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   BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93   

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https://dejure.org/1994,1151
BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1994,1151)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1994,1151)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1994,1151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 239b StGB; § 240 StGB
    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der Geiselnahme

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme in einem Zwei-Personen-Verhältnis - Unmittelbares Bevorstehen des Todes infolge einer Nötigungshandlung aus der Perspektive des Opfers - Durchführen von Nötigungen, um herauszufinden, was das Opfer über die kriminelle ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verhältnis von Geiselnahme und Nötigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 90
  • NJW 1994, 2162
  • MDR 1994, 709
  • NStZ 1994, 340
  • StV 1994, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Die Besetzungsrügen haben ungeachtet des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auch aus den vom Senat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NJW 1994, 267, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfG - Kammer NStZ 1994, 45) genannten Gründen keinen Erfolg.
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    aa) Im Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 (BGHSt 39, 36) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den § 239b StGB einschränkend ausgelegt (entgegen Erwägungen aus seinem Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/91 -, in NStZ 1993, 3 abgedruckt, und aus seinem Beschluß vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91 -, insoweit in BGHSt 38, 32 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    aa) Im Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 (BGHSt 39, 36) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den § 239b StGB einschränkend ausgelegt (entgegen Erwägungen aus seinem Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/91 -, in NStZ 1993, 3 abgedruckt, und aus seinem Beschluß vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91 -, insoweit in BGHSt 38, 32 nicht abgedruckt).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Der insgesamt hohe Schaden hätte im Ergebnis auch bei der Aburteilung als Einzelakte berücksichtigt werden können (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - sowie Senatsbeschluß nach § 132 Abs. 3 GVG vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 -).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    cc) Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 376/93 - (StV 1994, 80) seine Rechtsprechung fortgeführt und die einschränkende Auslegung des § 239 b StGB auch auf die Handlungsalternative des "Entführens" erweitert, wenn diese bereits unmittelbares Nötigungsmittel für ein Handlungsziel ist, das keinerlei Wirkung außerhalb des unmittelbaren Gewaltverhältnisses entfalten soll.
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 23. Juli 1993 -2 StR 346/93 - angeschlossen und ausgesprochen, daß die vom 1. Strafsenat im Urteil vom 17. November 1992 entwickelten Grundsätze nicht entgegenstünden.
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    bb) In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239a StGB bejaht.
  • BVerfG, 15.10.1992 - 2 BvR 1076/92

    Besetzung der Strafkammern in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Die Besetzungsrügen haben ungeachtet des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auch aus den vom Senat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NJW 1994, 267, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfG - Kammer NStZ 1994, 45) genannten Gründen keinen Erfolg.
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 421/93
    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Dieser Rechtsprechung ist der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 19. November 1993 - 2 StR 421/93 - mit der Anfrage an den 1. Strafsenat entgegengetreten, ob die Rechtsprechung der einschränkenden Auslegung des § 239 b StGB für Fälle der Entführung aufgegeben werde.
  • BGH, 19.01.1993 - 1 StR 782/92

    Sich-Bemächtigen i.S. von § 239b StGB bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt.
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Unanwendbarkeit der §§ 239a, 239b StGB

  • BGH, 04.01.1994 - 1 ARs 38/93

    Geiselnahme - Nötigung - Konkurrenzen - Zwei-Personen-Verhältnis - Tod oder

  • BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93

    Anforderungen an Rechtsmittelbeschränkungen - Anforderungen an Annahme von

  • BGH, 27.07.1993 - 1 StR 419/93

    Anwendbarkeit des § 239 a Strafgesetzbuch (StGB) im Zweipersonenverhältnis

  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 43/93

    Anwendbarkeit des erpresserischen Menschenraubs soweit das Sichbemächtigen

  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 30/93

    Möglichkeit der tateinheitlichen Begehung einer schweren räuberischen Erpressung

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 528/92

    Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Danach soll in einem Zwei-Personen-Verhältnis die Geiselnahme nach § 239 b StGB die Nötigung nach § 240 StGB nur dann verdrängen, wenn infolge einer Nötigungshandlung der - angedrohte - Tod oder die - angedrohte - schwere Körperverletzung des Opfers aus dessen Sicht unmittelbar bevorstehen (BGH, Urteil vom 2. März 1994 - 5 StR 494/93 = NStZ 1994, 340).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Dabei kommt es auf die Eigenheiten der Geiselnahme im Zwei-Personen-Verhältnis (vgl. BGHSt 40, 90 [BGH 02.03.1994 - 5 StR 494/93]; BGH Großer Senat für Strafsachen NStZ 1995, 129, zur Veröffentlichung in BGHSt 40, 350 vorgesehen) nicht einmal an; denn hier liegt folgende Besonderheit vor: Der Angeklagte bemächtigte sich zweier Personen, um - wie der Zusammenhang der Feststellungen ergibt - jede von ihnen auch durch die Androhung der Tötung des jeweils anderen Tatopfers zu bestimmtem Verhalten zu nötigen.
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 87/94

    Geiselnahme - Todesfolge - Vorsatz - Mord - Tateinheit

    Die Auffassung des 1. Strafsenats, daß der allgemeine Entführungstatbestand des § 237 StGB gegenüber dem qualifizierten Entführungstatbestand des § 239 b StGB die speziellere Vorschrift sei, erscheint wenig überzeugend, zumal er in Übereinstimmung mit dem 5. Strafsenat die Auffassung vertritt, daß im Verhältnis des allgemeinen Nötigungstatbestands des § 240 StGB zu § 239 b StGB das Gegenteil gelte, § 240 StGB also zurücktrete(Beschluß vom 4. Januar 1994 - 1 ARs 38/93;Urteil vom 2. März 1994 - 5 StR 494/93, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 338/94

    Geiselnahme durch Drohung mit dem Tode bei Kenntis des Täters von der Angst des

    Ohne Bedeutung ist hier die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht einheitlich beantwortete Frage, ob Geiselnahme in einem Zwei-Personen-Verhältnis auch dann anzunehmen ist, wenn die Verwirklichung der Drohung vom Opfer als nicht unmittelbar bevorstehend empfunden wird (vgl. BGH NStZ 1994, 340) oder welche anderen Merkmale insoweit von Bedeutung sind.
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