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   BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04   

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BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04 (https://dejure.org/2005,679)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2005 - 3 StR 385/04 (https://dejure.org/2005,679)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 (https://dejure.org/2005,679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 49 EGV; Art. 50 EGV; § 10b Abs. 1 BÄO; § 2 Abs. 3 BÄO; § 13 BÄO; § 1 ZahnheilkundeG; § 13a ZahnheilkundeG; § 18 Nr. 2 ZahnheilkundeG; § 354 Abs. 1a StPO
    Dienstleistungsfreiheit; Bundesärzteordnung (europarechtskonforme Auslegung); Zahnheilkundegesetz (europarechtskonforme Auslegung); bloß vorübergehende Tätigkeit; Ruhen der Approbation; Angemessenheit von Einzelstrafen

  • lexetius.com

    BÄO §§ 2, 6, 10 b, 13; ZahnheilkundeG §§ 1, 13 a, 18 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung des Ruhens einer deutschen Approbation auf die Befugnis zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs eine Unionsbürgers; Körperverletzung wegen Heilbehandlung ohne deutsche Approbation; Europarechtliche Dienstleistungsfreiheit für Ärzte

  • Judicialis

    BÄO § 2; ; BÄO § 6; ; BÄO § 10 b; ; BÄO § 13; ; ZahnheilkundeG § 1; ; ZahnheilkundeG § 13 a; ; ZahnheilkundeG § 18 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsrecht - Arzt aus EG darf mit ruhender Zulassung vorübergehend praktizieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufgrund ausländischer Zulassun

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Das Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufgrund ausländischer Zulassung; Medizinrecht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufgrund ausländischer Zulassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 245
  • NJW 2005, 3732
  • NStZ-RR 2006, 59
  • EuZW 2006, 89
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04
    Es gilt hier nichts anderes als für die Abwehr möglicher Gefährdungen von Straßenverkehrsteilnehmern durch ungeeignete Kraftfahrzeugführer (vgl. zur Suspendierung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland aufgrund einer durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Fahrerlaubnis, wenn deren Inhaber im Inland die Fahrerlaubnis etwa entzogen wird, § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV; hierzu auch EuGH NJW 2004, 1725).
  • FG Köln, 10.05.2006 - 11 K 1050/06

    Zulassung einer ausländischen Gesellschaft zur inländischen Steuerberatung

    Das ergebe sich auch aus einem aktuellen Urteil des BGH vom 13.10.2005 (3 StR 385/04, NJW 2005, 3732).

    Diese Beurteilung sei im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 13.10.2005 (in NJW 2005, 3732) unzutreffend.

    Bei dem BGH-Urteil vom 13.10.2005 (3 StR 385/04, NJW 2005, 3732) handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, bei der der BGH unter Anwendung der o.g. EuGH-Rechtsprechung eine vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeit eines Arztes bejahte.

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Daher ist ein vorläufiges Berufsverbot zur Abwehr konkreter Gefahren für diese Rechtsgüter regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in tatsächlicher Hinsicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Arzt bei der Ausübung seines Berufs Straftaten gegen das Leben und/oder die Gesundheit von Patienten begangen hat und die Gefahr einer Verletzung dieser Rechtsgüter bei einer Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit weiter besteht so überzeugend u.a. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, dokumentiert bei Juris, sowie vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, wo allerdings für ausreichend erachtet wird, dass bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit von Patienten (lediglich) "nicht auszuschließen ist, dass dies in Zukunft wieder geschieht"; in diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 13.10.2005 - 3 StR 385/04 -, NJW 2005, 3732, wo es heißt (Seite 3733), die Ruhensanordnung diene dazu, "in unklaren Situationen oder Eilfällen dem Arzt vorläufig den Beruf zu untersagen"; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, dokumentiert bei Juris, wo im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse ausgeführt wird, "eine Nichtgefährdung ... sei (erst) dann anzunehmen, wenn die Interessengefährdung hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann"; siehe weiterhin BFH, Urteil vom 22.9.1992 - VII R 43/92 -, MDR 1993, 911, wonach die Bestellung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, der in Vermögensverfall geraten ist, dann nicht zu widerrufen ist, "wenn dadurch eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber nicht eingetreten ist".
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 - bestätige dies.

