Rechtsprechung
| BFH, 13.10.2010 - VI R 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Heimkosten als außergewöhnliche Belastung
- openjur.de
Heimkosten als außergewöhnliche Belastung
- Bundesfinanzhof
Heimkosten als außergewöhnliche Belastung
- IWW
- streifler.de
Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitsbedingte Heimkosten abziehbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim als außergewöhnliche Belastungen i.R.d. Einkommenssteuerrechts
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Heimkosten auch ohne Pflegestufe oder Merkzeichen "H" abziehbar?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Krankheitsbedingter Heimaufenthalt
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Aufwendungen für Aufenthalt in Seniorenheim
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Heim-Aufenthalt wegen Krankheit mindert Steuer
- nrw.de (Pressemitteilung)
Bundesfinanzhof bestätigt Rechtsprechung des Finanzgerichts Köln zur Abziehbarkeit krankheitsbedingter Heimunterbringungskosten
- nrw.de (Pressemitteilung)
BFH bestätigt Rechtsprechung des FG Köln zur Abziehbarkeit krankheitsbedingter Heimunterbringungskosten
- lto.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Heimunterbringung steuerlich absetzbar
- lto.de (Kurzinformation)
Heimkosten sind als außergewöhnliche Belastung anzusehen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1337/08
- BFH, 13.10.2010 - VI R 38/09
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 231, 158
- NJW 2011, 1024
- NJ 2011, 351
- BStBl II 2011, 1010
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sind aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen (z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BFHE 231, 158, und vom 15. April 2010 VI R 51/09, BFHE 229, 206, BStBl II 2010, 794, m.w.N.). - FG Hessen, 11.03.2011 - 11 K 1850/10
Zeitaufwand als ehrenamtlicher Betreuer keine außergewöhnliche Belastung
Schließlich könnten Steuerpflichtige nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- im Verfahren VI R 38/09 die krankheitsbedingten Kosten als außergewöhnliche Lasten abziehen.c) Die Klage hat auch unter Berücksichtigung des vom Kläger zur Stützung seiner Rechtsauffassung genannten BFH-Urteils vom 13.10.2010 (VI R 38/09, BFH/NV 2011, 351) keinen Erfolg.
Auch das BFH-Urteil vom 13.10.2010 (VI R 38/09, a.a.O.) setzt das Vorliegen von "Aufwendungen" im oben genannten Sinne voraus.
Denn nach dieser Entscheidung (VI R 38/09) sind die dort unstreitig der Klägerseite in Rechnung gestellten und gezahlten Mietaufwendungen, d.h. eine Geldausgabe im o.g. Sinne, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.
- FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2504/10 Nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung gelten für den Abzug von Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten die allgemeinen Grundsätze über die Abziehbarkeit von Krankheitskosten (so zuletzt BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BStBl II 2011, 1010).
Anzuknüpfen ist vielmehr an die Rechtsprechung des BFH, wonach als Krankheitskosten i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG die Aufwendungen für die Heimunterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim abziehbar sind (vgl. nur BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).
Die Haushaltsersparnis schätzt der erkennende Senat entsprechend dem in § 33 a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen auf 7.680 EUR (…BFH-Urteile vom 10. Mai 2007, a.a.O.;… vom 15. April 2010, a.a.O.; vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).
- FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2505/10 Nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung gelten für den Abzug von Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten die allgemeinen Grundsätze über die Abziehbarkeit von Krankheitskosten (so zuletzt BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BStBl II 2011, 1010).
Anzuknüpfen ist vielmehr an die Rechtsprechung des BFH, wonach als Krankheitskosten i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG die Aufwendungen für die Heimunterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim abziehbar sind (vgl. nur BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).
Die Haushaltsersparnis schätzt der erkennende Senat entsprechend dem in § 33 a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen auf 7.680 EUR (…BFH-Urteile vom 10. Mai 2007, a.a.O.;… vom 15. April 2010, a.a.O.; vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).
- BFH, 09.12.2010 - VI R 14/09
Kosten behinderungsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastungen
Dem Abzug der Kosten steht nicht entgegen, dass dem Kläger keine Pflegekosten in Rechnung gestellt worden sind (vgl. Senatsentscheidung vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BFHE 231, 158).
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