Rechtsprechung
BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Gattungsvermächtnis - Geldvermächtnis - Fehlbetragsausgleich - Beeinträchtigung des Versicherungsnehmers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2170, § 2288 Abs. 2 Satz 2, § 2329 Abs. 1
Umfang von Ersatzansprüchen gegen den Erben; Ausgleich eines Fehlbetrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 2288 Abs. 2 Satz 2, 2329 Abs. 1
Erbvertrag: Vereitelung der Erfüllung eines Geldvermächtnisses durch Schenkung des Erblassers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 111, 138
- NJW 1990, 2063
- NJW-RR 1990, 1026 (Ls.)
- MDR 1990, 907
- DNotZ 1991, 539
- FamRZ 1990, 872
- VersR 1990, 668
- WM 1990, 1169
- DB 1990, 1561
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Bei der Feststellung des Schadens, der der Klägerin infolge des Fehlverhaltens des Beklagten entstanden ist, legt das Berufungsgericht zutreffend die Differenzmethode zugrunde, die im Grundsatz auch heute noch maßgebend ist (BGHZ 98, 212, 217 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] ; 86, 128, 130). - BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Auszug aus BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Bei der Feststellung des Schadens, der der Klägerin infolge des Fehlverhaltens des Beklagten entstanden ist, legt das Berufungsgericht zutreffend die Differenzmethode zugrunde, die im Grundsatz auch heute noch maßgebend ist (BGHZ 98, 212, 217 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] ; 86, 128, 130). - BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84
Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben
Auszug aus BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Er kann daher keinesfalls als eine Art "Gegenleistung" der Klägerin angesehen werden, die der Annahme einer Schenkung nach verbreiteter Auffassung im Schrifttum entgegenstehen soll (anders BGH, Urteil vom 8.7.1985 - II ZR 15O/84 - NJW 1986, 127 = FamRZ 1985, 1249 unter II 2 mit kritischer Anmerkung von Dieckmann FamRZ 1986, 258). - BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 230/81
Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Veräußerung - Änderung der …
Auszug aus BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Die Revision glaubt sich hierzu für ihre ablehnende Auffassung auf das Senatsurteil vom 23. November 1983 (IVa ZR 23O/81, NJW 1984, 731, 732 = FamRZ 1984, 165, 166) stützen zu können. - BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 166/87
Ermittlung der Höhe einer durch eine Schenkung herbeigeführten Benachteiligung …
Auszug aus BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Dieser Anspruch ging auf Ausgleich der dem Bruder zugefügten Beeinträchtigung (vgl. Senatsurteil vom 12.10.1988 - IVa ZR 166/87 - FamRZ 1989, 175) aus dem Grundstück.
- BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken
Zur Feststellung eines Vermögensschadens, den ein vorwerfbares Tun oder Unterlassen eines Dritten verursacht hat, ist die infolge des haftungsbegründenden Fehlverhaltens eingetretene Vermögenslage des Betroffenen mit derjenigen zu vergleichen, in der sich dessen Vermögen bei fehlerlosem Verhalten des Dritten befunden hätte (st. Rspr., vgl. BGHZ 111, 138 m.w.N.; BGHZ 99, 182, 196).