Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.09.2000

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   BFH, 28.09.2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99   

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https://dejure.org/2000,1637
BFH, 28.09.2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99 (https://dejure.org/2000,1637)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99 (https://dejure.org/2000,1637)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99 (https://dejure.org/2000,1637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Sportzentrum - Nutzung gegen Pauschalentgelt - Steuerliche Begünstigung - Verabreichung von Heilbädern

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 9
    Steuersatz bei Sportzentrum mit Saunabetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 9 S 1 J: 1993
    Einheitlichkeit; Fitness-Studio; Heilbad; Sauna; Sport-Studio; Steuersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 357
  • BB 2000, 2458
  • BB 2001, 32
  • DB 2000, 2411
  • BStBl II 2001, 78
  • SpuRt 2001, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 14/99
    Der Senat hat zu dieser Vorschrift entschieden, dass der Betreiber eines Sportzentrums, der sog. Clubmitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1993 erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme zur Verfügung stellt, keine Heilbäder verabreicht (Urteile vom 28. Januar 1999 V R 88/98, BFH/NV 1999, 992; vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 88/98

    Sportzentrum mit Sauna; Steuersatz für Umsätze

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 14/99
    Der Senat hat zu dieser Vorschrift entschieden, dass der Betreiber eines Sportzentrums, der sog. Clubmitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1993 erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme zur Verfügung stellt, keine Heilbäder verabreicht (Urteile vom 28. Januar 1999 V R 88/98, BFH/NV 1999, 992; vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 14 K 190/98

    Ermäßigter Umsatzsteuer- (USt-)Satz für Benutzung des Saunabereiches in einem

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 14/99
    Dagegen setzte das Finanzgericht (FG) die jeweilige Umsatzsteuer antragsgemäß herab (vgl. Urteil 14 K 190/98 in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 514).
  • FG Düsseldorf, 08.01.2002 - 5 V 5796/01

    Fitnessstudio; Mitgliedsbeiträge; Steuersatz; Saunanutzung; Gesamtentgelt;

    Unter Bezugnahme auf seine Einspruchsentscheidung vom 21.09.2001 ist er der Auffassung, dass im zu entscheidenden Fall eine dem Sachverhalt des BFH-Urteils vom 28.09.2000, V R 14/99, BStBl 2001, 78 vergleichbare Sachverhaltsgestaltung zugrunde liege.

    Inhalt dieser Leistung ist das Recht, die Einrichtungen insgesamt mit allen damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten (die auch eingeschränkt sein können) in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteil vom 28.09.2000 V R 14/99, BStBl 2001, 78 m.w.N.).

    Diese einheitliche Leistung kann auch nicht durch eine getrennte Aufzeichnung ihrer Bestandteile oder durch die kalkulatorische Aufspaltung des Entgelts auf die Leistungsbestandteile wieder in einzelne Leistungen zerlegt werden, die teilweise die Voraussetzungen einer Steuerermäßigungsvorschrift erfüllen (BFH-Urteil vom 28.09.2000, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Maßgebend ist eine Betrachtung aller Umstände (BFH-Urteil vom 28. September 2000 V R 14, 15/99, BStBl II 2001, 78).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8542/99

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH, Urteil vom 08.09.1994, V R 88/92, BStBl 1994, 959 und Urteil vom 28.09.2000 - V R 14/99 - BStBl. II 2001, 78).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8003/98

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH, Urteil vom 08.09.1994, V R 88/92, BStBl 1994, 959 und Urteil vom 28.09.2000 - V R 14/99 - BStBl. II 2001, 78).
  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 5 K 2483/00

    Pensionspferdehaltung; Viehhaltung; Reitsportanlage; Nebenleistung; ermäßigter

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH, Urteil vom 08.09.1994, V R 88/92, BStBl 1994, 959 und Urteil vom 28.09.2000 - V R 14/99 - BStBl. II 2001, 78).
  • BFH, 28.09.2000 - V R 15/99

    Sportzentrum - Nutzung gegen Pauschalentgelt - Steuerliche Begünstigung -

    Der Senat hält es für zweckmäßig, die Verfahren V R 14/99 (betrifft das Streitjahr 1994) und V R 15/99 (betrifft das Streitjahr 1995) zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden (§ 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
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   BFH, 28.09.2000 - V R 15/99   

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https://dejure.org/2000,16179
BFH, 28.09.2000 - V R 15/99 (https://dejure.org/2000,16179)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2000 - V R 15/99 (https://dejure.org/2000,16179)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2000 - V R 15/99 (https://dejure.org/2000,16179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sportzentrum - Nutzung gegen Pauschalentgelt - Steuerliche Begünstigung - Verabreichung von Heilbädern

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 9

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 9 S 1 J: 1993
    Einheitlichkeit; Fitness-Studio; Heilbad; Sauna; Sport-Studio; Steuersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 357
  • BB 2001, 32
  • DB 2000, 2411
  • BStBl II 2001, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 15/99
    Der Senat hat zu dieser Vorschrift entschieden, dass der Betreiber eines Sportzentrums, der sog. Clubmitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1993 erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme zur Verfügung stellt, keine Heilbäder verabreicht (Urteile vom 28. Januar 1999 V R 88/98, BFH/NV 1999, 992; vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • BFH, 28.09.2000 - V R 14/99

    Steuersatz bei Sportzentrum mit Saunabetrieb

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 15/99
    Der Senat hält es für zweckmäßig, die Verfahren V R 14/99 (betrifft das Streitjahr 1994) und V R 15/99 (betrifft das Streitjahr 1995) zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden (§ 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 88/98

    Sportzentrum mit Sauna; Steuersatz für Umsätze

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 15/99
    Der Senat hat zu dieser Vorschrift entschieden, dass der Betreiber eines Sportzentrums, der sog. Clubmitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1993 erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme zur Verfügung stellt, keine Heilbäder verabreicht (Urteile vom 28. Januar 1999 V R 88/98, BFH/NV 1999, 992; vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 14 K 190/98

    Ermäßigter Umsatzsteuer- (USt-)Satz für Benutzung des Saunabereiches in einem

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 15/99
    Dagegen setzte das Finanzgericht (FG) die jeweilige Umsatzsteuer antragsgemäß herab (vgl. Urteil 14 K 190/98 in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 514).
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