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BGH, 23.09.2003 - 1 StR 323/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 StPO; § 337 StPO
Unterbliebene Zeugenbelehrung (Zeugnisverweigerungsrecht; Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aussage einer Nebenklägerin trotz Unterlassung der Belehrung in der Hauptverhandlung über das Zeugnisverweigerungsrecht
- Judicialis
StPO § 52
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 3 § 337 Abs. 1
Nicht-Beruhen bei unterlassener Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7
- NStZ-RR 2004, 18
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16
Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: …
Denn der Senat kann nach Aktenlage sicher ausschließen, dass der Nebenkläger bei einer formell ordnungsgemäß erfolgten Belehrung entsprechend § 81c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO von seinem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339; Beschlüsse vom 18. Januar 1995 - 3 StR 596/94; vom 23. September 2003 - 1 StR 323/03, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7). - BGH, 24.10.2006 - 1 StR 491/06
Rechtsfehlerhaft mangelnde Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht (Ausschluss …
Es ist daher davon auszugehen, dass die Zeugen auch nach ordnungsgemäßer Belehrung nach § 52 StPO ausgesagt hätten (vgl. auch Senat NStZ-RR 2004, 18).