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   BGH, 13.05.1953 - 5 StR 640/52   

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https://dejure.org/1953,692
BGH, 13.05.1953 - 5 StR 640/52 (https://dejure.org/1953,692)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1953 - 5 StR 640/52 (https://dejure.org/1953,692)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1953 - 5 StR 640/52 (https://dejure.org/1953,692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 207
  • NJW 1953, 1313
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 201/21

    Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der

    bb) § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO bezweckt in erster Linie, zu verhindern, dass ein Verfahren durch verschiedenartige Anfechtung in zwei unterschiedliche Rechtszüge gerät (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1953 - 5 StR 640/52, BGHSt 4, 207, 208; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 335 Rn. 10; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 335 Rn. 15; BeckOK-StPO/Wiedner, 44. Edition, § 335 Rn. 32) und will sich widersprechende Entscheidungen in einer Sache vermeiden (vgl. RG, Beschluss vom 6. Juni 1929 - g.S. 11 500/29, RGSt 63, 194, 196; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 335 Rn. 21).
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung -

    Selbst dann hat die Rechtsprechung dieses übergeordnete Gericht als das zuständige Rechtsmittelgericht angesehen, wenn die Anfechtung allein eine Sache betraf, die sonst - ohne die Verbindung - einen anderen Rechtsmittelweg genommen hätte oder für die - allein - ein Rechtsmittel überhaupt ausgeschlossen wäre (RGSt 22, 113; 31, 125; 48, 93; 59, 363, 364; 62, 63; 63, 421, 423; 68, 414; RG DJ 1941, 349; RG GA 45, 29; RGZ 166, 360, 363; BGHSt 4, 207; BGH MDR 1955, 755 Nr. 722; 1956, 146 zu § 24 GVG; 1957, 370 Nr. 42; BGH LM GVG § 135 Nr. 3).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 1 Ss 4/08

    Sinn und Zweck des Vorrangs der Berufung bei verschiedenartiger Anfechtung eines

    Durch die Vorschrift des § 335 Abs. 3 StPO soll einerseits verhindert werden, dass das Strafverfahren gleichzeitig in mehreren Instanzen anhängig wird, und andererseits soll sichergestellt werden, dass keine widersprüchlichen Entscheidungen ergehen (vgl. RGSt 63, S. 194, 196; BGHSt 4, S. 207, 208).
  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 142/81

    Unerlaubtes Sammeln von Geldbeträgen ohne gemeinnützigen Zweck - Leistung von

    Da über ein- und dieselbe Sache in jedem Rechtszug nur ein Gericht entscheiden kann (BGHSt 4, 207), hat der Senat auch über die Revision der Staatsanwaltschaft zu befinden.
  • BGH, 12.08.1958 - 5 StR 255/58

    Rechtsmittel

    Soweit in dem Urteil des erkennenden Senats 5 StR 640/52 vom 13. Mai 1953 (der hier interessierende Teil dieses Urteils ist nicht BGHSt 4, 207, sondern nur NJW 1953, 1313 abgedruckt) ausgeführt ist, daß schon die Möglichkeit rechtswidriger Bestrafung oder Vollstreckung eine Freiheitsentziehung rechtswidrig mache, wird diese Ansicht nicht aufrechterhalten.
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