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   BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92   

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https://dejure.org/1992,3509
BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92 (https://dejure.org/1992,3509)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1992 - 2 StR 304/92 (https://dejure.org/1992,3509)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92 (https://dejure.org/1992,3509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung des Strafrahmens wegen eines Versuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10
  • NStZ 1993, 134
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90

    Wertung der kriminiellen Intensität des Vorgehens des Täters zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92
    Es wurde zutreffend bedacht, daß die Hartnäckigkeit des Angeklagten bei der Verfolgung seines Tatentschlusses auch Ausfluß seiner alkoholischen Enthemmung war und ihm deshalb nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht und straferschwerend angelastet werden darf (vgl. BGHR § 21, Strafzumessung 3; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 464/90).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92
    Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGHSt 36, 1, 18) [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88].
  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84

    Berücksichtigung der Vorgeschichte

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92
    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85

    Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92
    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88

    Erfordernis der Überprüfbarkeit der Annahme voller strafrechtlicher

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92
    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 89/84

    Totschlag - Minder schwerer Fall - Steuerungsfähigkeit - Starker Affekt -

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92
    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung vom Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 18; vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9; vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10; vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94 Rn. 11 und vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04 Rn. 10; Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8).
  • BGH, 22.10.2019 - 5 StR 449/19

    Entscheidung über die Strafmilderung beim Versuch des Mordes (Gesamtwürdigung;

    a) Eine rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte umfasst, wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.; vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9; vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10; vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620; vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13; Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 104/88, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 26.02.1997 - 2 StR 659/96

    Strafschärfende Berücksichtigung des Nichtrücktritts des Täters

    Ein Beruhen der Strafe auf der zu beanstandenden Erwägung ist hier insbesondere deshalb auszuschließen, weil zum einen nach der vom Tatrichter ansonsten rechtsfehlerfreien umfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB ferne lag (vgl. BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10) und zum anderen, weil die vom Landgericht zugunsten des Angeklagten vorgenommene Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB im Hinblick auf die Nähe zur Tatvollendung nicht geboten erschien (vgl. BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9).
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