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BGH, 02.10.2007 - 3 StR 339/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 3 StPO
Urteilsgründe (Mitteilung der Datenbasis als Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des Sachverständigen; DNA-Gutachten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Mitteilung der Datenbasis als Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des Sachverständigen im Urteil durch den Tatrichter bei einer DNA-Analyse
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 267 Abs. 1
Anforderungen an die Darlegungen zu einer DNA-Analyse im Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes rechtskräftig
- 123recht.net (Pressemeldung, 15.10.2007)
Lebenslange Haft im Doppelmordprozess ohne Leichen bestätigt // Opfer in Hannover bis heute nicht gefunden
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.03.2007 - 39a 22/06
- BGH, 02.10.2007 - 3 StR 339/07
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 2406/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92
Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 02.10.2007 - 3 StR 339/07
Es kann offen bleiben, ob angesichts der wissenschaftlichen Entwicklung der DNA-Analyse in den vergangenen 15 Jahren an der Entscheidung BGHSt 38, 320 festzuhalten ist, soweit in ihr gefordert wird, der Tatrichter habe im Urteil die Datenbasis als Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des Sachverständigen mitzuteilen (BGHSt 38, 320, 322).