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   BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51   

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https://dejure.org/1951,209
BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden i.S.d. § 136a StPO - Schutzzweck des § 136a Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 387
  • NJW 1952, 152
  • MDR 1952, 117
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51
    Ein Beschuldigter, der trotz erdrückender Beweise leugnet, läuft Gefahr, dass das Gericht sein Verhalten als mangelnde Einsicht in das Verwerfliche seiner Handlungsweise deutet und ihn deswegen strenger bestraft als einen anderen, von dessen innerer Einkehr es überzeugt ist (RGSt Bd. 38 S. 207; BGHSt 1 S. 105).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils liegt aber nicht bereits darin, daß das Gericht dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Strafmilderung in Aussicht stellt (vgl. BGHSt 1, 387; 14, 189; 20, 268).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Der Vorsitzende hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dem Angeklagten schon während seiner Vernehmung zur Sache Vorhalte zu machen, gegebenenfalls auch in nachdrücklicher Form; er dient damit einerseits der Aufklärung des Sachverhalts, andererseits eröffnet er dem Angeklagten die Gelegenheit, seine Verteidigung entsprechend einzurichten (vgl auch BGH NJW 1952, 152 Nr. 25).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. GoltdArch 46, 337; JW 1930, 760; JW 1931, 950; JW 1932, 520; RGSt 71, 21, 23), der sich auch der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen angeschlossen hat (u.a. 1 StR 363/51 vom 30. Oktober 1951), kann zwar der Angeklagte die Gesetzwidrigkeit einer sich auf die Sachleitung beziehenden Anordnung des Vorsitzenden mit der Revision regelmässig nicht geltend machen, wenn er oder der Verteidiger es, wie hier, unterlassen hat, nach § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts anzurufen.
  • BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65

    Rechtsmittel

    Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen.
  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60

    Vernehmung des Beschuldigten - Beeinträchtigung der Entschlussfreiheit durch eine

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen (BGHSt 1, 387), daß eine Belehrung keine Beeinträchtigung der Entschlußfreiheit ist und daß ein Beschuldigter nicht unfrei handelt, wenn er eine Handlung deshalb eingesteht, weil er sich sagt, daß das der notwendige erste Schritt zur Sühne sei und daß wegen der Verdachtsgründe Leugnen keinen Erfolg verspreche und ihm nur nachteilig sein könne.
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Deren Androhung durch den Staatsanwalt Dr. N. verstiess deshalb nicht gegen § 136 a StPO, so dass die Strafkammer nicht gehindert war, das von der Revision angefochtene Geständnis des Angeklagten zu verwerten und der Urteilsfindung zugrunde zu legen (BGH 1 StR 393/51 vom 30. Oktober 1951; vgl. auch BGHSt 1, 387).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Es genügt insoweit, auf BGHSt 1, 387 zu verweisen.
  • BGH, 13.03.1953 - 1 StR 599/52

    Rechtsmittel

    Wenn ein Polizeibeamter den in Haft befindlichen Beschuldigten darauf hinweist, ein Geständnis beseitige möglicherweise die Verdunkelungsgefahr und könne daher zur Haftentlassung führen, so verspricht er keinen "gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil"; darin ist dem Landgericht beizutreten (vgl. BGHSt 1, 387).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 196/52

    Rechtsmittel

    Ein solcher Vorhalt von Umständen und Gründen, durch die sich ein Beschuldigter in seinem Prozessverhalten von selbst bestimmen lässt, verstösst nicht gegen § 136 a StPO, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30. Oktober 1951 (BGHSt 1, 387) entschieden hat.
  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 205/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Schon Erwachsenen gegenüber ist es nicht untersagt, durch Vorhalte und Belehrungen sowie durch Ratschläge auf ihre Entscheidung Einfluß zu nehmen (BGHSt 1, 387; 14, 189, 191) [BGH 01.04.1960 - 4 StR 36/60].
  • BGH, 18.06.1957 - 1 StR 130/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 322/64

    Verurteilung wegen fortgesetzen Meineids - Belehrung über das

  • BGH, 01.02.1952 - 2 StR 46/50

    Rechtsmittel

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