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   BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02   

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https://dejure.org/2002,4380
BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02 (https://dejure.org/2002,4380)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - 3 StR 165/02 (https://dejure.org/2002,4380)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 3 StR 165/02 (https://dejure.org/2002,4380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7
  • NStZ-RR 2002, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 808/92

    Teilnahme an unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einziehung von

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02
    Gemäß § 74 Abs. 1 StGB können als Tatwerkzeuge zwar nicht nur solche Gegenstände eingezogen werden, die zur eigentlichen Begehung der Tat Verwendung finden bzw. nach der Planung des Täters hierzu bestimmt sind; der Einziehung unterliegt vielmehr alles, was die Tat vom Stadium der Vorbereitung bis zur Beendigung (vgl. BGH NJW 1952, 892 Ls.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 559) überhaupt ermöglicht und zu ihrer Durchführung dient oder hierzu erforderlich ist (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4).
  • BGH, 05.06.1952 - 4 StR 635/51
    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02
    Gemäß § 74 Abs. 1 StGB können als Tatwerkzeuge zwar nicht nur solche Gegenstände eingezogen werden, die zur eigentlichen Begehung der Tat Verwendung finden bzw. nach der Planung des Täters hierzu bestimmt sind; der Einziehung unterliegt vielmehr alles, was die Tat vom Stadium der Vorbereitung bis zur Beendigung (vgl. BGH NJW 1952, 892 Ls.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 559) überhaupt ermöglicht und zu ihrer Durchführung dient oder hierzu erforderlich ist (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert oder nach der Planung des Täters fördern soll (s. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 362/04

    Einziehung (Tatmittel)

    Erforderlich ist darüber hinaus, daß sein Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert bzw. nach der Planung des Täters fördern soll (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Erforderlich ist darüber hinaus, dass sein Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert bzw. nach der Planung des Täters fördern soll (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04; Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02; vgl. Heine in SSW-StGB, 5. Aufl., § 74 Rn. 79; Burr, NStZ 2006, 226, 227).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Erfasst werden alle Gegenstände, deren Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens gefördert hat oder nach den Intensionen des Täters fördern sollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 372/04, StV 2005, 210; vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7; vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, NStZ-RR 1997, 318, 319).

    Die nur gelegentliche Benutzung eines Gegenstandes im Zusammenhang mit der Tat reicht dagegen nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, aaO).

  • BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14

    Erweiterter Verfall (Voraussetzungen)

    Es handelt sich bei der Nutzung des Fahrzeugs entgegen der Ansicht der Revision nicht lediglich um eine gelegentliche Verwendung im Zusammenhang mit der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7), auch wenn der Angeklagte, der nach der Bestellung nicht zugleich ins Bundesgebiet zurückkehrte, offensichtlich noch andere Dinge erledigte.
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 343/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Als Tatmittel können nach § 74 Abs. 1 StGB Gegenstände eingezogen werden, die zur Förderung des deliktischen Vorhabens bei der Vorbereitung oder Begehung der Tat bis zu deren Beendigung verwendet wurden oder nach den Vorstellungen des Täters Verwendung finden sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 ? 3 StR 165/02, NStZ-RR 2002, 332, 333; Urteile vom 17. März 1970 ? 1 StR 491/69, bei Dallinger, MDR 1970, 559 f.; vom 5. Juni 1952 ? 4 StR 635/51, NJW 1952, 892 (Ls); Lohse in LK-StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 15).
  • BGH, 13.07.2004 - 3 StR 189/04

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen); Einziehung eines

    Ein Fall nur gelegentlicher Benutzung eines Gegenstands im Zusammenhang mit der Tat (vgl. Senat BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7), der die Einziehung nicht rechtfertigen würde, ist nicht gegeben.
  • LG Kleve, 30.05.2012 - 120 KLs 11/12

    Einziehung eines Grundstücks; Haus als Tatwerkzeug; Marihuana-Plantage;

    Die Benutzung eines Gegenstands - Sachen oder Rechte - lediglich bei Gelegenheit der Tat reicht nicht aus; einziehbar sind nur solche Gegenstände, die nach der Absicht des Täters gezielt die Verwirklichung des Straftatbestandes fördern (BGH NStZ-RR 2002, 332).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 345/19

    Keine Einziehung der bei der Tatbegehung vom Täter getragenen Kleidung

    Erforderlich ist darüber hinaus, dass sein Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert oder nach der Planung des Täters fördern soll (Senat, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02 -, juris Rdn. 3; BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 -, juris Rdn. 4).
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