Rechtsprechung
BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" bei mehreren tatrichterlichen Urteilen in derselben Strafsache - Umfang des Verbots der reformatio in peius bei der Bildung einer Gesamtstrafe in der Rechtsmittelinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 230
- MDR 1952, 374
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 19.11.1906 - III 657/06
Kann auf eine Gesamtstrafe erkannt werden, wenn nach teilweiser Verwerfung der …
Auszug aus BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Es hat an dieser Rechtsansicht in ständiger Rechtsprechung festgehalten (RGSt 39, 275; 74, 387, 391; RG HRR 1938 Nr. 1315; DR 1941 S 147, JW 38, 2006 Nr. 6 und Urteil vom 22. August 1938, 3 D 465/38).Ohne Bedeutung ist, wenn, wie hier, das erste Urteil nur hinsichtlich eines Teiles der abgeurteilten Handlungen aufgehoben wird, da die teilweise Aufhebung den Wegfall des Gesamtstrafausspruchs zur Folge hat (RGSt 39, 275; 60, 382).
- RG, 22.10.1926 - I 421/26
Kommt es für den Begriff der "früheren Verurteilung" im § 79 StGB. auf das Urteil …
Auszug aus BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Die Rechtsprechung sieht bei der Auslegung des § 79 StGB als massgebende "frühere Verurteilung" ebenfalls die Verkündung des letzten tatrichterlichen Urteils an (RGSt 60, 382).Ohne Bedeutung ist, wenn, wie hier, das erste Urteil nur hinsichtlich eines Teiles der abgeurteilten Handlungen aufgehoben wird, da die teilweise Aufhebung den Wegfall des Gesamtstrafausspruchs zur Folge hat (RGSt 39, 275; 60, 382).
- BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Falls die Vollstreckungsbehörde bereits ausgesprochen hätte, dass die Strafe durch das Straffreiheitsgesetz erlassen ist, würde dies nur eine feststellende Wirkung haben und die Einbeziehung in die jetzt zu bildende Gesamtstrafe und damit eine Vollstreckung nicht hindern, da massgebend nach § 4 Straffreiheitsgesetz nur die Höhe der Gesamtstrafe ist (RGSt 54, 17; BGH 4 StR 280/51).
- RG, 18.11.1919 - II 794/19
Einstellung des Verfahrens auf Grund der Verordnung über eine militärische …
Auszug aus BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Falls die Vollstreckungsbehörde bereits ausgesprochen hätte, dass die Strafe durch das Straffreiheitsgesetz erlassen ist, würde dies nur eine feststellende Wirkung haben und die Einbeziehung in die jetzt zu bildende Gesamtstrafe und damit eine Vollstreckung nicht hindern, da massgebend nach § 4 Straffreiheitsgesetz nur die Höhe der Gesamtstrafe ist (RGSt 54, 17; BGH 4 StR 280/51). - RG, 29.11.1918 - IV 796/18
Steht § 398 Abs. 2 StPO. oder § 74 StGB. der Verhängung einer gleich hohen …
Auszug aus BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Die neu ausgesprochene Gesamtstrafe darf somit nicht über die im früheren Urteil erkannte Gesamtstrafe hinausgehen, muss jedoch nicht unter ihr bleiben, mögen auch Einzelstrafen weggefallen sein (RGSt 53, 164). - RG, 28.11.1940 - 2 D 462/40
Zur Frage der Vollstreckung nicht oder nicht mehr angefochtener Einzelstrafen bei …
Auszug aus BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Es hat an dieser Rechtsansicht in ständiger Rechtsprechung festgehalten (RGSt 39, 275; 74, 387, 391; RG HRR 1938 Nr. 1315; DR 1941 S 147, JW 38, 2006 Nr. 6 und Urteil vom 22. August 1938, 3 D 465/38).
- BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Daraus wurde geschlossen, daß zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid Fortsetzungszusammenhang nicht bestehen könne, weder wenn die falsche Aussage in einem späteren Termin desselben Rechtszuges beschworen wird (BGH 5 StH 418/52 und 5 StR 421/52, beide vom 13. November 1952), noch wenn, die im ersten Rechtszug uneidlich erstattete falsche Aussage im zweiten Rechtszug eidlich oder umgekehrt die im ersten Rechtszug eidlich erstattete Aussage im zweiten Rechtszug uneidlich wiederholt wird (BGHSt 1, 380; 2, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; BGH 1 StR 427/52 vom 2. Dezember 1952; 3 StR 55/52 vom 25. Juni 1953, 1 StR 433/53 vom 15. Dezember 1953). - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Unter Verurteilung im Sinne des § 79 d.h. der letzten tatrichterlichen Entscheidung in der Sache (vgl. BGHSt 2, 230) ist nur eine solche zu verstehen, die entweder zur Schuld- und Straffrage oder wenigstens zur Straffrage ergeht und insoweit eine oder mehrere Einzelstrafen festsetzt.Wie der erkennende Senat in BGHSt 2, 230 entschieden hat, kommt es bei mehrerer tatrichterlichen Urteilen in derselben Strafsache für die Frage, wann die Strafe aus dem Urteil in einer anderen Strafsache verbüßt ist, auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung an; sie ist die "Verurteilung" im Sinne des § 79. Trotzdem hat derselbe Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1952 - 2 StR 325/52 - (NJW 1953, 389) die Auffassung vertreten, daß dann, wenn das angefochtene Urteil im Schuld- und Strafausspruch rechtlich einwandfrei und rechtsirrigerweise nur die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 79 unterblieben ist, die Sache zur Nachholung dieser Entscheidung an den Tatrichter zurückverwiesen werden muß, und zwar auch dann, wenn zur Zeit der Festsetzung der Gesamtstrafe die rechtskräftig erkannte frühere Einzelstrafe verbüßt sein sollte.
Denn unter Verurteilung im Sinne des § 79, also der letzten tatrichterlichen Entscheidung (BGHSt 2, 230), ist nur eine solche zu verstehen, die entweder zur Schuld- und Straffrage oder wenigstens zur Straffrage ergeht und insoweit eine oder mehrere Einzelstrafen festsetzt.
- BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
Rechtsmittel
Dabei ist für die Beurteilung durch das Revisionsgericht entscheidend die Lage zur Zeit der Verkündung des letzten tatrichterlichen Urteils, hier des angefochtenen Urteils vom 16. Januar 1953 (BGHSt 2, 230).Diese Ermächtigung endet mit der völligen Verbüssung oder sonstigen Erledigung solcher Strafen (vgl BGHSt 2, 230, im Anschluss an RGSt 32, 7; 74, 391; ferner BGH 4 StR 120/53 vom 1.10.1953; abweichend 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 - NJW 1953, 389).
Dabei würde das Landgericht - nach seinem Ermessen - Gelegenheit haben, aus Billigkeitsgründen zugunsten der Angeklagten die Härte, die für sie die nunmehrige Unmöglichkeit der dem § 79 entsprechenden Gesamtstrafenbildung bedeutete, durch entsprechend niedrigere Festsetzung der nach § 74 zu bildenden Gesamtstrafe auszugleichen (so auch BGHSt 2, 230 [233]).
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Nun hat der Senat im Urteil BGHSt 2, 230 zwar ausgesprochen, der Begriff der Verurteilung könne im Rahmen des § 79 StGB nur einheitlich beurteilt werden. - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …
Hat der Tatrichter die Bildung einer Gesamtstrafe rechtsirrtümlich unterlassen und sind die früheren Strafen zwischenzeitlich verbüsst, so kann die Bildung der Gesamtstrafe nicht mehr nachgeholt werden (im Anschluss an BGHSt 2, 230).Zwar kommt die Bildung einer Gesamtstrafe infolge der zwischenzeitlichen Verbüssung der früheren Strafen jetzt nicht mehr in Frage (BGHSt 2, 230 gegen BGH NJW 1953, 389 [BGH 12.12.1952 - 2 StR 325/52]).
- BGH, 03.09.1975 - 2 StR 400/75
Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der früheren Strafe - …
Handelt es sich um mehrere tatrichterliche Urteile in derselben Strafsache, so ist in der Regel das letzte Urteil dafür entscheidend, ob eine frühere Strafe zur Zeit der "Verurteilung" verbüßt war (BGHSt 2, 230, 232).Durfte aber das Landgericht dem Angeklagten die Vergünstigung des § 55 StGB aus diesem Grunde nicht mehr zubilligen, dann mußte es die Härte, welche die nunmehrige Unmöglichkeit einer Gesamtstrafenbildung für ihn bedeutet, bei der Bemessung der jetzt zu erkennenden Strafe ausgleichen (BGHSt 2, 230, 233; BGH, Urteile vom 18. Januar 1966 - 5 StR 500/65 - und vom 7. November 1969 - 3 StR 213/69 -).
- OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17
Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an …
Als Zeitpunkt der früheren Verurteilung gilt der Zeitpunkt der Verkündung des Urteils, in dem die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage getroffen wurde (vgl. BGHSt 2, 230, 232;… Rissing-van Saan in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 55 Rn. 6 m.w.N;… Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage § 55 Rn. 6). - BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Verbot der Schlechterstellung im …
Daß bei mehreren tatrichterlichen Urteilen in derselben Sache das letzte Urteil darüber entscheidet, ob eine früher erkannte Strafe zur Zeit der Verurteilung verbüßt ist und deshalb für eine Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, ist anerkanntes Recht (RGSt 11, 387, 391/392; BGHSt 2, 230).Denn der Tatrichter wäre, da nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte, nicht nur berechtigt (BGHSt 2, 230., 233), sondern in Hinblick auf das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) sogar verpflichtet gewesen, die inzwischen verbüßte Strafe voll zum Ausgleich zu bringen.
- BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue …
In diese kann die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt nicht mehr einbezogen werden, da insoweit zwischenzeitlich Straferlaß (§ 56 g Abs. 1 StGB) eingetreten ist (vgl. Bd. IX Bl. 182 d.A.) und deshalb die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB nicht mehr vorliegen (vgl. BGHSt 2, 230;… Vogler in LK, 10. Aufl., § 55 Rdn. 17). - BGH, 25.09.2018 - 2 StR 368/18
Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit den …
- BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
Bildung einer Gesamtstrafe mit einer bereits erlassenen Strafe
- BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
Fortgesetztes vorsätzliches Inverkehrbringen von Wein unter irreführender …
- BGH, 16.08.1978 - 2 StR 401/78
Berücksichtigung der Härte der Unmöglichkeit einer an sich erforderlichen …
- BGH, 05.04.1978 - 3 StR 73/78
Notwendigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 30.10.1975 - 2 StR 446/75
Berücksichtigung der besonderen Härte für den Angeklagten bei der Strafzumessung …
- BGH, 07.06.1972 - 3 StR 117/72
Einbeziehung einer bereits verhängten Strafe in ein neues Jugendgerichtsurteil
- BGH, 02.08.1966 - 1 StR 294/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen einer versuchten räuberischen …
- BGH, 26.09.1962 - 4 StR 260/62
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 28.08.1958 - 1 StR 316/58
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
Rechtsmittel
- BGH, 30.06.1955 - 3 StR 175/55
Rechtsmittel
- BGH, 05.04.1955 - 1 StR 713/54
Rechtsmittel
- OLG Köln, 18.03.1981 - 3 Ss 1129/80
Gemeinschaftliche Begehung eines Betruges; Konkludente Vorspiegelung der Deckung …
- BGH, 20.06.1979 - 3 StR 205/79
Kenntnis von der wahren Herkunft einer Sache bei Annahme einer Hehlerei - …
- BGH, 19.10.1956 - 5 StR 275/56
Sachrüge wegen fehlerhafter Einbeziehung von Vorstrafen als straferhöhenden …
- BGH, 05.03.1954 - 1 StR 572/53
Rechtsmittel
- BGH, 04.12.1953 - 2 StR 39/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.04.1953 - 5 StR 44/52
Rechtsmittel
- BGH, 16.12.1952 - 1 StR 413/52
Rechtsmittel
- BGH, 25.09.1952 - 3 StR 726/51
Rechtsmittel
- BGH, 16.05.1952 - 2 StR 215/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.05.1952 - 2 StR 333/52
Rechtsmittel
- BGH, 05.04.1978 - 3 StR 53/78
Berücksichtigung einer im Nachhinein gebotenen, aber nicht mehr möglichen, …
- BGH, 12.07.1968 - 4 StR 268/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 14.03.1957 - 4 StR 41/57
Rechtsmittel
- BGH, 22.11.1955 - 1 StR 488/55
Rechtsmittel
- BGH, 19.10.1954 - 2 StR 178/54
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 247/52
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