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   BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62   

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BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62 (https://dejure.org/1963,128)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1963 - 2 StR 591/62 (https://dejure.org/1963,128)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62 (https://dejure.org/1963,128)
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Sammelgarage

§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch Veranlassung der Herausgabe eines Kraftwagens aus einer Sammelgarage durch Vorspiegelung einer Genehmigung des Berechtigten - Maßgeblichkeit der inneren Willensrichtung des Verletzten für die Grenzziehung zwischen Betrug und Diebstahl - Bedeutung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 242, 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sammelgaragenfall - Abgrenzung von Diebstahl und (Dreiecks-)Betrug

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 221
  • NJW 1963, 1068
  • MDR 1963, 512
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62
    Falls der Angeklagte den Wagen durch Betrug erlangt hätte, so wären nachträgliche Äußerungen seines Herrschaftswillens tatbestandlich bedeutungslos (BGHSt 14, 38).
  • BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52
    Auszug aus BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62
    Einen solchen nimmt die Rechtsprechung deshalb auch an, wenn der Täter durch die falsche Behauptung einer behördlichen Beschlagnahme die Herausgabe einer fremden beweglichen Sache fordert und sie erreicht, selbst wenn das Opfer die Wegnahme nicht nur duldet, sondern die Sache dem Täter auf dessen Verlangen aushändigt; denn hier ist für einen eigenen freien Willensentschluß des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (BGHZ 5, 365; BGH NJW 1952, S. 797 Nr. 26; NJW 1953, S. 73 Nr. 17).
  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 49/51

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

    Auszug aus BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62
    Einen solchen nimmt die Rechtsprechung deshalb auch an, wenn der Täter durch die falsche Behauptung einer behördlichen Beschlagnahme die Herausgabe einer fremden beweglichen Sache fordert und sie erreicht, selbst wenn das Opfer die Wegnahme nicht nur duldet, sondern die Sache dem Täter auf dessen Verlangen aushändigt; denn hier ist für einen eigenen freien Willensentschluß des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (BGHZ 5, 365; BGH NJW 1952, S. 797 Nr. 26; NJW 1953, S. 73 Nr. 17).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    In einem solchen Fall ist für einen eigenen, freien Willensentschluss des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Es nimmt nicht in den Blick, dass in Fällen, in denen sich der Täter, eine Sache durch Täuschung verschafft - wie hier unter dem Vorwand, nur ein Telefonat führen zu wollen und das Telefon dann zurückzugeben -, für die Abgrenzung von Wegnahme (§ 242 StGB) und Vermögensverfügung (§ 263 StGB) auch die Willensrichtung des Getäuschten und nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens maßgebend ist (BGH, Urteile vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223; vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67, JZ 1968, 637; vom 23. Juni 1965 - 2 StR 12/65, GA 1966, 212 und vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 154/16).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Geht es aber - wie auch hier den Angeklagten - darum, den Gewahrsam ohne Wissen und damit ohne Einverständnis des Getäuschten aufzuheben, liegt nicht Betrug, sondern Diebstahl vor (st. Rspr.; vgl. BGHSt 18, 221, 223; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; BayObLGSt aaO S. 7; Ruß aaO Rdn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim

    a) Zwar ist es für einen sog. Dreiecksbetrug ausreichend, dass die getäuschte und die verfügende Person identisch sind; nicht erforderlich ist die Identität der verfügenden und der geschädigten Person (st. Rspr.; vgl. bereits BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223).

    Dagegen reicht die rein faktische Möglichkeit des Getäuschten, auf Vermögensgegenstände eines Dritten zuzugreifen, für sich allein grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH aaO, BGHSt 18, 221, 223 f.).

    Als ausreichend hierfür wird die Stellung als Mitgewahrsamsinhaber angesehen (vgl. BGH aaO, BGHSt 18, 221, 223).

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Das gilt auch dann, wenn der bisherige Gewahrsamsinhaber aufgrund eines Irrtums über die Berechtigung des anderen handelt (vgl. BGHSt 18, 221).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ungeachtet der durch Täuschung bewirkten und die Motivebene des Vortäters betreffenden Fehlvorstellung, eine Gegenleistung für die Hingabe der Sache zu erhalten, beruht die Übergabe der Sache auf einem eigenverantwortlichen Willensentschluss des Vortäters (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Für den Tatbestand des Betrugs ist Identität zwischen Getäuschtem und Verfügendem, nicht aber zwischen Verfügendem und Geschädigtem erforderlich (vgl. BGHSt 18, 221, 223).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11

    Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und

    Ist aber - wie hier - die Inhaberin des übergeordneten Mitgewahrsams mit der Gewahrsamsbegründung durch Dritte einverstanden, so fehlt es an einer Wegnahme, auch wenn dadurch zugleich untergeordneter Mitgewahrsam faktisch gebrochen wird (vgl. BGHSt 18, 221; LK-Vogel, StGB 12. Aufl. § 242 Rn. 76; Sch/Sch-Eser/Bosch aaO Rn. 32; Fischer aaO Rn. 14a).
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).
  • LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07

    Deckung des Verlusts eines PKW durch Betrug von einer Fahrzeugversicherung;

    Das gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist (BGHSt 18, 221; BGH VersR 1975, 225; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    verstehen ist, kann das durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes begründete Rechtsverhältnis einen Gewahrsamsrest nicht begründen (BGHSt 18, 221; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    Denn wenn die Täter den Pkw betrügerisch erlangten, sind (etwaige) nachträgliche Äußerungen des Herrschaftswillens tatbestandlich bedeutungslos (BGHSt 14, 38; 18, 221 (224)).

  • BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91

    Wechselgeldfalle - Abgrenzung § 242 StGB - § 263 StGB

  • OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15

    Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05

    Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag

  • BGH, 23.06.1965 - 2 StR 12/65

    Tatbestand des Betruges - Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl -

  • BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97

    Vermögensfürsorgepflicht des Mieters bezüglich Mietkaution

  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 55/22

    Dreiecksbetrug (Zurechnung der Verfügung des Getäuschten zum Vermögensinhaber:

  • BayObLG, 03.10.1978 - RReg. 3 St 230/78

    Vollendung eines Diebstahls bei gewollter Wegnahme

  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Erforderlichkeit der Belehrung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2023 - 11 B 1333/22

    Eilrechtsschutz gegen die Aussetzung eines erteilten Triebfahrzeugführerscheins

  • OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 2 Ss 415/89
  • BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64

    Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung - Unterschlagung von Forderungen -

  • LG Kleve, 15.03.2021 - 110 KLs 15/19
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73

    Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • BGH, 16.01.1973 - 1 StR 540/72

    Verurteilung wegen schweren Raubs - Verlust des Gewahrsams an einem Revolver mit

  • BGH, 23.07.1963 - 1 StR 260/63

    Annahme eines Betruges bei Ermöglichung der Schadensherbeiführung mittels

  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 213/67

    Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe - Zweifel an der vollen

  • BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.11.1963 - 5 StR 471/63

    Rechtsmittel

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