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   BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79 (S)   

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BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79 (S) (https://dejure.org/1979,1792)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - 3 StR 273/79 (S) (https://dejure.org/1979,1792)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 (S) (https://dejure.org/1979,1792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift nach § 74d Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) mangels weiterer hinzutretender Tatumstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 107
  • NJW 1980, 406
  • MDR 1980, 69
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79
    Darin liegt die Befürwortung (BGHSt 28, 312, 314) von gemeingefährlichen Verbrechen im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 6 StGB.

    Daß sich die künftigen Täter durch solche Straftaten in den Dienst bereits vorhandener Bestrebungen gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (BGHSt 28, 312, 316 f) stellen sollen, folgt allein schon aus dem Hinweis der Schrift, daß, wenn von Praxis und Technik des verdeckten Kampfes die Rede sei, "damit noch nicht Guerillakampf" gemeint sei.

    Demgegenüber ist bei § 88 a Abs. 1 StGB, was der Senat in BGHSt 28, 312, 315 näher dargelegt hat, die Gefährlichkeit der Schrift als solche maßgebend.

  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 62; 21, 367, 370; NJW 1969, 1818, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 23, 40) haben die Maßnahmen der Einziehung und Unbrauchbarmachung in Fällen der vorliegenden Art, wenn der Täter ohne Schuld handelt, keinen Straf- sondern Sicherungscharakter.

    Über sie ist selbständig zu erkennen, und zwar im anhängigen Strafverfahren nicht im selbständigen Vorfahren (BGH NJW 1969, 1818 m.w.Nachw.).

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 62; 21, 367, 370; NJW 1969, 1818, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 23, 40) haben die Maßnahmen der Einziehung und Unbrauchbarmachung in Fällen der vorliegenden Art, wenn der Täter ohne Schuld handelt, keinen Straf- sondern Sicherungscharakter.

    Da die Staats kasse - von den hier nicht vorliegenden Fällen des § 472 b StPO abgesehen - die Kosten zu tragen hätte, wenn die Einziehung im objektiven Verfahren erfolgt wäre, ist sie mit ihnen auch dann zu belasten, wenn die Einziehung unter Freisprechung des Angeklagten im subjektiven Verfahren angeordnet wird (BGHSt 14, 391; 21, 367, 371).

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79
    Gemäß § 354 StPO kann der Senat - wie geschehen - Einziehung und Uhbrauchbarmachung in diesem Sinne selbst aussprechen (BGHSt 26, 258, 266).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79
    Da die Staats kasse - von den hier nicht vorliegenden Fällen des § 472 b StPO abgesehen - die Kosten zu tragen hätte, wenn die Einziehung im objektiven Verfahren erfolgt wäre, ist sie mit ihnen auch dann zu belasten, wenn die Einziehung unter Freisprechung des Angeklagten im subjektiven Verfahren angeordnet wird (BGHSt 14, 391; 21, 367, 371).
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 62; 21, 367, 370; NJW 1969, 1818, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 23, 40) haben die Maßnahmen der Einziehung und Unbrauchbarmachung in Fällen der vorliegenden Art, wenn der Täter ohne Schuld handelt, keinen Straf- sondern Sicherungscharakter.
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    (2) Der Bundesgerichtshof hat für die selbständige Sicherungseinziehung sowie die selbständige Einziehung und Unbrauchbarmachung von Schriften bei verjährter Straftat (§ 76a Abs. 2 StGB aF) ebenfalls entschieden, die Anordnung dieser Maßnahmen sei im subjektiven Verfahren zulässig (vgl. Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62; vom 15. November 1967 - 3 StR 26/66, BGHSt 21, 367, 370; vom 22. Juli 1969 - 1 StR 456/68, NJW 1969, 1818; ferner - zum Vorgehen nach § 74d StGB neben einem Freispruch mangels vorsätzlicher rechtswidriger Tat - Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 [S], juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88, BGHSt 36, 51, 58 f.).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    bb) Auch der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit der selbständigen Einziehung und Unbrauchbarmachung einer Druckschrift bei verjährter Straftat zunächst entschieden, dass die Anordnung in dem Strafverfahren selbst möglich sei (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62; so auch BGH, Urteil vom 15. November 1967 - 3 StR 26/66, BGHSt 21, 367, 370; s. zur Anordnung neben einem Freispruch BGH, Urteile vom 22. Juli 1969 - 1 StR 456/68, NJW 1969, 1818; vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 (S), juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88, BGHSt 36, 51, 58 f.; anders aber BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 477/89, BGHSt 37, 55, 68 f. für den Fall eines erst durch die Revisionsentscheidung rechtskräftig gewordenen Freispruchs; hiernach ist ein Übergang ins objektive Verfahren erforderlich, der einen (ggf. Hilfs-) Antrag der Staatsanwaltschaft voraussetzt).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Bereits für die frühere Rechtslage war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine selbständige Einziehung auch in einem gegen eine bestimmte Person gerichteten subjektiven Verfahren möglich sein kann und es dafür nicht stets eines objektiven selbständigen Einziehungsverfahrens bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62; vom 15. November 1967 - 3 StR 26/66, BGHSt 21, 367, 370; vom 22. Juli 1969 - 1 StR 456/68, NJW 1969, 1818; vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 (S), juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88, BGHSt 36, 51, 58 f.; RG, Urteile vom 11. Oktober 1901 - Rep.
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

    Sie trägt ihre Gefährlichkeit in sich (vgl. BGHSt 29, 107, 108 - zu § 88a StGB a.F.) und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 74d Abs. 1 StGB.

    Der Freispruch der Angeklagten steht der Anordnung von Einziehung und Unbrauchbarmachung, die hier Sicherungscharakter haben, nicht entgegen (BGHSt 6, 62; 21, 367, 370; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1970 - 3 StR 273/79 - S - insoweit in BGHSt 29, 107 nicht abgedruckt).

    Über sie ist im anhängigen Strafverfahren, nicht im selbständigen Verfahren, zu entscheiden (BGH NJW 1969, 1818; Senatsurteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 - S -).

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