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   BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66   

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https://dejure.org/1966,2721
BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66 (https://dejure.org/1966,2721)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1966 - 5 StR 196/66 (https://dejure.org/1966,2721)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1966 - 5 StR 196/66 (https://dejure.org/1966,2721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerpolizeiverordnung als vorkonstitutionelles Recht - Geltung des Gesetzesvorbehalts des Art. 104 Abs. 1 GG (Grundgesetz) nur für nachkonstitutionelles Recht in vollem Umfange - Fortgeltung einer Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 125
  • NJW 1966, 2278
  • MDR 1966, 1013
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66
    Es kann dahinstehen, ob eine Rechtsverordnung dann einem förmlichen Gesetz gleichsteht, wenn das zum Erlaß der Verordnung ermächtigende Gesetz "die Voraussetzungen selbst, unter denen ein Eingriff in die persönliche Freiheit überhaupt zulässig ist, und die Natur des Eingriffs ... bestimmt" hat (vgl. BGHZ 15, 61, 64 [BGH 14.10.1954 - IV ZB 52/54]; BVerfGE 14, 174, 187) [BVerfG 03.07.1962 - 2 BvR 15/62].

    In der die Verfassungsmäßigkeit des § 71 StVZO betreffenden Entscheidung BVerfGE 14, 174 [BVerfG 03.07.1962 - 2 BvR 15/62] läßt es das Bundesverfassungsgericht dahingestellt, "ob vorkonstitutionelle Vorschriften, die in Freiheitsrechte eingreifen und den grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalten nicht genügen, nach Art. 123 Abs. 1 GG auf die Dauer fortgelten oder ob die 'Versteinerung' grundrechtsbeschränkenden Verordnungsrechts aus vorkonstitutioneller Zeit mit dem Charakter des Art. 123 Abs. 1 GG als einer Übergangsvorschrift unvereinbar ist" (a.a.O. S. 184/185).

    Bedenken gegen die Fortgeltung des § 13 Abs. 2 AuslPolVO bis zum Inkrafttreten des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 lassen sich auch nicht herleiten aus dem Charakter des Art. 123 Abs. 1 GG als einer Übergangsregelung, sofern sich aus dieser der Auftrag an den Gesetzgeber herleiten läßt, dem Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 GG entsprechende neue Rechtsvorschriften zu erlassen (BVerfGE 14, 184 [BVerfG 03.07.1962 - 2 BvR 15/62]/185).

  • BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54

    Zwangsunterbringung in Anstalt

    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66
    Es kann dahinstehen, ob eine Rechtsverordnung dann einem förmlichen Gesetz gleichsteht, wenn das zum Erlaß der Verordnung ermächtigende Gesetz "die Voraussetzungen selbst, unter denen ein Eingriff in die persönliche Freiheit überhaupt zulässig ist, und die Natur des Eingriffs ... bestimmt" hat (vgl. BGHZ 15, 61, 64 [BGH 14.10.1954 - IV ZB 52/54]; BVerfGE 14, 174, 187) [BVerfG 03.07.1962 - 2 BvR 15/62].

    1965, 1148 für ihre Ansicht, daß Art. 104 Abs. 1 GG auch für Freiheitsbeschränkungen auf Grund vorkonstitutionellen Rechts gelte, letztlich nur auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1954 (BGHZ 15, 61), auf den auch das § 49 StVO und § 71 StVZO betreffende Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts …

    Krankheiten vom 1. Dezember 1938 aufgehoben worden ist, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1954 (BGHZ 15, 61) gegenstandslos geworden.

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66
    In diesem Sinne hat insbesondere das Bundesverfassungsgericht bereits zum Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) entschieden und dabei wörtlich ausgeführt: "Nur so konnten die Gesetzgeber in Bund und Ländern vor der undurchführbaren Aufgabe bewahrt werden, zunächst alles ältere, nicht in formellen Gesetzen enthaltene Recht auf seine Weitergeltung zu prüfen, um den etwa notwendigen Ersatz im Wege förmlicher Gesetzgebung zu schaffen; nur so konnte vor allem ein rechtloser Zustand in der Zeit bis zum Zustandekommen solcher Neuregelungen vermieden werden" (BVerfGE 9, 338, 343 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57] [Hebammenfall]).

    Die in BVerfGE 9, 338, 343 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57] zum Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 GG dargelegten Gründe jedenfalls treffen auch hier zu.

  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55

    Vorlagepflicht in Grundbuchsachen

    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66
    Es kommt daher kein Gericht mehr in die läge, über die Fortgeltung dieser Verordnung zu entscheiden (vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg, 21. Aufl. § 121 GVG, Anm. 24 b; BGHZ 19, 355, 357) [BGH 13.01.1956 - V ZB 49/55].
  • VGH Bayern, 06.08.1954 - 29 V 54
    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66
    Dieser Entscheidung ist bereits das Oberverwaltungsgericht Münster mit entsprechenden Gründen wie das vorlegende Gericht nicht gefolgt (OVGMüLü 9, 258, 261 f; im Ergebnis ebenso VGH Stuttgart DÖV 1954, 761; BayVGH DVBl 1954, 810).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Diese Entscheidungen sind nämlich durch die gesetzliche Neuregelung in § 6 c UWG (Art. 4 Nr. 1 des 2. WiKG - BGBl. 1986 I S. 726) überholt, so daß es - unabhängig von der Frage, ob die hier vertretene Ansicht von der dortigen Auffassung abweicht - schon deswegen einer Anrufung des Großen Senats für Strafsachen nach § 136 Abs. 1 GVG nicht bedarf (BGHSt 21, 125, 130; 27, 5, 10).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Nach einer Gesetzesänderung entfällt die Vorlegungspflicht auch nicht allein deshalb, weil die Divergenz nur noch in einer Übergangszeit auftreten kann (BGHSt 17, 76, 77 f.; 21, 125, 126 f.; Schäfer/Harms in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 121 GVG Rdn. 63); denn das Bedürfnis, eine einheitliche Rechtsanwendung zu sichern, besteht in diesem Umfang fort.
  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Der Senat kann deshalb von der bisherigen Rechtsprechung abweichen, ohne die Rechtsfrage dem Großen Senat für Strafsachen vorlegen zu müssen (vgl. BGHSt 21, 125, 130; 27, 5, 10).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Das ist bereits im einzelnen in dem Beschluß des 5. Strafsenats vom 13. September 1966 = BGHSt 21, 125, 128 ff dargelegt (vgl. auch BVerfGE 5, 13, 16; 19, 288, 293).
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