    Die Urteile des BGH vom 14. März 2005 - II ZR 5/03, NJW 2005, S. 1648 sowie vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 beträfen andere Sachverhalte.

    d) Entgegen der Auffassung des Klägers führen weder das Urteil des BGH vom 14. März 2005 - II ZR 5/03 - noch das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 - dazu, dass der Kläger gemäß § 3 Nr. 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1095/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 (NJW 2005, 3732 ) belege, dass dies nicht zutreffe.

    c) Weder die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BGH vom 13. Oktober 2005 (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 ) und vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) noch die Urteile des EuGH vom 30. September 2003 (Urteil des EuGH vom 30. September 2003 - Rs. C-167/01 [Inspire Art], GewArch 2003, S. 472 ) und vom 11. Dezember 2003 (Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2003 - Rs. C-215/01 [Schnitzler], NJW 2004, S. 435 ) führen vorliegend zu einem anderen Ergebnis.

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 (NJW 2005, 3732 ) belege, dass dies nicht zutreffe.

    Weder die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BGH vom 13. Oktober 2005 (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 ) und vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) noch die Urteile des EuGH vom 30. September 2003 (Urteil des EuGH vom 30. September 2003 - Rs. C-167/01 [Inspire Art], GewArch 2003, S. 472 ) und vom 11. Dezember 2003 (Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2003 - Rs. C-215/01 [Schnitzler], NJW 2004, S. 435 ) führen vorliegend zu einem anderen Ergebnis.

  • BFH, 22.12.2006 - VII B 165/06

    Zurückweisung einer Steuerberatungsgesellschaft; Niederlassung in anderem

    In dem Fall, der dem BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 3 StR 385/04 (NJW 2005, 3732) zugrunde lag, ging der BGH von einer lediglich vorübergehenden Dienstleistung aus, ohne dass der Gesichtspunkt des Missbrauchs eine Rolle spielte.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1097/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 (NJW 2005, 3732 ) belege, dass dies nicht zutreffe.

    Weder die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BGH vom 13. Oktober 2005 (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 ) und vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) noch die Urteile des EuGH vom 30. September 2003 (Urteil des EuGH vom 30. September 2003 - Rs. C-167/01 [Inspire Art], GewArch 2003, S. 472 ) und vom 11. Dezember 2003 (Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2003 - Rs. C-215/01 [Schnitzler], NJW 2004, S. 435 ) führen vorliegend zu einem anderen Ergebnis.

  • VG Gießen, 02.08.2011 - 21 K 1604/10

    Vorlage an Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV zur Vereinbarkeit von § 3

    Insoweit beruft er sich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 - und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 385/04 - beide veröffentlicht in Juris.

    Soweit sich allerdings der Beschuldigte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile v. 13.12.2007 - 3 StR 385/04; Juris - und v. 13.10.2005 - 3 StR 385/04; Juris -) beruft, sind diese Urteile, soweit vorliegend von Interesse, auf der Grundlage und in Auslegung von § 10 b Abs. 3 BÄO ergangen, welcher in der Tat Fragen der Unterwerfung unter - neben anderem - berufsständische Regelungen sowie des Vorgehens bei Pflichtverstößen betrifft.

  • BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04

    Dienstleistungsfreiheit (vorübergehende ärztliche Tätigkeit im Inland;

    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 13. Oktober 2005 (BGHSt 50, 245) die Entscheidung im Schuldspruch dahin geändert, dass die Verurteilung nach § 13 BÄO bzw. § 18 Nr. 2 ZHG entfällt.
  • BFH, 20.12.2006 - VII B 198/06

    Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

    In dem Fall, der dem BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 3 StR 385/04 (NJW 2005, 3732) zugrunde lag, ging der BGH von einer lediglich vorübergehenden Dienstleistung aus, ohne dass der Gesichtspunkt des Missbrauchs eine Rolle spielte.
  • BFH, 12.03.2007 - X B 179/05

    NZB: geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen durch Ltd., Dienstleistungsfreiheit

  • BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06

    Steuerberatung; grenzüberschreitende Dienstleistungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
  • BFH, 26.03.2008 - II B 86/07

    Vorübergehende Ausübung von Dienstleistungen (Art. 50 EGV)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08

    Darlegungserfordernisse des Antrags auf Zulassung der Berufung; Unterlassen

  • BFH, 20.06.2007 - X B 156/06

    Limited nach englischem Recht keine Befugnis nach § 3 Nr. 3 StBerG;

  • BFH, 27.03.2008 - II B 80/07

    Vorübergehende Ausübung von Dienstleistungen --Art. 50 EG

  • BFH, 21.06.2007 - X B 84/06

    Zurückweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

  • BFH, 01.06.2006 - XI S 22/05

    Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge; Eröffnung einer

  • BFH, 19.06.2007 - X S 4/07

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge bei Zurückweisung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2853/08

    Klage auf Unterlassung von Behauptungen gegen eine Behörde; Aussage zur

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