Rechtsprechung
BGH, 30.01.1987 - 2 StR 692/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Geringes Gewicht eines zur Begründung für die Annahme eines minder schweren Falles dienenden Strafmilderungsgrundes im Rahmen der Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe …
Den Straftaten der Angeklagten kam angesichts ihrer zeitlichen und sachlichen Verschränkung Seriencharakter zu, so dass bereits bei der Zumessung der Einzelstrafen die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamtschaden in den Blick zu nehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, wistra 2012, 151; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHR StGB § 46 Begründung 1). - BGH, 29.11.2011 - 1 StR 459/11
Umsatzsteuerhinterziehung (Scheinrechnungen; besonders schwerer Fall); …
Deswegen ist vorliegend bereits bei der Zumessung der Einzelstrafen nicht allein der jeweils durch die Einzeltat verursachte Schaden entscheidend, sondern auch die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamtschaden in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHR StGB § 46 Begründung 1 mwN). - BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85).
- BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung
Zwar kommt denjenigen Gründen, die bereits zur Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gedient haben, im Rahmen der konkreten Strafzumessung nur noch ein geringeres Gewicht zu; indessen sind sie mit diesem Gewicht zu berücksichtigen und dürfen nicht etwa außer Betracht bleiben (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54 f; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85 und vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86). - BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt …
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54; BGH NStZ 1985, 164; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, Beschluß vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86). - BGH, 21.08.1991 - 2 StR 447/90
Strafrahmenmilderung; "verschuldete" Strafschärfungsgründe
Ergänzend verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHR StGB § 21 Strafzumessung 14, 15 und - zu der Frage, inwieweit die für die Strafrahmenwahl maßgeblichen Umstände auch bei der konkreten Strafbemessung zu berücksichtigen sind - BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1.