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   BGH, 04.12.2003 - 5 StR 457/03   

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https://dejure.org/2003,3721
BGH, 04.12.2003 - 5 StR 457/03 (https://dejure.org/2003,3721)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - 5 StR 457/03 (https://dejure.org/2003,3721)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 5 StR 457/03 (https://dejure.org/2003,3721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Heimtückemord (Ahnungslosigkeit und Wehrlosigkeit: Grenze der einschränkenden Auslegung über die subjektive Komponente bei schlafenden Opfern)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Heimtücke; Tötung des Opfers im Schlaf; Bemessung des Strafrahmens im Jugendstrafrecht

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 31
  • NStZ-RR 2004, 139
  • StV 2004, 596
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Der Schlafende ist in der Regel arglos, wenn er einschläft, denn er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, das ihm nichts geschehen werde; in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1969, Az. 3 StR 90/69; Urteil vom 04.07.1984, Az. 3 StR 199/84; Urteil vom 25.03.2003, Az. 1 StR 483/02; Urteil vom 04.12.2003, Az. 5 StR 457/03; Urteil vom 10.03.2006, Az. 2 StR 561/05; Urteil vom 10.05.2007, Az. 4 StR 11/07).

    Wer ein Opfer tötet, das, wie er bemerkt oder auch nur für möglich hält, schläft, weiß selbstverständlich um die aus dem wahrgenommenen Zustand folgende Arglosigkeit und die hierdurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers, die er mit Vornahme der konkreten Tötungshandlung in der erkannten Situation seines Opfers bewusst ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2003, Az. 5 StR 457/03).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Daß er die Tat in einer anderen Situation ebenfalls begangen hätte, schließt Heimtücke nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 139, 140; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 31).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    c) Daß der Angeklagte den Tötungsentschluß möglicherweise auch in die Tat umgesetzt hätte, wenn er das Opfer nicht im Zustand der Ahnungs- und Schutzlosigkeit angetroffen hätte, stellt die Erfüllung des Mordmerkmals nicht in Frage (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 457/03 = NStZ-RR 2004, 139).
  • BGH, 12.04.2010 - 5 StR 70/10

    Urteil im Mordfall Beelitz-Heilstätten rechtskräftig

    Es liegt auf der Hand, dass auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 31).
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch der Schlafende arglos, da er die Arglosigkeit "mit in den Schlaf" nimmt (BGHSt 32, 382 ff.; BGH NStZ-RR 2004, 139; vgl. auch Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 52. Auflage, § 211 Randnr. 19).

    Dieser klare Befund ist durch eine noch so heftige Gemütsbewegung des Täters nicht in Frage zu stellen (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2004, 139).

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

    Eine derart klare Tatsituation, in der sich das Bewußtsein auch eines stark enthemmten Täters von der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bei Tatbegehung ohne weiteres von selbst verstanden hätte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 31), lag hier nicht vor.
  • LG Dortmund, 31.01.2019 - 39 Ks 11/18
    Dies kann, muss aber nicht bei starker affektiver Erregung beziehungsweise einer Spontantat zu verneinen sein (vgl. etwa BGHSt 11, 139; BGH NStZ-RR 2004, 139; BGH, Urt. v. 25.11.2004 - 5 StR 401/04, Rn. 13 - zitiert nach juris).
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