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   BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60   

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BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60 (https://dejure.org/1961,304)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1961 - 4 StR 546/60 (https://dejure.org/1961,304)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1961 - 4 StR 546/60 (https://dejure.org/1961,304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen im Rahmen der der Schuld eines Täters angemessenen Strafe - Anordnung einer lebenslangen Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis - Berücksichtigung der körperlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 393
  • NJW 1961, 1269
  • MDR 1961, 613
  • JR 1961, 349
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
    Wie eine zusammenfassende Schau des ganzen Inhalts der Urteilsgründe erkennen läßt, ist die Entscheidung der Kammer das Ergebnis einer Beurteilung der gesamten Persönlichkeit des Angeklagten, wie sie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als Grundlage der Entscheidung über die Frage fordert, ob sich ein Angeklagter durch die ihm zur Last liegende Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 7, 165, 175) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].

    In BGHSt 7, 165, 174 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54] ist nur ausgeführt, daß von der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht wegen der Erblindung des Täters nach der Tat abgesehen werden dürfe; mit der Bestimmung der Sperrfrist befaßt sich die Entscheidung insoweit nicht.

    Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung nach § 42 m StGB ist die richterliche Überzeugung von dem mangelnden Verantwortungsbewußtsein des Täters im Verkehr, wie es sich in der Tat gezeigt hat (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 183, 185 [BGH 29.06.1954 - 5 StR 233/54]; 7, 165, 167, 173, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 10, 333, 335) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57].

    Denn, wie in zahlreichen Entscheidungen ausgeführt ist, richtet sich "die Dauer der Sperrfrist nach den Tatumständen und dem aus der Persönlichkeit des Täters zu entnehmenden Grad der Ungeeignetheit, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt" (BGHSt 6, 398, 400 [BGH 02.11.1954 - 1 StR 501/54]; 7, 165, 178 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; VRS 7, 301, 303, VRS 8, 456, 460), wenn auch eine bestimmte negative Beschränkung der für die Eignungswürdigung zu verwertenden Umstände dort nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist.

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
    Wie eine zusammenfassende Schau des ganzen Inhalts der Urteilsgründe erkennen läßt, ist die Entscheidung der Kammer das Ergebnis einer Beurteilung der gesamten Persönlichkeit des Angeklagten, wie sie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als Grundlage der Entscheidung über die Frage fordert, ob sich ein Angeklagter durch die ihm zur Last liegende Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 7, 165, 175) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].

    Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung nach § 42 m StGB ist die richterliche Überzeugung von dem mangelnden Verantwortungsbewußtsein des Täters im Verkehr, wie es sich in der Tat gezeigt hat (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 183, 185 [BGH 29.06.1954 - 5 StR 233/54]; 7, 165, 167, 173, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 10, 333, 335) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57].

  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
    Denn, wie in zahlreichen Entscheidungen ausgeführt ist, richtet sich "die Dauer der Sperrfrist nach den Tatumständen und dem aus der Persönlichkeit des Täters zu entnehmenden Grad der Ungeeignetheit, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt" (BGHSt 6, 398, 400 [BGH 02.11.1954 - 1 StR 501/54]; 7, 165, 178 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; VRS 7, 301, 303, VRS 8, 456, 460), wenn auch eine bestimmte negative Beschränkung der für die Eignungswürdigung zu verwertenden Umstände dort nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist.
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
    Denn die dem Strafausspruch zugrundeliegenden Tatsachen, die überwiegend die charakterliche Seite der Persönlichkeit des Angeklagten betreffen, bilden zugleich einen wesentlichen Teil der Gründe, welche die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis tragen (BGHSt 10, 379, 382) [BGH 25.09.1957 - 4 StR 372/57].
  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
    Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung nach § 42 m StGB ist die richterliche Überzeugung von dem mangelnden Verantwortungsbewußtsein des Täters im Verkehr, wie es sich in der Tat gezeigt hat (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 183, 185 [BGH 29.06.1954 - 5 StR 233/54]; 7, 165, 167, 173, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 10, 333, 335) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57].
  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 233/54
    Auszug aus BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
    Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung nach § 42 m StGB ist die richterliche Überzeugung von dem mangelnden Verantwortungsbewußtsein des Täters im Verkehr, wie es sich in der Tat gezeigt hat (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 183, 185 [BGH 29.06.1954 - 5 StR 233/54]; 7, 165, 167, 173, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 10, 333, 335) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57].
  • BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
    Auch in dem Urteil 1 StR 165/54 vom 26. August 1954 (NJW 1954, 1536 Nr. 20 = VRS 7, 301, 303) ist lediglich betont, daß die Sperrfrist nicht wie das Strafmaß nach der Schwere der Tat und ihren Folgen bemessen werden dürfe, sondern nur danach, wie lange die Maßregel erforderlich sei, um die Allgemeinheit vor künftiger Gefährdung zu schützen.
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Vorrang der strafrichterlichen vor der behördlichen Entscheidung findet seine innere Rechtfertigung darin, daß auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter als Maßregel der Besserung und Sicherung keine Nebenstrafe, sondern eine in die Zukunft gerichtete, aufgrund der Sachlage zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung zu treffende Entscheidung über die Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr ist (vgl. BGHSt 7, 165 <168, 173 f. [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]>; BGHSt 15, 393 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60]; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 23. Aufl. 1988, § 69 Rdnr. 2; Dreher/Tröndle; StGB, 44. Aufl. 1988, § 69 Rdnr. 2).
  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    (c) Diese Grundsätze gelten auch hinsichtlich einer weiteren Beschränkung innerhalb des Maßregelausspruchs nach §§ 69 ff. StGB mit der Folge, dass die Entscheidung über die Dauer der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a StGB regelmäßig nicht losgelöst von der Entscheidung über die Maßregel nach § 69 StGB angefochten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1961 - 4 StR 546/60 -, juris; KG VRS 33, 265; wohl grds. ablehnend OLG Düsseldorf VRS 66, 42: "denn die Anordnung der Maßregel gemäß §§ 69, 69a StGB kann nur im ganzen angefochten werden"; Fischer, Strafgesetzbuch 69. Aufl., § 69a Rn. 46; v. Heintschel-Heinegg/Huber in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 4. Aufl., § 69a Rn. 64; Weiland in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht Stand: 1. Dezember 2021, § 69a StGB Rn. 44).
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Ihre Verhängung und Dauer hängen daher nicht von der Schwere der Tatschuld, sondern ausschließlich von der Ungeeignetheitsprognose ab (BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 2 und 3).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 578/85

