Rechtsprechung
BGH, 10.01.2001 - 3 StR 516/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§§ 55, 56g StGB
Verhältnis zwischen nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Erlaß der Strafe; Härteausgleich - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Spannungsverhältnis zwischen nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe und Straferlass; Erforderlichkeit eines Härteausgleichs bei einer Gesamtstrafenbildung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1, § 56g
Verhältnis zwischen nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Straferlass - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90
Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 3 StR 516/00
Der Konflikt soll vielmehr im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 558; BGH NJW 1991, 2847). - BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90
Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer - …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 3 StR 516/00
Der Konflikt soll vielmehr im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 558; BGH NJW 1991, 2847).
- BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08
Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche …
Etwas anderes gilt hingegen, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Strafe erlassfähig war; in diesen Fällen ist wiederum ein Härteausgleich zu gewähren (BGH NStZ 1993, 235; Beschluss vom 10. Januar 2001 - 3 StR 516/00).