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   BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82   

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BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82 (https://dejure.org/1982,494)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1982 - 3 StR 116/82 (https://dejure.org/1982,494)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82 (https://dejure.org/1982,494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist einegegangenen Schriftsatzes - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen bei bereits begründeter Revision in anderer Weise - Wirksammachen einer dem Gericht bereits ...

  • Wolters Kluwer

    Grenzüberschreitender Warenverkehr zur Umgehung der Mehrwertsteuer - Anforderungen an die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung - Unzureichender Schuldauspruch

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Einhaltung der Berufungsbegründungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) §§ 44, 345 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 161
  • MDR 1983, 243
  • NStZ 1983, 132
  • StV 1983, 89
  • Rpfleger 1983, 171
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
    Es ist zwar, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, feststehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen in der Regel nicht gewährt werden kann, wenn die Revision in anderer Weise bereits form- und fristgerecht begründet worden ist (BGHSt 1, 44; 14, 330, 332 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Februar 1951 (BGHSt 1, 44) die bereits vom Reichsgericht aufgestellte Regel jedenfalls für solche Fälle übernommen, in denen sowohl der Angeklagte als auch sein damaliger Verteidiger in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszuges anwesend war.

    Dem von ihm vertretenen Angeklagten, den an dem unterlaufenen Fehler kein Verschulden trifft, diesen Weg abzuschneiden, wird von den öffentlichen Interessen, denen das Erfordernis der Einhaltung von Rechtsmittelbegründungsfristen dient (BGHSt 1, 44, 46), nicht gefordert.

  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
    Es ist zwar, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, feststehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen in der Regel nicht gewährt werden kann, wenn die Revision in anderer Weise bereits form- und fristgerecht begründet worden ist (BGHSt 1, 44; 14, 330, 332 f.).
  • BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
    Diese Zielsetzung hat zu einer differenzierten Rechtsprechung geführt, bei der dem Umstand, daß die Revisionsbegründungsfrist in solchen Fällen in Wahrheit nicht versäumt ist, keine entscheidende Bedeutung zugemessen wurde (vgl. die Nachweise bei Maul in KK § 44 Rdn. 15 f. und Pikart in KK § 345 Rdn. 26; zuletzt BGH, Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Unter diesen Umständen kann aus den irrigen Zustellungshinweisen kein Vertrauenstatbestand abgeleitet werden, der geeignet sein könnte, den Zweck der gesetzlichen Revisionsbegründungsfrist, ein geordnetes und straffes Verfahren zu gewährleisten (BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]), zurücktreten zu lassen.
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03

    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den Fall entschieden, bei dem ein an sich rechtzeitig eingegangener Schriftsatz mit weiteren Verfahrensrügen versehentlich nicht unterzeichnet war (BGHSt 31, 161, 163).

  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Das ist als Regel - mit freilich nicht wenigen Ausnahmen bei besonderen Verfahrenslagen - in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs auch für das Strafverfahrensrecht anerkannt (vgl. BGHSt 1, 44, 46 f.; 14, 330, 332 f.; 31, 161; Beschluß vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93 - wistra 1993, 347; vom 25. April 1996 - 1 StR 6/96 - NStZ-RR 1996, 233, 234; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12) und basiert - neben dem Wortlaut der §§ 233 ZPO, 44 StPO (Versäumung der Frist, nicht einzelner Prozeßhandlungen; vgl. RGZ 121, 5, 6) - auf dem Gedanken, das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht dazu bestimmt, die inhaltliche Unvollständigkeit einer an sich fristgerecht eingelegten Rechtsmittelbegründung durch Nachschieben von Rügen zu heilen (Senatsurteil vom 13. Februar 1997 aaO; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21 f.).

    Aus diesen Gründen gewähren zu Recht auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen es lediglich an einer fristgerechten Übersendung von Teilen einer einheitlichen Revisionsbegründung (oder einer von mehreren gleichzeitigen Revisionsbegründungsschriften) fehlt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHSt 14, 330, 333 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110; Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82 - NStZ 1983, 34; vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11 = NStZ 1997, 46; s. auch BGHSt 31, 161, 162 f.).

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

    Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers).
  • OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Erkennbarkeit der Tragweite und Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des §

    Nach feststehender Rechtsprechung ist die Vorschrift deshalb kein Instrument zur Heilung von Qualitätsmängeln einer grundsätzlich fristgerechten Prozesshandlung, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war (vgl. BGHSt 14, 330, 333; 31, 161, 162; OLG Braunschweig NStZ 1996, 298; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212; Hilger NStZ 1983, 152, 153 f.).
  • BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05

    Wiedereinsetzung bei unvollständiger Fax-Übermittlung; Vorbereitungszeit für das

    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04).
  • OLG Hamm, 05.10.2004 - 4 Ss OWi 524/04

    Verjährung; Unterbrechung; Zustellungsvollmacht; Verteidigervollmacht; Entbindung

    Ob dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen zu gewähren ist (vgl. hierzu BGH NStZ 1983, 132 f), kann dahinstehen, da der Betroffene mit seinem Wiedereinsetzungsgesuch keine Tatsachen vorgetragen hat, die nicht schon Gegenstand des rechtzeitig eingegangenen Schriftsatzes vom 9. Juni 2004 waren.
  • BGH, 25.01.2002 - 2 StR 511/01

    Begründete Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vollständiger Faxeingang kurz

    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der Verfahrensrügen, da es allein darum geht, einen in der fehlenden Unterschrift liegenden Formfehler bei einer bereits innerhalb der Frist eingegangenen Revisionsbegründung zu beseitigen (vgl. auch BGHSt 31, 161).
  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen ist nur ausnahmsweise zulässig (vgl. dazu BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und

  • BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem

  • BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 111/90

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung weiterer

  • BGH, 09.08.1995 - 5 StR 125/95

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Gesamtabwägung - Täterschaft des

  • BGH, 05.11.1991 - 5 StR 498/91

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von

  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 485/91

    Unzulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 449/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 132/83

    Ersetzung der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgericht -

  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 71/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäßer Begründung einer

  • BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts durch Rücknahme der Bestellung eines

  • BGH, 18.09.1985 - 2 StR 495/85

    Anrtrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren

  • BGH, 12.04.1985 - 3 StR 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Satand gegen die Versäumung der

  • BGH, 18.01.1984 - 3 StR 516/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung der Begründung für eine in

  • BGH, 21.02.1983 - 3 StR 11/83

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verstößen

  • BGH, 06.04.1984 - 2 StR 863/83

    Revisionsgrund durch Mängel im Bereich der Strafzumessungserwägungen -

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