    Aufhebung eines Strafurteils - Entzug der Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Sperre

    Die Schwere der Tatschuld ist hierbei nur von Bedeutung, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters geben kann (BGHSt 15, 393, 397; BGH VRS 37, 423).
  • BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23

    Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für

    Bei charakterlichen Mängeln - wie vorliegend - kommt sie in der Regel nur bei Fällen schwerster Verkehrskriminalität in Betracht; so z.B. bei chronischer Trunkenheitsdelinquenz und sonstiger auf fest verwurzeltem Hang beruhender Verkehrsdelinquenz, bei mehreren Vorstrafen und mehrfacher Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1961 - 4 StR 546/60, BGHSt 15, 393, 398; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 5 RVs 176/18, SVR 2019, 268, 269 f.; OLG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2001 - Ss 102/01, NJW 2001, 3491, 3492; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 69a Rn. 22 a).
  • BGH, 19.06.1986 - 1 StR 578/85

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Bemessung der Sperrfrist bei Entziehung

    Die Schwere der Tatschuld ist hierbei nur von Bedeutung, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters geben kann (BGHSt 15, 393, 397; BGH VRS 37, 423).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    Sie kommt in Betracht in Fällen schwerster Verkehrskriminalität (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.1961 - 4 StR 546/60, BGHSt 15, 393 Rn. 24) und wenn aufgrund fortgesetzter Verkehrskriminalität, die auf einem fest verwurzelten Hang beruht, Trunkenheitsdelikten oder erwiesener fahrtechnischer Unfähigkeit eine Besserung nicht zu erwarten ist (vgl. BeckOK StGB/Heuchemer, 53. Ed. 01.05.2022, StGB § 69a Rn. 18; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 22a m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1967 - 2 StR 501/67

    Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis - Bemessung der Sperrfrist

    Die Frist ist unter Abwägung aller Gesichtspunkte, die für ihre Länge bedeutsam sind, zu bestimmen (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 177 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 15, 393, 397 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60]; BGH VRS 16, 350).

    Den gegenüber haben die Schwere und die Folgen der Tat weniger Gewicht (BGHSt 15, 397 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60]).

  • BGH, 16.08.1983 - 3 StR 290/83

    Verletzungsvorsatz bei einem auf zwei eng nebeneinander stehenden Personen

    Die Dauer der Sperrfrist darf nicht nach der Schwere der Tat und ihren Folgen bemessen werden, sondern danach, wie lange die Maßregel erforderlich ist, um die Allgemeinheit vor künftiger Gefährdung zu schützen (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 395).

    Dazu bedarf es konkreter Feststellungen und einer umfassenden Gesamtwürdigung insbesondere der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHSt 15, 393 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63

    Rechtsmittel

    Ergänzend wird in dem Urteil vom 10. Februar 1961 (4 StR 546/60 - BGHSt 15, 394 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60] = NJW 1961, 1269 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60]) hervorgehoben, Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis sei, daß sich der Führer eines Kraftfahrzeuges "durch die Tat" als ungeeignet erwiesen habe.
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

  • BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88

    Urkundenfälschung durch Verändern eines Kfz-Kennzeichens - Minder schwerer Fall

  • BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90

    Aufhebung eines Strafausspruchs hinsichtlich einer lebenslangen Sperre für die

  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 476/90

    Anordnung der Sperrfrist - Dauer der Sperrfrist - Abgrenzung - Ungeeignetheit des

  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

  • BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66

    Schadensersatz wegen angeblicher schuldhafter Amtspflichtverletzungen - Versagung

  • AG Bad Homburg, 03.02.1984 - 15 Js 28673/83
  • OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74

    Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den

  • BGH, 28.09.1979 - 3 StR 332/79

    Bemessung der Sperrfrist zur Erlangung des Führerscheins

  • BGH, 13.10.1967 - 4 StR 315/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Autostrassenraubes - Entziehung einer

  • VG Kassel, 27.08.2003 - 2 G 1700/03
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub, wegen

  • BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61

    Verurteilung wegen Notzucht - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der

  • BGH, 05.07.1966 - 1 StR 202/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall,

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