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   BGH, 10.01.2001 - 3 StR 516/00   

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https://dejure.org/2001,9187
BGH, 10.01.2001 - 3 StR 516/00 (https://dejure.org/2001,9187)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2001 - 3 StR 516/00 (https://dejure.org/2001,9187)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 3 StR 516/00 (https://dejure.org/2001,9187)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Spannungsverhältnis zwischen nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe und Straferlass; Erforderlichkeit eines Härteausgleichs bei einer Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StGB § 56 g

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1, § 56g
    Verhältnis zwischen nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Straferlass

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90

    Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer

    Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 3 StR 516/00
    Der Konflikt soll vielmehr im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 558; BGH NJW 1991, 2847).
  • BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90

    Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer -

    Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 3 StR 516/00
    Der Konflikt soll vielmehr im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 558; BGH NJW 1991, 2847).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Etwas anderes gilt hingegen, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Strafe erlassfähig war; in diesen Fällen ist wiederum ein Härteausgleich zu gewähren (BGH NStZ 1993, 235; Beschluss vom 10. Januar 2001 - 3 StR 516/00).
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