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   BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88   

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https://dejure.org/1988,2240
BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88 (https://dejure.org/1988,2240)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - 4 StR 116/88 (https://dejure.org/1988,2240)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - 4 StR 116/88 (https://dejure.org/1988,2240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Erörterung einer möglichen Erhöhung des Wirkung des genossenen Alkohols durch am Tag vor der Tat eingenommene Betäubungsmittel mit erheblichen Abbauzeiten - Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einem rauschmittelgewöhnten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 6
  • StV 1988, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88
    Daß der Angeklagte bei der Öffnung einer verschlossenen Tür Widerstände überwunden, sich "zielbewußt und situationsadäquat" verhalten und eine "detailgenaue Erinnerung an den Tatablauf" gehabt hat (UA 56, 57), ist für die Einsichtsfähigkeit von Bedeutung, steht aber einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit auch bei einem rauschmittelgewöhnten Menschen wie dem Angeklagten nicht ohne weiteres entgegen (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH, Urteil vom 24. März 1988 - 4 StR 18/88).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88
    Zwar teilt der Tatrichter die Berechungsgrundlage hierfür nicht vollständig mit, auch sonst läßt sich den Urteilsgründen nicht ausreichend klar entnehmen, welche vom Angeklagten getrunkene Alkoholmenge der Berechnung zugunde gelegt worden ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2) und ob die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7) beachtet worden sind.
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88
    Daß der Angeklagte bei der Öffnung einer verschlossenen Tür Widerstände überwunden, sich "zielbewußt und situationsadäquat" verhalten und eine "detailgenaue Erinnerung an den Tatablauf" gehabt hat (UA 56, 57), ist für die Einsichtsfähigkeit von Bedeutung, steht aber einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit auch bei einem rauschmittelgewöhnten Menschen wie dem Angeklagten nicht ohne weiteres entgegen (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH, Urteil vom 24. März 1988 - 4 StR 18/88).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88
    Zwar teilt der Tatrichter die Berechungsgrundlage hierfür nicht vollständig mit, auch sonst läßt sich den Urteilsgründen nicht ausreichend klar entnehmen, welche vom Angeklagten getrunkene Alkoholmenge der Berechnung zugunde gelegt worden ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2) und ob die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7) beachtet worden sind.
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88
    Zwar teilt der Tatrichter die Berechungsgrundlage hierfür nicht vollständig mit, auch sonst läßt sich den Urteilsgründen nicht ausreichend klar entnehmen, welche vom Angeklagten getrunkene Alkoholmenge der Berechnung zugunde gelegt worden ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2) und ob die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7) beachtet worden sind.
  • BGH, 24.03.1988 - 4 StR 18/88

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht zur inneren Tatseite; Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88
    Daß der Angeklagte bei der Öffnung einer verschlossenen Tür Widerstände überwunden, sich "zielbewußt und situationsadäquat" verhalten und eine "detailgenaue Erinnerung an den Tatablauf" gehabt hat (UA 56, 57), ist für die Einsichtsfähigkeit von Bedeutung, steht aber einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit auch bei einem rauschmittelgewöhnten Menschen wie dem Angeklagten nicht ohne weiteres entgegen (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH, Urteil vom 24. März 1988 - 4 StR 18/88).
  • OLG Hamburg, 11.06.1987 - 1 Ss 6/87
    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88
    Nicht auseinandergesetzt hat es sich aber mit der weiteren für die Anwendung des § 21 StGB bedeutsamen Frage, ob sich das eingenommene Betäubungsmittel bei den zum Teil erheblichen Abbauzeiten (vgl. Kemper DAR 1987, 391, 394) zur Tatzeit noch ausgewirkt und die Wirkung des genossenen Alkohols erhöht hat (vgl. Ruth in LK, 10. Aufl. § 316 StGB Rdn. 40, 47; Lackner, StGB 17. Aufl. § 315 c Anm. 4 a m.Nachw.).
  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23

    Beeinträchtigung der psychischen Funktionsfähigkeit des Täters bei der

    Eine Beeinflussung der Auswirkungen des Alkoholgenusses auf die Schuldfähigkeit des Täters durch zusätzlich konsumierte Betäubungsmittel kann - möglicherweise zu dessen Nachteil - gleichfalls in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 492/21 Rn. 3 und vom 21. April 1988 - 4 StR 116/88 Rn. 2).
  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 15.05.1992 - 2 StR 186/92

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Eine solche Gesamtbetrachtung war geboten, weil beide Faktoren (Heroin- und Alkoholkonsum) im Zusammenwirken eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB bewirkt haben könnten (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 6 m.w.N.).
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