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   BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00   

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https://dejure.org/2000,4336
BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00 (https://dejure.org/2000,4336)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 StR 407/00 (https://dejure.org/2000,4336)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 407/00 (https://dejure.org/2000,4336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 16
  • NStZ-RR 2001, 93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00
    Im übrigen gilt, daß neuen, im Laufe des Vorwegvollzuges der Strafe anfallenden Erkenntnissen über die Möglichkeiten der Behandlung des Angeklagten durch eine nachträgliche Änderung der Anordnung (gemäß § 67 Abs. 3 StGB) Rechnung getragen werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00
    Die Erwägung, der Angeklagte unterliege im Falle einer an den Vollzug der Maßregel anschließenden Strafhaft im Blick auf die in der Haftanstalt "kursierenden Betäubungsmittel" erneut einer erheblichen Gefährdung, ist zwar nicht frei von rechtlichen Bedenken; denn es ist Aufgabe der Vollstreckungsbehörden, geeignete Vollstreckungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).
  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 384/98

    Vollzug einer Maßregel vor der Ausführung der Strafe

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00
    Die Strafkammer hat ihre Entscheidung ausführlich begründet und alle erheblichen Gesichtspunkte bedacht; sie hat auch im Auge gehabt, daß die Richtschnur bei der Entscheidung das Rehabilitationsinteresse des Verurteilten ist (vgl. nur BGH NStZ-RR 1999, 44).
  • BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99

    Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00
    Beanstandet hat der Bundesgerichtshof ein Abstellen auf einen solchen Gesichtspunkt aber nur dann, wenn er alleiniger Grund für die Anordnung des Vorwegvollzuges von Freiheitsstrafe war (BGH, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 5 StR 218/99 und 5 StR 262/99).
  • BGH, 02.06.1999 - 5 StR 218/99

    Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00
    Beanstandet hat der Bundesgerichtshof ein Abstellen auf einen solchen Gesichtspunkt aber nur dann, wenn er alleiniger Grund für die Anordnung des Vorwegvollzuges von Freiheitsstrafe war (BGH, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 5 StR 218/99 und 5 StR 262/99).
  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 32/04

    Betäubungsmittelhandel (Bewertungseinheit; Konkurrenzen; Vorliegen konkreter

    Sollte der neue Tatrichter wiederum eine Unterbringung nach § 64 StGB anordnen, wird er zu bedenken haben, daß eine Abweichung von der gesetzlich regelmäßig vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 Abs. 1 StGB besonderer Begründung bedarf (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 16; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 67 Rdn. 4 bis 8 m.w.N.).
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