Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2112
BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90 (https://dejure.org/1990,2112)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1990 - 3 StR 228/90 (https://dejure.org/1990,2112)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - 3 StR 228/90 (https://dejure.org/1990,2112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertungsverbot bei Zeugnisverweigerungsrecht - Anforderungen an Entfallen eines Verwertungsverbotes von Zeugenaussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 52 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, § 252
    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht; Fehlen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5
  • NStZ 1990, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
    Der Revision ist einzuräumen, daß ein solcher Verstoß gegen § 52 Abs. 2 und 3 StPO in der Regel zur Unverwertbarkeit der kindlichen Zeugenaussage führt (BGHSt 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; BGH StV 1981, 4).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, daß der über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon auch bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

    Auszug aus BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
    Der Revision ist einzuräumen, daß ein solcher Verstoß gegen § 52 Abs. 2 und 3 StPO in der Regel zur Unverwertbarkeit der kindlichen Zeugenaussage führt (BGHSt 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; BGH StV 1981, 4).
  • BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über

    Auszug aus BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, daß der über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon auch bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 773/79

    Verwertung eines Vernehmungsergebnisses des Ermittlungsverfahrens im Urteil -

    Auszug aus BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
    Der Revision ist einzuräumen, daß ein solcher Verstoß gegen § 52 Abs. 2 und 3 StPO in der Regel zur Unverwertbarkeit der kindlichen Zeugenaussage führt (BGHSt 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; BGH StV 1981, 4).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Andererseits ist für Fälle der unterbliebenen Zeugenbelehrung nach § 52 StPO in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß das Verwertungsverbot ausnahmsweise dann entfällt, wenn sich aus dem Akteninhalt mit Sicherheit ergibt, daß ein über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrter Zeuge dieses Zeugnisverweigerungsrecht kannte und davon auch bei ordnungsgemäßer Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGH NStZ 1989, 484; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5; vgl. ergänzend für die unterbliebene Beschuldigtenbelehrung BGHSt 38, 214, 224 f.).

    Diese Erwägung gilt auch dann, wenn die nach § 52 Abs. 2 StPO erforderliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters unterblieben ist (BGH NStZ 1990, 549, 550; Dahs in LR aaO § 52 Rdn. 53, 54).

  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07

    Revisibilität der unterbliebenen Belehrung über ein Eidesverweigerungsrecht

    Danach kann sich solches nicht nur aus früheren Belehrungen oder sonstiger Kenntniserlangung von dem Weigerungsrecht (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5) ergeben, sondern auch aus dem bisherigen Prozessverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 569/93) oder dem ersichtlichen Interesse des Zeugen am Ausgang des Verfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 2121, 2122).

    Bei alledem kann außer auf das angefochtene Urteil auch auf den Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3 und 5; BGH NJW aaO).

  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 274/00

    Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger; Beweiskraft des

    Bei alledem kann - außer auf das angefochtene Urteil - auch auf den Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 - Verletzung 3 und 5; BGH NJW 1986, 2121, 2122).
  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04

    Belehrungspflicht bei Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot; Entfallen des

    Zwar ist anerkannt, daß das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, daß der über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NStZ 1990, 549, 550 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06

    Verwertungsverbot (kindlicher Zeuge; Zeugnisverweigerungsrecht; Belehrung des

    Aus all dem ergibt sich für den Senat, dass sie das Weigerungsrecht gekannt hat und der Zeugenaussage auch bei ordnungsgemäßer Belehrung zugestimmt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

    Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5).
  • BGH, 08.10.2019 - 5 StR 291/19

    Begründetheit einer Revision

    Denn es kann ausgeschlossen werden, dass die sowohl bei ihrer polizeilichen als auch bei zwei ermittlungsrichterlichen Vernehmungen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO belehrte, durchweg aussagebereite Zeugin ihr Aussageverhalten in der Hauptverhandlung geändert hätte, wenn sie über das - auch nahe Angehörige umfassende - Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO hinaus zusätzlich nach § 52 Abs. 3 StPO belehrt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221, 222; Urteil vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, NStZ 1998, 583, 584; Beschluss vom 13. Juli 1990 - 3 StR 228/90, NStZ 1990, 549 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht