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   BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01   

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https://dejure.org/2002,1113
BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01 (https://dejure.org/2002,1113)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2002 - KZR 3/01 (https://dejure.org/2002,1113)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - KZR 3/01 (https://dejure.org/2002,1113)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Kooperation - Sebstständiges Unternnehmen - Bündelung der Leistungskraft - Am Markt nachgefragte Leistung - Politische Gemeinde - Subvention - Gewährung eines Zuschusses - Preisbindungsverbot

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § 14; ; GWB § 22 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 1 14 22 Abs. 1 S. 1
    "Jugendnachtfahrten"; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen das Preisbindungsverbot?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB §§ 1, 14, 22 Abs. 1 Satz 1 - "Jugendnachtfahrten"
    Subventionierung von Taxi-Jugendfahrten durch eine Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 391
  • NJW 2002, 2176
  • GRUR 2002, 644
  • WM 2002, 1468
  • DB 2002, 1430 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1983 - KRB 3/83

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01
    Dieser für eine Bietergemeinschaft mehrerer Bauunternehmen von dem Senat entwickelte Arbeitsgemeinschaftsgedanke (Sen.Urt. v. 13.12.1983 - KRB 3/83, WuW/E 2050 - Bauvorhaben Schramberg; ferner [abgelehnt für die Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten] Sen.Beschl. v. 11.12.1997 - KVR 7/96, BGHZ 137, 297, 310 = WuW/E DE-R 17, 22 - Europapokalheimspiele; vgl. dazu Zimmer in Immenga/Mestmäcker aaO § 1 Rdn. 366 ff., 369; Hootz in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 5. Aufl., § 1 Rdn. 147 ff., 149; Bunte in Langen/Bunte aaO § 1 GWB Rdn. 309 je m.w.N.) beansprucht Geltung auch in weiteren Fällen, in denen erst durch die Kooperation mehrerer selbständiger Unternehmen und die Bündelung ihrer Leistungskraft bei gleichzeitiger Koordinierung ihres Auftretens gegenüber der anderen Seite überhaupt die Möglichkeit geschaffen wird, eine bestimmte, am Markt nachgefragte Leistung zu erbringen.
  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01
    Dieser für eine Bietergemeinschaft mehrerer Bauunternehmen von dem Senat entwickelte Arbeitsgemeinschaftsgedanke (Sen.Urt. v. 13.12.1983 - KRB 3/83, WuW/E 2050 - Bauvorhaben Schramberg; ferner [abgelehnt für die Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten] Sen.Beschl. v. 11.12.1997 - KVR 7/96, BGHZ 137, 297, 310 = WuW/E DE-R 17, 22 - Europapokalheimspiele; vgl. dazu Zimmer in Immenga/Mestmäcker aaO § 1 Rdn. 366 ff., 369; Hootz in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 5. Aufl., § 1 Rdn. 147 ff., 149; Bunte in Langen/Bunte aaO § 1 GWB Rdn. 309 je m.w.N.) beansprucht Geltung auch in weiteren Fällen, in denen erst durch die Kooperation mehrerer selbständiger Unternehmen und die Bündelung ihrer Leistungskraft bei gleichzeitiger Koordinierung ihres Auftretens gegenüber der anderen Seite überhaupt die Möglichkeit geschaffen wird, eine bestimmte, am Markt nachgefragte Leistung zu erbringen.
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01
    Die Gemeinde, die einen nicht unerheblichen Zuschuß aus öffentlichen Mitteln leistet, um bestimmten Bewohnern an Wochenenden nachts eine sichere Heimkehr zu ermöglichen, hat - ähnlich wie eine Ersatzkasse, die Rahmenvereinbarungen mit Leistungserbringern schließt, um die ihr anvertrauten Mittel möglichst wirtschaftlich einzusetzen (vgl. Sen.Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 490 f. - Zahnersatz aus Manila) - ein berechtigtes Interesse daran, daß diese Mittel zweckentsprechend verwendet werden.
  • BGH, 30.06.1987 - KZR 12/86

