die Geschäftsstelle des Senats dem Kläger anheim gestellt hatte, darzutun, daß die Streitwertgrenze von 10.000 DM überschritten sei, hat er beantragt, das vorliegende Revisionsverfahren mit den Revisionsverfahren VII R 90/78 (Kläger RB) und VII R 91/78 (Kläger G) zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

    (Im Revisionsverfahren VII R 90/78 beträgt der Streitwert mehr als 10.000 DM.) Der Kläger hat ferner darauf hingewiesen, daß das FG die in der mündlichen Verhandlung verbundenen Verfahren nicht ausdrücklich wieder getrennt habe.

    Dem weiter vom Kläger gestellten Antrag, die Streitsache mit dem Revisionsverfahren VII R 90/78 und VII R 91/78 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung zu verbinden, kann nicht entsprochen werden.

  • VG Karlsruhe, 20.01.1978 - III 260/77
    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
    In der mündlichen Verhandlung vom 28. September 1978 hatte das FG die Streitsache III 259/77 mit den andere Beteiligte betreffenden Streitsachen III 260/77 (Klägerin G) und III 258/77 (Kläger RB) durch Beschluß zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung verbunden.

    Die Zulässigkeit der Revision ergibt sich auch nicht daraus, daß das FG die später von den Beteiligten mit der Revision angefochtenen Streitsachen III 258/77, III 259/77 und III 260/77 zu gemeinsamer Verhandlung verbunden hat und daß der Streitwert aller Sachen 10.000 DM übersteigt.

  • FG Schleswig-Holstein, 15.05.1979 - III 258/77
    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
    In der mündlichen Verhandlung vom 28. September 1978 hatte das FG die Streitsache III 259/77 mit den andere Beteiligte betreffenden Streitsachen III 260/77 (Klägerin G) und III 258/77 (Kläger RB) durch Beschluß zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung verbunden.

    Die Zulässigkeit der Revision ergibt sich auch nicht daraus, daß das FG die später von den Beteiligten mit der Revision angefochtenen Streitsachen III 258/77, III 259/77 und III 260/77 zu gemeinsamer Verhandlung verbunden hat und daß der Streitwert aller Sachen 10.000 DM übersteigt.

  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu dieser Frage mit Urteil vom 30. Oktober 1956 I ZR 82/55, Neue Juristische Wochenschrift 1957 S. 183 (NJW 1957, 183) folgende Entscheidung getroffen:.
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 82/76

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschauskunft - Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
    Die Verbindung mehrerer Verfahren in der Revisionsinstanz setzt voraus, daß in jedem dieser Verfahren die Revision zulässig ist (vgl. BGH-Urteil vom 18. Januar 1977 VI ZR 82/76, NJW 1977, 1152, und Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977 S. 514 - HFR 1977, 514 -).
  • BFH, 10.09.2015 - V R 17/14

    Anforderungen an die Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Strohmann als

    Dadurch sollte den Beteiligten erspart werden, in den beiden Streitsachen dieselben Ausführungen zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105, und vom 27. August 2009 X B 74/09, nicht veröffentlicht, Rz 8 f.).
  • BFH, 11.05.2010 - X B 192/08

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

    Vielmehr handelt es sich um eine rechtlich zulässige, der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
  • BFH, 27.08.2009 - X B 74/09

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf

    Der Beschluss, die Streitsachen zur gemeinsamen Verhandlung zu verbinden, hat nicht zu einer echten Verbindung i.S. des § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO geführt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.07.2010 - 5 KO 805/10

    Funktionelle Zuständigkeit im Erinnerungsverfahren - Berechnung der

    Hierin liegt aber lediglich eine Vereinfachung rein tatsächlicher Natur in Bezug auf die Durchführung der Verhandlung, ohne dass damit eine prozessrechtliche Verbindung im Sinne von § 73 FGO hergestellt worden wäre [vgl. auch: BFH, Beschluss vom 24. Oktober 1979 - VII R 95/78 - BStBl. II 1980, S. 105 (106); OLG München, Beschluss vom 28. November 1989 - 11 W 2823/89 - JurBüro 1990, Sp. 393].
  • FG Niedersachsen, 29.10.2007 - 16 KO 6/07

    Entstehen einer Terminsgebühr bei gleichzeitig verhandelten Verfahren unabhängig

    Damit kommt es auf die nach altem Recht zu entscheidende Erörterung, ob es sich bei dem Beschluss über die Verbindung der Rechtsstreite um eine "echte" Prozeßverbindung im Sinne des § 73 Finanzgerichtsordnung - FGO - handelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Oktober 1956, I ZR 82/55, NJW 1957, 183; BFH, Beschluss vom 24.10.1979, VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105), nicht mehr an.
  • BFH, 15.02.1984 - II E 1/84

    Kostenberechnung - Revisionsinstanz - Behandlung der Revisionsbegehren -

    Hiernach kann davon ausgegangen werden, daß durch das FG keine Verbindung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO vorgenommen worden ist, sondern daß das FG mit der Zusammenfassung zur gemeinsamen Verhandlung nur eine der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme getroffen hat (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
  • FG Köln, 21.12.2005 - 10 Ko 4172/05

    Gegenstandswert nicht verbundener Klageverfahren

    15. Februar 1984 II E 1/84, BFHE 1984, 160, BStBl II 1984, 324; ferner BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
  • FG Niedersachsen, 16.12.2005 - 1 KO 24/05

    Errechnung der Verhandlungsgebühr nach der Verbindung mehrerer Verfahren

    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 11, BStBl. 1980, 105; vom 10. November 1983 IV R 229/83, nicht amtlich veröffentlicht) erkannt hat, bewirkt der Beschluss, mehrere Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung miteinander zu verbinden, eine Verfahrensvereinfachung.
  • BFH, 23.11.1982 - VIII R 100/82
    Die Verbindung mehrerer Verfahren in der Revisionsinstanz setzt voraus, daß in jedem dieser Verfahren die Revision zulässig ist (vgl. BFH-Beschluß vom 24.10.1979 VII R 95/78).
  • BFH, 10.11.1983 - IV R 229/83
    NV: Das FG hat zwei Streitsachen nicht zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden, wenn es in seinem Verbindungsbeschluß ausdrücklich feststellt, daß es sich nur um eine Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung handelt, die nicht zu einer Verbindung der beiden Streitsachen führen soll (Anschluß an BGH-Urteil vom 30.10.1956 I ZR 82/55 zur Prozeßverbindung i.S. der §§ 134, 147 ZPO; vgl. BFH-Beschluß vom 24.10.1979 VII R 95/78).2.
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