Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 5 - Pflichtteil (§§ 2303 - 2338) |
(1) Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Ist der Pflichtteilsberechtigte der alleinige Erbe, so steht ihm das gleiche Recht zu.
(2) Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des fehlenden Betrags abwenden.
(3) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.
Rechtsprechung zu § 2329 BGB
96 Entscheidungen zu § 2329 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 7 U 156/94
Pflichtteilsergänzungsanspruch und seine Durchsetzung - Verjährung des Anspruchs ...
- BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80
Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des ...
- OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
Pflichtteilsergänzung; Schenkung; Stiftung
- BFH, 08.10.2003 - II R 46/01
Zahlung zur Abwendung des Pflichtteilsherausgabeanspruchs
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00
Schenkungsteuer: Zahlungen auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch
- FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00
- BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00
Erbrecht - Behandlung von in der früheren DDR vorgenommen Schenkungen
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Stiftungsrecht - Unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen
- KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
Berücksichtigung einer für eine fremde Schuld bestellten Grundschuld im Rahmen ...
- OLG Zweibrücken, 24.03.2009 - 8 U 29/08
Hemmung der Verjährung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.05.2009 - IV ZA 5/09
Ausdehnung der Verjährungshemmung bei Pflichtteilsergänzungsklagen bei Identität ...
- BGH, 13.05.2009 - IV ZA 5/09
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