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   BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64   

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https://dejure.org/1965,888
BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64 (https://dejure.org/1965,888)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1965 - 2 StR 625/64 (https://dejure.org/1965,888)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1965 - 2 StR 625/64 (https://dejure.org/1965,888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung einer Verjährung auf Grund der Immunität eines Angeklagten - Verjährung der Strafverfolgung gegen Abgeordnete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 248
  • NJW 1965, 1971
  • MDR 1965, 921
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. die Urteile des 1. Strafsenats in NJW 1962, 2308 und BGHSt 183 367, 368; ebenso mehrere unveröffentlichte Entscheidungen des 5. Strafsenats) hat die Verjährung dieser Verbrechen geruht, solange die rechtsfeindliche politische Haltung der Machthaber der Verfolgung entgegenstand.
  • RG, 08.07.1924 - IV 661/24

    1. Zerfallen die Wahlperioden des sächsischen Landtags ebenso wie die des

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
    In dem Urteil IV 661/24 vom 8. Juli 1924 - insoweit in RGSt 58, 263 nicht abgedruckt - hat das Reichsgericht seine Auffassung weiter mit dem Hinweis gerechtfertigt, daß die Bestimmung des § 69 StGB gleichsam ein Gegenstück zu der des § 67 StGB sei; wie nach § 67 StGB die Verjährung der Strafverfolgung lediglich durch den Ablauf der gesetzlichen Frist eintrete, gleichgültig, ob die tatsächliche Möglichkeit einer Verfolgung während dieser Zeit bestanden habe, so sei es auch im Falle des § 69 StGB unerheblich, ob außer dieser gesetzlichen Vorschrift noch Gründe tatsächlicher Art, wie fehlende Kenntnis der Staatsanwaltschaft von der Tat, der Verfolgung entgegenstehen.
  • RG, 15.02.1895 - 4613/94

    Ruht die Verjährung der noch nicht begonnenen Strafverfolgung hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
    Das Reichsgericht hatte allerdings stets daran festgehalten, daß die Verjährung der Strafverfolgung gegen Abgeordnete unabhängig davon ruhe, ob die Strafverfolgungsbehörde von der Tat Kenntnis erlange, und ob sie gegebenenfalls um die Genehmigung zur Strafverfolgung nachsuche (vgl. RGSt 27, 10 und 33, 410; ferner RG in GA 51, 53 und 53, 165).
  • RG, 25.10.1900 - 3791/00

    Ist das Ruhen der Verjährung gegen einen Reichstagsabgeordneten davon abhängig,

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
    Das Reichsgericht hatte allerdings stets daran festgehalten, daß die Verjährung der Strafverfolgung gegen Abgeordnete unabhängig davon ruhe, ob die Strafverfolgungsbehörde von der Tat Kenntnis erlange, und ob sie gegebenenfalls um die Genehmigung zur Strafverfolgung nachsuche (vgl. RGSt 27, 10 und 33, 410; ferner RG in GA 51, 53 und 53, 165).
  • RG, 16.04.1892 - 1578/92

    1. Kann eine erst nach der Verkündung des Instanzurteiles eingetretene Verjährung

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
    Anlaß dazu gaben zwei Urteile des Reichsgerichts (RGSt 22, 379, 385 und 23, 184, 189), die Pressedelikte von Reichstagsabgeordneten zum Gegenstand hatten, und in denen nach der damaligen Gesetzeslage entschieden war, daß die Verjährung während der Immunität der Abgeordneten weiterlaufe und auch vom Richter nicht wirksam unterbrochen werden könne.
  • RG, 19.10.1900 - 3341/00

    1. Gehört die für den Adressaten bestimmte Abschrift einer Zustellungsurkunde,

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
    Das Reichsgericht hat diese einseitige Benachteiligung des Abgeordneten wohl erkannt, sie aber als unvermeidlich bezeichnet, da das Gesetz zu keinem Zweifel über seinen Inhalt und seine Tragweite Anlaß gebe; die Benachteiligung sei deshalb untrennbar mit dem Privileg der Immunität verbunden (vgl. RGSt 33, 413).
  • RG, 25.02.1892 - 50/92

    Bleiben die den Mitgliedern des Reichstages für die Dauer der "Sitzungsperiode"

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
    Anlaß dazu gaben zwei Urteile des Reichsgerichts (RGSt 22, 379, 385 und 23, 184, 189), die Pressedelikte von Reichstagsabgeordneten zum Gegenstand hatten, und in denen nach der damaligen Gesetzeslage entschieden war, daß die Verjährung während der Immunität der Abgeordneten weiterlaufe und auch vom Richter nicht wirksam unterbrochen werden könne.
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Es kann offenbleiben, ob die in § 78 b Abs. 2 Nr. 1 StGB aufgenommenen, die Abgeordneten begünstigenden Grundsätze der Entscheidung BGHSt 20, 248 als allgemeiner Rechtsgedanke auch auf das Recht der DDR anzuwenden sind.
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvL 13/77

    Verfassungsmäßigkeit der Verjährungshemmung gem. § 78b StGB

    Diese Bestimmung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Juni 1965 (BGHSt 20, 248) zurück.

    Das Ruhen der Verjährung gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB a.F./§ 78b Abs. 1 Satz 1 StGB n.F. während eines Zeitraumes, in welchem aufgrund gesetzlicher Vorschrift die Strafverfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann, begegnet ebensowenig verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 1, 418 [423]; 25, 269 [278 ff.]) wie die auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Juni 1965 (BGHSt 20, 248) zurückgehende Konkretisierung dieses Grundsatzes in § 78b Abs. 2 Nr. 1 StGB .

  • OLG Naumburg, 17.10.1995 - 1 Ws 64/95

    Vergehen des Vertrauensmissbrauchs ; Mißbrauch der Vertrauensstellung als 1.

    Beginn des Ruhens der Frist aufgrund Immunität; Rechtsgedanke des § 78b Abs. 2 Nr. 1 StGB Ebenso wie in der zitierten Entscheidung des BGH kann auch hier offenbleiben, ob die in § 78 b Abs. 2 Nr. 1 StGB aufgenommenen, die Abgeordneten begünstigenden Grundsätze der Entscheidung BGHSt 20, 248 als allgemeiner Rechtsgedanke auch auf das Recht der DDR anzuwenden sind.
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