Rechtsprechung
BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 176 Abs. 3 a. F. StGB; § 177 Abs. 2 StGB
Besonders schwerer Fall des Missbrauchs von Kindern (straferschwerende Berücksichtigung der Vergewaltigung ohne Verwendung eines Kondoms) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern als besonders schwerer Fall mit Regelbeispiel - Fehlerhafte Bewertung einer Tat als schwerer Fall - Straferschwerender Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms - Gefahr einer Übertragung von sexuell ...
- Judicialis
StGB § 176 Abs. 3 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Strafzumessung beim Analverkehr ohne Kondom - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 14
- NStZ-RR 2003, 111 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
- BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90
Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei …
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505). - BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
Die Bewertung der Tat als schwerer Fall ist deshalb nicht in den Urteilsspruch aufzunehmen (vgl. BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 260 Rdn. 25 m.w.N.).
- BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505). - BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91
Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505). - BGH, 02.10.1991 - 3 StR 382/91
Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Samenerguss in die Scheide als …
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505). - BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96
Freiwillige sexuelle Beziehung zwischen Angeklagtem und Tatopfer als den erhöhten …
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505).
- BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05
Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und …
Zwar kann auch dann, wenn es bei einem solchen Verkehr - wie hier - nicht zum Samenerguss gekommen ist, die ungeschützte Vornahme solcher sexuellen Handlungen grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden, wobei sich erschwerend insbesondere der Umstand auswirkt, dass eine solche Tatausführung mit der erhöhten Gefahr einer Infektion verbunden sein kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 14).