Rechtsprechung
   BFH, 13.10.2010 - VI R 38/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • IWW
  • streifler.de

    Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitsbedingte Heimkosten abziehbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim als außergewöhnliche Belastungen i.R.d. Einkommenssteuerrechts

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Heimkosten auch ohne Pflegestufe oder Merkzeichen "H" abziehbar?

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  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingter Heimaufenthalt

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für Aufenthalt in Seniorenheim

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Heim-Aufenthalt wegen Krankheit mindert Steuer

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bundesfinanzhof bestätigt Rechtsprechung des Finanzgerichts Köln zur Abziehbarkeit krankheitsbedingter Heimunterbringungskosten

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    BFH bestätigt Rechtsprechung des FG Köln zur Abziehbarkeit krankheitsbedingter Heimunterbringungskosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Heimunterbringung steuerlich absetzbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Heimkosten sind als außergewöhnliche Belastung anzusehen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33, EStG § 12, EStR R 33.3 Abs 1
    Außergewöhnliche Belastung; Haushaltsersparnis; Heimunterbringung; Krankheit; Miete; Nachweis; Pflege

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 231, 158
  • NJW 2011, 1024
  • NJ 2011, 351
  • BStBl II 2011, 1010



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10  

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sind aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen (z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BFHE 231, 158, und vom 15. April 2010 VI R 51/09, BFHE 229, 206, BStBl II 2010, 794, m.w.N.).
  • FG Hessen, 11.03.2011 - 11 K 1850/10  

    Zeitaufwand als ehrenamtlicher Betreuer keine außergewöhnliche Belastung

    Schließlich könnten Steuerpflichtige nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- im Verfahren VI R 38/09 die krankheitsbedingten Kosten als außergewöhnliche Lasten abziehen.

    c) Die Klage hat auch unter Berücksichtigung des vom Kläger zur Stützung seiner Rechtsauffassung genannten BFH-Urteils vom 13.10.2010 (VI R 38/09, BFH/NV 2011, 351) keinen Erfolg.

    Auch das BFH-Urteil vom 13.10.2010 (VI R 38/09, a.a.O.) setzt das Vorliegen von "Aufwendungen" im oben genannten Sinne voraus.

    Denn nach dieser Entscheidung (VI R 38/09) sind die dort unstreitig der Klägerseite in Rechnung gestellten und gezahlten Mietaufwendungen, d.h. eine Geldausgabe im o.g. Sinne, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.

  • FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2504/10  
    Nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung gelten für den Abzug von Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten die allgemeinen Grundsätze über die Abziehbarkeit von Krankheitskosten (so zuletzt BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BStBl II 2011, 1010).

    Anzuknüpfen ist vielmehr an die Rechtsprechung des BFH, wonach als Krankheitskosten i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG die Aufwendungen für die Heimunterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim abziehbar sind (vgl. nur BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).

    Die Haushaltsersparnis schätzt der erkennende Senat entsprechend dem in § 33 a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen auf 7.680 EUR (BFH-Urteile vom 10. Mai 2007, a.a.O.; vom 15. April 2010, a.a.O.; vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).

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  • FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2505/10  
    Nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung gelten für den Abzug von Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten die allgemeinen Grundsätze über die Abziehbarkeit von Krankheitskosten (so zuletzt BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BStBl II 2011, 1010).

    Anzuknüpfen ist vielmehr an die Rechtsprechung des BFH, wonach als Krankheitskosten i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG die Aufwendungen für die Heimunterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim abziehbar sind (vgl. nur BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).

    Die Haushaltsersparnis schätzt der erkennende Senat entsprechend dem in § 33 a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen auf 7.680 EUR (BFH-Urteile vom 10. Mai 2007, a.a.O.; vom 15. April 2010, a.a.O.; vom 13. Oktober 2010, a.a.O.).

  • BFH, 09.12.2010 - VI R 14/09  

    Kosten behinderungsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastungen

    Dem Abzug der Kosten steht nicht entgegen, dass dem Kläger keine Pflegekosten in Rechnung gestellt worden sind (vgl. Senatsentscheidung vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BFHE 231, 158).
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