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   BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01   

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https://dejure.org/2001,6374
BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,6374)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2001 - 2 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,6374)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2001 - 2 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,6374)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung - Unterbringung - Psychiatrische Krankenhaus - Rechtsfolgenausspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1
    Keine Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27) diese Entscheidung mit den Feststellungen insoweit aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen, als von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgesehen worden war.
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
    Auf mit dem früheren Urteil aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen darf nicht verwiesen werden (Beschluß des Senats NStZ 2000, 441: vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3).
  • BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00

    Unzulässigkeit von Bezugnahmen in der Urteilsbegründung auf ein aufgehobenes

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
    Auf mit dem früheren Urteil aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen darf nicht verwiesen werden (Beschluß des Senats NStZ 2000, 441: vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3).
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 480/98

    Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung - Aufklärungspflicht und

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
    Die fehlenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten führen deshalb zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 18; BGH NStZ-RR 1999, 46) und erneuten Zurückverweisung.
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
    Auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (vgl. dazu BGH NStZ-RR 1996, 266, 267) ist keine ausreichende Auseinandersetzung mit den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten, die hier im Hinblick auf die angeordnete Maßregel der Besserung und Sicherung von besonderer Bedeutung war, zu entnehmen.
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98

    Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind,

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
    Die fehlenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten führen deshalb zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 18; BGH NStZ-RR 1999, 46) und erneuten Zurückverweisung.
  • BGH, 14.04.2004 - 2 StR 97/04

    Rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil;

    Das Landgericht hat ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so daß der zusätzlichen - rechtsfehlerhaften (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ 2000, 441; Beschl. des Senats vom 23. März 2001 - 2 StR 59/01) - Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 20. August 2003 aufgehobenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
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