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   BGH, 04.02.1992 - 5 StR 11/92   

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https://dejure.org/1992,6927
BGH, 04.02.1992 - 5 StR 11/92 (https://dejure.org/1992,6927)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1992 - 5 StR 11/92 (https://dejure.org/1992,6927)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 5 StR 11/92 (https://dejure.org/1992,6927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erregen eines Irrtums durch bloße Nichterfüllung einer gesetzlichen Meldepflicht gegenüber einem Versicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 8
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89

    GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 11/92
    In diesem Fall konnte das Unterlassen der monatlichen Beitragsanmeldungen keine Fehlvorstellung bei der A. hervorrufen (vgl. BGH wistra 1990, 97 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2010 - 1 StR 111/10

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Tenorierung; Konkurrenzen;

    Falls gegenüber den für beschäftigte Arbeitnehmer zuständigen Einzugsstellen keine Erklärungen über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Arbeitnehmern erfolgen, kann bei den Mitarbeitern der zuständigen Einzugsstellen ein Irrtum nur vorliegen, wenn der Arbeitgeber dort erfasst ist (vgl. BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 1; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 5 und 8; BayObLG Beschluss vom 19.03.2002 - 5 St R R 33/02 - Boxleitner in Wabnitz/Janovsky Handbuch des Wirtschaftsund Steuerstrafrechts 3. Aufl. Kap. 17 Rn. 52; Fischer StGB 57. Aufl. § 263 StGB Rn. 57; LK/Gribbohm 11. Aufl. § 266a StGB Rn. 115 f.; LK/Tiedemann 11. Aufl. § 263 StGB Rn. 78; Heitmann in Müller-Gugenberger/Bieneck Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 36 Rn. 67).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    (MüKoStGB/Hefendehl, 3. Aufl. 2019, StGB § 263 Rn. 250; BGH, Beschluss vom 04.02.1992 - 5 StR 11/92 - Rn.2; zitiert nach juris; so für die die fehlenden Vorstellungen zum Gebührenanfall ausdrücklich Nestler, Churning, Frankfurt a.M 2009, S. 119).

    (MüKoStGB/Hefendehl, 3. Aufl. 2019, StGB § 263 Rn. 250; BGH, Beschluss vom 04.02.1992 - 5 StR 11/92 - Rn.2; zitiert nach juris).

  • OLG München, 14.07.2006 - 4St RR 129/06

    Sperrwirkung der Einspruchsbeschränkung auf Strafmaß auch bei unzutreffender

    Eine Täuschungshandlung (und damit ein Betrug) kommt demnach nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber gegenüber einer Einzugsstelle, bei der er als Arbeitgeber bekannt ist, unrichtige Angaben über meldepflichtige Tatsachen macht und die Meldepflichten gegenüber der getäuschten Einzugsstelle bestehen (BGH wistra 1992, 141; BGH NJW 2003, 1821/1823).
  • BGH, 02.06.1992 - 5 StR 194/92

    Abänderung eines Schuldspruchs - Berichtigung eines Schuldspruchs - Verwerfung

    Wegen der Änderung des Schuldspruchs wird auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 4. Mai 1992 verwiesen (vgl. auch BGHSt 38, 165 sowie BGH wistra 1992, 141).
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