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   BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02   

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https://dejure.org/2002,3421
BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02 (https://dejure.org/2002,3421)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 StR 402/02 (https://dejure.org/2002,3421)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 402/02 (https://dejure.org/2002,3421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern als besonders schwerer Fall mit Regelbeispiel - Fehlerhafte Bewertung einer Tat als schwerer Fall - Straferschwerender Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms - Gefahr einer Übertragung von sexuell ...

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 3 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Strafzumessung beim Analverkehr ohne Kondom

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 14
  • NStZ-RR 2003, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
    Die Bewertung der Tat als schwerer Fall ist deshalb nicht in den Urteilsspruch aufzunehmen (vgl. BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 260 Rdn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
    Die Bewertung der Tat als schwerer Fall ist deshalb nicht in den Urteilsspruch aufzunehmen (vgl. BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 260 Rdn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05

    Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und

    Zwar kann auch dann, wenn es bei einem solchen Verkehr - wie hier - nicht zum Samenerguss gekommen ist, die ungeschützte Vornahme solcher sexuellen Handlungen grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden, wobei sich erschwerend insbesondere der Umstand auswirkt, dass eine solche Tatausführung mit der erhöhten Gefahr einer Infektion verbunden sein kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 14).
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