Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1993 - 1 StR 625/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2497
BGH, 09.11.1993 - 1 StR 625/93 (https://dejure.org/1993,2497)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1993 - 1 StR 625/93 (https://dejure.org/1993,2497)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1993 - 1 StR 625/93 (https://dejure.org/1993,2497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Mißbrauch der 16jährigen Tochter

§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, die konkreten Umstände eines Abhängigkeitsverhältnisses können ohne Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt werden

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Sexueller Mißbrauch - Ausgestaltung des Abhängigkeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3, § 46 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1078
  • MDR 1994, 289
  • BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 2
  • NStZ 1994, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 1 StR 625/93
    Dies zu beurteilen und zu bewerten, ist Sache des Tatrichters (vgl. BGHSt 34, 345).
  • BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90

    Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 1 StR 625/93
    Mit seiner Auffassung entfernt sich der Senat nicht von dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 13. November 1990 - 4 StR 497/90 -, weil sich die zugrundeliegenden Fallgestaltungen unterscheiden.
  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00

    Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller

    Diese Bestimmung soll, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls, die Entwicklung des Opfers von sexuellen Handlungen seiner Eltern oder eines Elternteils freihalten (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 2).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97

    Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des

    Zwar konnte hier eine tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht erfolgen, weil insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten war; doch durfte die in diesem - über § 176 StGB hinaus die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes bei den Eltern besonders schützenden (vgl. BGH NStZ 1994, 183; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3) - Tatbestand zum Ausdruck kommende straferschwerende Tatbegehungsmodalität des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 378).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht