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   BGH, 26.09.2002 - 4 StR 168/02   

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https://dejure.org/2002,6285
BGH, 26.09.2002 - 4 StR 168/02 (https://dejure.org/2002,6285)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - 4 StR 168/02 (https://dejure.org/2002,6285)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - 4 StR 168/02 (https://dejure.org/2002,6285)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Abweichungen in den Aussagen der beiden Zeugen zum Kerngeschehen: gebotene Gesamtwürdigung aller für und gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage sprechenden Umstände; Indizwert eines gescheiterten Alibibeweises)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 4 StR 168/02
    b) Soweit das Landgericht im Hinblick darauf, daß die Angeklagten A. und W. nach Angaben des Zeugen F., ausgesprochen gewalttätig und gefährlich gewesen seien, davon ausgegangen ist, der Zeuge F., hätte selbst dann, wenn er - wie von dem Angeklagten S. behauptet - wegen eines gescheiterten Zigarettenschmuggels ein Rachemotiv gehabt habe, nicht gewagt, die Angeklagten zu Unrecht zu belasten, läßt das Urteil die gebotene Gesamtwürdigung (vgl. BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Indizien 7) aller für und gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage sprechenden Umstände vermissen.
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 4 StR 168/02
    b) Soweit das Landgericht im Hinblick darauf, daß die Angeklagten A. und W. nach Angaben des Zeugen F., ausgesprochen gewalttätig und gefährlich gewesen seien, davon ausgegangen ist, der Zeuge F., hätte selbst dann, wenn er - wie von dem Angeklagten S. behauptet - wegen eines gescheiterten Zigarettenschmuggels ein Rachemotiv gehabt habe, nicht gewagt, die Angeklagten zu Unrecht zu belasten, läßt das Urteil die gebotene Gesamtwürdigung (vgl. BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Indizien 7) aller für und gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage sprechenden Umstände vermissen.
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