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   BGH, 30.01.1987 - 2 StR 692/86   

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https://dejure.org/1987,2468
BGH, 30.01.1987 - 2 StR 692/86 (https://dejure.org/1987,2468)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1987 - 2 StR 692/86 (https://dejure.org/1987,2468)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86 (https://dejure.org/1987,2468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geringes Gewicht eines zur Begründung für die Annahme eines minder schweren Falles dienenden Strafmilderungsgrundes im Rahmen der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46, § 50

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Zwar kommt denjenigen Gründen, die bereits zur Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gedient haben, im Rahmen der konkreten Strafzumessung nur noch ein geringeres Gewicht zu; indessen sind sie mit diesem Gewicht zu berücksichtigen und dürfen nicht etwa außer Betracht bleiben (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54 f; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85 und vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt

    Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54; BGH NStZ 1985, 164; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, Beschluß vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86).
  • BGH, 21.08.1991 - 2 StR 447/90

    Strafrahmenmilderung; "verschuldete" Strafschärfungsgründe

    Ergänzend verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHR StGB § 21 Strafzumessung 14, 15 und - zu der Frage, inwieweit die für die Strafrahmenwahl maßgeblichen Umstände auch bei der konkreten Strafbemessung zu berücksichtigen sind - BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1.
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