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   BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87   

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BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87 (https://dejure.org/1987,443)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1987 - 1 StR 2/87 (https://dejure.org/1987,443)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1987 - 1 StR 2/87 (https://dejure.org/1987,443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sichverschaffen von gefälschtem Geld - Eigene Verfügungsgewalt an dem übernommenen Falschgeld - Absicht der Ermöglichung eines späteren Inverkehrbringens des Falschgeldes - Abschieben falscher Wertpapiere an einen eingeweihten Mittelsmann durch den Täter - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff des "Inverkehrbringens" von Falschgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 146 Abs. 1 Nr. 3
    Wegwerfen von Falschgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 21
  • NJW 1988, 79
  • MDR 1987, 1041
  • NStZ 1988, 452
  • JR 1988, 119
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Der Gesetzgeber wollte bei der Neufassung des § 146 im StGB 1975, wie aus der Gesetzesgeschichte hervorgeht, an dieser Begriffsbestimmung nichts ändern, insbesondere den Begriff des Inverkehrbringens nicht einschränken (BTDrucks. 7/1246 S. 13; vgl. BGHSt 29, 311, 313 f.).

    Demgemäß hat der Senat auch unter der Geltung des neuen § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB ein Inverkehrbringen als echt darin gesehen, daß der Täter falsche Wertpapiere an einen eingeweihten Mittelsmann abschiebt (BGHSt 29, 311).

    Der Senat hat die Frage im Zusammenhang mit der Weitergabe von Falschgeld an eingeweihte Abnehmer bejaht und insoweit mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte keine Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Analogieverbotes gehabt (BGHSt 29, 311; 32, 68, 78) [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83].

    Möglicherweise stellt sich die Frage nur als Scheinproblem dar, weil die Aufnahme der auf die Ermöglichung des Inverkehrbringens gerichtete Absicht in § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB lediglich der Klarstellung diente, um Fehlinterpretationen des Begriffes "Inverkehrbringen" entgegenzuwirken (vgl. BGHSt 29, 311, 314).

  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Für das Sichverschaffen nach dieser Vorschrift genügt es, wenn der Täter das Falschgeld ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und eigene Verfügungsgewalt daran begründet (BGHSt 3, 154; BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78).

    Es genügt vielmehr, wenn der Täter das Inverkehrbringen einem anderen ermöglichen will (BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78, S. 6/7).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Täter die bei dem Verschaffensakt vorhandene Absicht des Inverkehrbringens zunächst endgültig aufgibt und sie sodann aufgrund eines neuen Tatentschlusses dennoch verwirklicht (BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78).

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52

    Inverkehrbringen von Falschgeld durch das Einwerfen von gefälschtem Kleingeld in

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Im Bereich der Geldfälschungsdelikte ist unter "in den Verkehr bringen" nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143; 27, 255, 259; BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563).

    Die Rechtsprechung hat ein Inverkehrbringen in diesem Sinne auch angenommen, wenn der Täter falsche Münzen in einen Automaten gab, um sich daraus Waren zu verschaffen (BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563; BGH bei Dallinger MDR 1953, 596).

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Regelmäßig bildet das Inverkehrbringen falschen Geldes mit der vorausgegangenen, gesondert unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlung des Sichverschaffens eine einheitliche Tat (RGSt 1, 25; BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101, 102).

    Gerade im Hinblick darauf ist, wie aus den Gesetzesmaterialien hervorgeht, der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB, der das Inverkehrbringen als Verwirklichung der schon bei der Vorbereitungshandlung vorhandenen Absicht unter Strafe stellt, geschaffen worden (BTDrucks. 7/1246, S. 13; vgl. BGHSt 34, 108, 110) [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86].

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Im Bereich der Geldfälschungsdelikte ist unter "in den Verkehr bringen" nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143; 27, 255, 259; BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563).

    In seinem Urteil BGHSt 27, 255, 260 hat der Senat zwar hervorgehoben, daß es nicht darauf ankomme, wie groß die Gefahr sei.

  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Im Bereich der Geldfälschungsdelikte ist unter "in den Verkehr bringen" nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143; 27, 255, 259; BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563).

    Die Rechtsprechung hat ein Inverkehrbringen in diesem Sinne auch angenommen, wenn der Täter falsche Münzen in einen Automaten gab, um sich daraus Waren zu verschaffen (BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563; BGH bei Dallinger MDR 1953, 596).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Der Senat hat die Frage im Zusammenhang mit der Weitergabe von Falschgeld an eingeweihte Abnehmer bejaht und insoweit mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte keine Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Analogieverbotes gehabt (BGHSt 29, 311; 32, 68, 78) [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83].
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Für das Sichverschaffen nach dieser Vorschrift genügt es, wenn der Täter das Falschgeld ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und eigene Verfügungsgewalt daran begründet (BGHSt 3, 154; BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Regelmäßig bildet das Inverkehrbringen falschen Geldes mit der vorausgegangenen, gesondert unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlung des Sichverschaffens eine einheitliche Tat (RGSt 1, 25; BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101, 102).
  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 99/51
    Auszug aus BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87
    Im Bereich der Geldfälschungsdelikte ist unter "in den Verkehr bringen" nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143; 27, 255, 259; BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563).
  • RG, 04.12.1879 - 632/79

    Die Verausgabung des auf einmal sich verschafften falschen Geldes in Teilbeträgen

  • RG, 16.03.1933 - II 208/33

    Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Falschgeld ist stets dann in Verkehr gebracht, wenn der Täter es derart aus seinem Gewahrsam oder seiner sonstigen Verfügungsgewalt entlassen hat, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgeldes zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben umzugehen, insbesondere es weiterzuleiten (RGSt 67, 167, 168; BGHSt 1, 143, 144; BGH NJW 1952, 311 f; BGHSt 35, 21, 23).

    Das war mit der Übergabe des Falschgeldes an I. geschehen; denn für das Inverkehrbringen der insoweit gleich zu behandelnden Begehungsdelikte des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB und § 147 StGB reicht es aus, wenn das Falschgeld an einen Eingeweihten zur freien Verfügung überlassen wird (BGHSt 29, 311, 313 f; 32, 68, 78; 35, 21, 23; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 f; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 23; Stree in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 146 Rdn. 22; a.A. Rudolphi SK § 146 Rdn. 12 f).

    Es besteht deshalb kein Bedürfnis, über die bisher anerkannten Voraussetzungen einer einheitlichen Tat nach § 146 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 StGB hinaus (vgl. BGHSt 34, 108, 109 f; 35, 21, 27), auch dann einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 Abs. 1 StGB (eine deliktische Einheit) anzunehmen, wenn derselbe Täter dasselbe Falschgeld sich mehrfach verschafft und mehrfach erneut in Verkehr bringt.

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Das Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt (Aufgabe von BGHSt 35, 21).

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).

    Er gibt daher die in seinen Entscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 zum Merkmal "Sichverschaffen" vertretene Rechtsauffassung auf.

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Umstände, die es rechtfertigen könnten, ausnahmsweise von zwei in Realkonkurrenz stehenden Taten nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 und nach Nr. 3 StGB auszugehen (vgl. BGHSt 35, 21 (27)), liegen nicht vor.
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Abgabe im Sinne des § 4 Abs. 17 AMG ist die körperliche Übergabe an einen anderen durch den Inhaber der Verfügungsgewalt in einer Weise, dass der Empfänger tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Arzneimittels zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, insbesondere es zu konsumieren oder weiterzugeben (vgl. Horn NJW 1977, 2329, 2333; für das Inverkehrbringen von Falschgeld BGH, Urteil vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 23; Senat, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 190/12, NStZ 2013, 465 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

    Er fragt im Hinblick auf die Senatsentscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 bei den anderen Strafsenaten an, ob dortige, diesen Entscheidungen entsprechende Rechtsprechung entgegensteht.

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).

    2. Der Senat will daher die in seinen Entscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sicherverschaffen 4 zum Merkmal "Sichverschaffen" vertretene Auffassung aufgeben.

  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Durch das Handeln des Täters muss aber auch tatsächlich eine Gefahr des Umlaufs des falschen Geldes begründet sein, was sich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25).
  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Durch das Handeln des Täters muss aber auch tatsächlich eine Gefahr des Umlaufs des falschen Geldes begründet sein, was sich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Die Erwartung des Tatrichters von dem zukünftigen Legalverhalten des Verurteilten auch ohne den Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe muss auf einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit zukünftiger Straffreiheit beruhen (BGHSt 7, 6; BGH NStZ 1988, 452; BGH StV 1991, 514).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 408/10

    Umfang des Verbrauchs der Strafklage (wiederholte Verwirklichung des Tatbestandes

    Hierunter fällt auch der Absatz durch einen Eingeweihten (vgl. BGHSt 35, 21, 23; 42, 162, 168).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19

    Anforderungen an den Eventualvorsatz bei der Geldwäsche (keine genauen

  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02

    Beihilfe; Geldfälschung; Inverkehrbringen von Falschgeld (Vollendung bei Abgabe

  • BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00

    Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

  • OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung; Anwendung des mildesten Gesetzes;

  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 555/96

    Begriff des Sichverschaffens von Falschgeld

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 8/02

    Begründungserfordernis; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör;

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

  • BGH, 24.05.1991 - 5 StR 169/91

    Indizien-Beweisführung bei Geldfälschungsdelikten

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