    Preiswettbewerb bei Taxibeförderungsentgelten

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01
    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411 f. - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze) - angenommen, die Beklagte erteile ihren Mitgliedern Empfehlungen i.S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 GWB, wenn sie in Erfüllung der in § 13 des Vertragsentwurfs niedergelegten Informationspflicht die wesentlichen Einzelheiten des Vertrags über die Durchführung von Jugend- und Frauennachtfahrten mitteile.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    In solchen Fällen wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt, so dass eine durch die Verhaltenskoordinierung bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB schon tatbestandlich zu verneinen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.02.2002, KZR 3/01 - Jugendnachtfahrten ; Rn. 19 bei juris; Urteil vom 13.12.1983, KRB 3/83 - Bauvorhaben Schramberg , Rn. 15 bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2016, VI-U (Kart) 10/15, Rn. 54 bei juris; Beschluss vom 11.11.2011, VII-Verg 92/11 - Bietergemeinschaft II , Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 11/07 (V), Rn. 17 bei juris; KG, Beschluss vom 24.10.2013, Verg 11/13, Rn. 32 bei juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012, Verg W 1/12 - Abfallentsorgung Flughafen Berlin-Brandenburg , Rn. 50 bei juris; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 254 ff. m.w.N.; Säcker in MüKoGWB, 2. Auflage 2015, § 1 GWB Rn. 39 ff. m.w.N.; Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl.

    Ihr Zweck besteht in der Verwirklichung einer einzelnen, konkreten Aufgabe (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1983, KRB 3/83 Bauvorhaben Schramberg , Rn. 12 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 1 Rn. 112; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 253 m.w.N.; Maritzen in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, 2017, § 1 GWB Rn. 429 m.w.N.), mag auch die von der Arbeitsgemeinschaft zur Verwirklichung dieser einen konkreten Aufgabe erbrachte Tätigkeit im Einzelfall von zeitlich prinzipiell unlimitierter Dauer sein (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2002, KZR 3/01 - Jugendnachtfahrten , juris; Senat, Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 11/07 (V), juris).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

    Gleichwohl erachtet die Rechtsprechung Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen für wettbewerbsunschädlich, sofern die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen (und selbstverständlich auch aussichtsreichen) Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen, wobei die Zusammenarbeit als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung zu erscheinen hat (vgl. BGH, WuW/E BGH 2050, GRUR 1984, 379, Bauvorhaben Schramberg; BGH, GRUR 2002, 644, NJW 2002, 2176, 2178, Jugendnachtfahrten; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; KG, Beschl. v. 21.12.2009 - 2 Verg 11/09, VergabeR 2010, 501, 504; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.6.2003 - 11 Verg 2/03, NZBau 2004, 60; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 Verg 6/04, VergabeR 2005, 527; zum Ganzen ferner: Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 1 GWB Rn. 282 ff.; Bunte in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., § 1 GWB Rn. 151 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass in kartellrechtlicher Hinsicht die Gründung und Beteiligung der Beigeladenen an Vergabeverfahren möglicherweise aus dem Gedanken der Arbeitsgemeinschaft gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.2002, KZR 2/01, Umdruck S. 12, BGHZ 149, 391 - Jugendnachtfahrten).
  • BGH, 09.07.2002 - KVR 1/01

    Zur Kooperation auf dem Stellenanzeigenmarkt - Kooperation zwischen Süddeutscher

    - KZR 3/01, WuW/E DE-R 876, 878 - Jugendnachtfahrten).
  • VG Bayreuth, 27.04.2006 - B 1 S 06.283

    Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter bleibt verboten

    § 284 StGB enthält keine Diskriminierung ausländischer Wettunternehmer, weil das Erlaubniserfordernis für alle Veranstalter gleichermaßen gilt (vgl. BGH vom 14.3.2002 in NJW 2002, 2176; OVG NRW vom 13.12.2003 in GewArch 2003, 164).

    Die Prüfung, ob eine nationale Regelung zur Beschränkung von Glücksspielen mit Gemein1schaftsrecht vereinbar ist, obliegt den nationalen Gerichten; es steht im Ermessen der nationalen Stellen des einzelnen Mitgliedsstaats, inwieweit auf seinem Gebiet im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen Beschränkungen zum Schutz der Spieler und zum Schutz der Sozialordnung vorgesehen werden (vgl. BGH vom 14.3.2002 a.a.O. unter Hinweis auf EuGH vom 21.10.1999 in GewArch 2000, 19 "Zenatti").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH vom 14.3.2002 a.a.O.) im Anschluss an das "Spielbanken-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 19.7.2000 in BVerfGE 102, 197 = NVwZ 2001, 790), wonach die Veranstaltung eines Glücksspiels auch dann rechtswidrig ist, wenn die Erlaubnis in rechtswidriger Weise versagt wurde (hierzu unten), ist die Tätigkeit der Antragstellerin außerdem auch dann nicht rechtmäßig (und kann daher ordnunqsrechtlich unterbunden werden), wenn die gegenwärtig in Bayern geltenden Normen mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sein sollten.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Eine Kooperationsabsprache, die sich vorliegend darauf erstreckt, sich an gemeinsamen Bildungsprojekten zu beteiligen und gemeinsame Ressourcen (Dozenten, Curricula und Räumlichkeiten, etc.) zu nutzen, ist kartellrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsgemeinschaft nach § 1 GWB dann unbedenklich, wenn es ansonsten jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich oder jedenfalls kaufmännisch unvernünftig ist, sich als selbständiger Anbieter dem Wettbewerb zu stellen, während bei einem gemeinsamen Auftreten am Markt diese Hinderungsgründe entfallen (vgl. BGHZ 149, 391, 399, 400 - Jugendnachtfahrten).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

