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   BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62   

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BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62 (https://dejure.org/1962,425)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1962 - 1 StR 442/62 (https://dejure.org/1962,425)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1962 - 1 StR 442/62 (https://dejure.org/1962,425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 141
  • NJW 1963, 260
  • MDR 1963, 323
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.

    er braucht sich daher auch nicht zu der Frage zu äußern, ob diese Lösung im hinblick auf Art. 103 Abs. 3 GG nicht deshalb bedenklich wäre, weil der darin aufgestellte Rechtssatz nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 3, 248 in der Ausprägung und Beschränkung zum Rang eines Verfassungsrechtssatzes erhoben worden ist, in der er beim Inkrafttreten des Grundgesetzes von Gesetz und Rechtsprechung anerkannt war (vgl. RGSt 70, 26, 30).

  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.

    Bei der gegebenen Sachlage bedarf es auch keines Eingehens auf die vom früheren 6. Strafsenat in BGHSt 9, 10, 12 bejahte Frage, ob der Verbrauch der Strafklage auch deshalb nicht eintreten kann, weil der Amtsrichter zur Aburteilung der Tat aus dem die Strafbarkeit erhöhenden rechtlichen Gesichtspunkt nicht zuständig war.

  • RG, 14.12.1886 - 2607/86

    Wird durch einen ohne Einspruch gebliebenen forstrichterlichen Strafbefehl die

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.

    So hat es den aus allgemeinen Erwägungen abgeleiteten Grundsatz auch in Fällen angewendet, in denen der Strafbefehlsrichter die Möglichkeit hatte, die Anwendbarkeit der strengeren Strafbestimmung zu erkennen (vgl. insbesondere RGSt 15, 112; 52, 241, 243).

  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.
  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    er braucht sich daher auch nicht zu der Frage zu äußern, ob diese Lösung im hinblick auf Art. 103 Abs. 3 GG nicht deshalb bedenklich wäre, weil der darin aufgestellte Rechtssatz nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 3, 248 in der Ausprägung und Beschränkung zum Rang eines Verfassungsrechtssatzes erhoben worden ist, in der er beim Inkrafttreten des Grundgesetzes von Gesetz und Rechtsprechung anerkannt war (vgl. RGSt 70, 26, 30).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.
  • RG, 21.12.1883 - 2916/83

    Wird durch einen ohne Einspruch gebliebenen amtsrichterlichen Strafbefehl wegen

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.
  • RG, 02.06.1881 - 1195/81

    1. Verlangt die Kausalität der Verletzung und des Todes bei der Tötung, daß der

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.
  • RG, 08.10.1886 - 2297/86

    Anwendbarkeit des "ne bis in idem" auf einen amtsgerichtlichen Strafbefehl, gegen

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.
  • RG, 21.09.1918 - III 225/18

    Gilt der Grundsatz des Nichtverbrauchs der Strafklage durch Strafbefehl nur bei

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    So hat es den aus allgemeinen Erwägungen abgeleiteten Grundsatz auch in Fällen angewendet, in denen der Strafbefehlsrichter die Möglichkeit hatte, die Anwendbarkeit der strengeren Strafbestimmung zu erkennen (vgl. insbesondere RGSt 15, 112; 52, 241, 243).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Der frühere Streit um den Grundsatz von der beschränkten Rechtskraft des Strafbefehls wurde durch die Normierung des § 373a StPO mit dem StVÄG von 1987 weitestgehend beigelegt (vgl. zur damaligen Rechtslage BGH, Urteil vom 20. November 1962 - 1 StR 442/62 -, NJW 1963, 260; zum heutigen Stand Engländer/Zimmermann in: MüKo, StPO, 1. Aufl., 2019, § 373a, Rn. 1).
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Gleichwohl hat bereits das Reichsgericht auch in einem solchen Fall den Grundsatz der beschränkten Rechtskraftwirkung des Strafbefehls angewendet und die Durchführung eines neuen Strafverfahrens für zulässig erachtet (RG, DStrR 1938, S. 55; ebenso später: BGHSt 18, 141; OLG Stuttgart, JZ 1960, S. 608; OLG Saarbrücken, JR 1969, S. 430; a.A.: OLG Koblenz, JZ 1960, S. 607; LG Karlsruhe, NJW 1961, S. 88).
  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 232/78

    Auswirkungen der beschränkten Rechtskraftwirkung eines Strafbefehls auf den

    Bestätigung der Rechtsprechung zur beschränkten Rechtskraftwirkung eines Strafbefehls (im Anschluß an BGHSt 3, 13; 18, 141).

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 3, 13; 9, 10; 18, 141; gebilligt durch BVerfGE 3, 248) ist die in § 410 StPO festgelegte Rechtskraftwirkung eines Strafbefehls als beschränkt anzusehen.

    Diese Rechtsfolge beruht auf dem Umstand, daß das Strafbefehlsverfahren, das der Vereinfachung und Beschleunigung in minder wichtigen Strafsachen dienen soll, ein summarisches Verfahren darstellt, das nicht in gleichem Maße wie eine Hauptverhandlung die Erforschung des Sachverhalts und damit eine zutreffende rechtliche Einordnung des Tatgeschehens gewährleistet (BGHSt 18, 141, 142).

  • BVerwG, 07.12.1983 - 2 C 282.80

    Rechtskraft - Schweres Vergehen - Strafbefehlsverfahren - Urteil - Strafbefehl -

    A. A. : BGH v. 20.11.1962, NJW 1963, 260 = BGHSt 18, 804.
  • BGH, 29.09.1965 - 2 StR 242/65

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Schwurgerichts - Beeidigung der Geschworenen -

    Geschieht dies nicht oder wird eine frühere dahingehende Erklärung widerrufen, so ist der Arzt gleichwohl nicht verpflichtet, die Aussage zu verweigern; nach Absatz 1 der Bestimmung ist er nur hierzu berechtigt (vgl. BGHSt 15, 200; 18, 146) [BGH 20.11.1962 - 1 StR 442/62].
  • BGH, 04.07.1967 - 1 StR 190/67

    Anforderungen an die Darlegung bei einer auf Verletzung des § 338 Nr. 3

    Unter diesen Umständen hätte das Landgericht im Hinblick auf die beschränkte Rechtskraft des Strafbefehle (vgl. BVerfGE 3, 248; BGHSt 17, 101, 110 [BGH 31.01.1962 - 4 StR 340/61]; 18, 141) [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]auch den diesem zugrunde gelegten Sachverhalt ohne Rücksicht auf seine bisherige rechtliche Beurteilung neu prüfen und aburteilen müssen (BGHSt 17, 101, 110) [BGH 31.01.1962 - 4 StR 340/61].
  • BGH, 22.11.1966 - 5 StR 412/66

    Zulässigkeit einer erneuten Strafverfolgung trotz Rechtskraft des Strafbefehls

    Daran glaubt es sich jedoch gehindert durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 13; 9, 10 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]; 18, 141) [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]und durch ein Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt a.M. vom 5. September 1951 (NJW 1952, 158 = MDR 1952, 55).
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