    Eine Kooperationsabsprache, die sich darauf erstreckt, sich bei Bildungsprojekten zu unterstützen und gemeinsame Ressourcen zu nutzen, ist unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsgemeinschaft nach § 1 GWB unbedenklich, wenn es ansonsten aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen kaufmännisch unvernünftig wäre, sich als selbständiger Anbieter dem Wettbewerb zu stellen (vgl. BGHZ 149, 391, 399, 400 - Jugendnachtfahrten).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    In solchen Fällen ist eine durch die Verhaltenskoordinierung bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellverbots schon tatbestandlich zu verneinen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 5.2.2002 - KZR 3/01 , BGHZ 149, 391 = WuW/E DE-R 876, Rzn. 18 f. bei juris m.w.N. - Jugendnachtfahrten ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 17.9.2008 - VI-Kart 11/07 (V) , Rz. 17 bei juris; Zimmer in Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht - Band 2: GWB, 5. Aufl. [2014], § 1 Rzn. 157 f. u. 252 ff. m.w.N.; Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl.
  • BGH, 11.07.2006 - KVZ 44/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in einem kartellrechtlichen Verfahren

    Die vom Beschwerdegericht gegebene Begründung entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die subjektive Entscheidung des Unternehmens allein nicht ausreichen lässt, sondern vielmehr im Blick auf die wettbewerblichen Auswirkungen eine Bewertung durch den Tatrichter verlangt (BGH, Urt. v. 13.12.1983 - KRB 3/83, WuW/E 2050, 2051 - Bauvorhaben Schramberg; Urt. v. 7.7.1992 - KZR 2/91, WuW/E 2777, 2779 - Freistellungsende bei Wegenutzungsrecht; Urt. v. 5.2.2002 - KZR 3/01, WuW/E DE-R 876, 878 - Jugend- und Frauennachtfahrten).
  • VG München, 31.01.2005 - M 22 S 04.4298

    Vermittlung von Sportwetten illegal

    Es steht im Ermessen der nationalen Stellen des einzelnen Mitgliedstaats, inwieweit im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen Beschränkungen zum Schutz der Spieler und zum Schutz der Sozialordnung vorgesehen werden sollen; die Prüfung, ob eine solche nationale Regelung zur Beschränkung von Glücksspielen mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, obliegt den nationalen Gerichten (EuGH vom 6.11.2003 GewArch 2004, 30 "Gambelli"; BGH vom 14.3.2002 NJW 2002, 2176 unter Hinweis auf EuGH vom 21.10.1999 GewArch 2000, 19 "Zenatti").

    Dies gilt sogar dann, wenn die Versagung der Erlaubnis rechtswidrig wäre (HessVGH vom 27.10.2004 GewArch 2005, 17; BayVGH vom 29.9.2004 Az. 24 BV 03.3162; OVG NRW vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 unter Einbeziehung des Urteils "Gambelli"; BGH vom 14.3.2002 a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG vom 19.7.2000 NVwZ 2001, 790 "Spielbanken-Urteil", zum Vorliegen des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB selbst dann, wenn die Versagung der Erlaubnis Grundrechte des Antragstellers verletzt).

  • VG München, 11.05.2006 - M 22 S 06.1473

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - Verg 33/07

    Erfallen der Erhöhungsgebühr im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

  • VG München, 29.03.2004 - M 22 S 04.873
  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

  • VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-117/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VG München, 10.05.2006 - M 22 S 06.1513
  • LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10

    Internetwerbung für Glücksspiel

  • VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-119/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VG München, 19.02.2004 - M 22 S 04.542

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten;

  • VG München, 31.03.2004 - M 22 S 04.1266

    Glücksspiel mit europäischer Lizenz rechtswidrig

  • VG München, 21.05.2004 - M 22 S 04.1205
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