Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Innenausgleich
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 16, 12
- NJW 1955, 257
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
a) ein solcher Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen durch eine Geschäftsführung ohne Auftrag scheitert allerdings nicht schon daran, daß die Kläger den für die Annahme einer solchen Geschäftsführung erforderlichen Willen, mit der Beseitigung des Öls auch ein Geschäft der Beklagten zu führen (BGHZ 16, 12, 13; 30, 162, 167; 40, 28, 30), nicht gehabt oder nicht hinreichend zum Ausdruck gebracht hätten.Dieses Zusammentreffen schließt einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nach § 683 BGB nicht in jedem Falle aus (vgl. BGHZ 16, 12, 16; 54, 157, 160; st. Rspr.;… MünchKomm/Seidler 2. Aufl. § 677 Rn. 8;… Steffen BGB -RGRK 12. Aufl. § 677 Rn. 10).
Es kommt vielmehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine gegenständliche Abgrenzung der Aufwendungen (vgl. dazu RGZ 149, 205, 209) nicht möglich ist, eine Verteilung der Kosten nach dem Maß der Verantwortlichkeit (BGHZ 16, 12, 16 f.) und dem Gewicht der Interessen der Beteiligten in Betracht.
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358). - BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.
- BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
a) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme der Führung eines fremden Geschäfts nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß der Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160) oder das Geschäft eines Dritten führt (BGHZ 33, 251, 256). - BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der …
Der Umstand, daß diese Transporte den Rettungsdiensten nach dem RettG NW als eigene gesetzliche Aufgaben zugewiesen sind, die Klägerin also zugleich auch ein eigenes Geschäft geführt hat, stünde der Annahme einer Fremdgeschäftsführung nicht entgegen (BGHZ 16, 12, 1; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 859). - BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im …
Auch wenn der Geschäftsführer einem Dritten zur Besorgung verpflichtet ist oder dies irrtümlich annimmt, liegt Geschäftsführung ohne Auftrag für einen anderen vor, wenn der Geschäftsführer nicht lediglich im eigenen Interesse, nämlich in Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung, sondern auch willentlich im Interesse des anderen handelt (BGHZ 16, 12, 16). - OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01
Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis
Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; WM 1998, 1356, 1358; NJW 2000, 72). - BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11
Aufwendungsersatzanspruch eines Beerdigungsunternehmens
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass auch öffentlichrechtliche Pflichten eine Haftung als Geschäftsherr auslösen können (so schon Urteil vom 15. Dezember 1954 - II ZR 277/53, BGHZ 16, 12, 15 f). - BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92
Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines …
Eine den Geschäftsherrn zum Aufwendungsersatz verpflichtende Geschäftsführung ohne Auftrag liegt, wie unbestritten ist, nur vor, wenn der Geschäftsführer "das Bewußtsein und die Absicht" hat, "für einen anderen zu handeln, also ein fremdes Geschäft zu besorgen" (BVerwGE 48, 279 ; ebenso das Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58.76 u.a. - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 30 FStrG S. 88 ; ferner z.B. BGHZ 16, 12 , 40, 28 , 65, 354 ).Das hindert zwar, wie ebenfalls unbestritten, nicht, daß (mit der Folge einer Pflicht zum Aufwendungsersatz) z u g l e i c h ein fremdes Geschäft verfolgt wird und nach dem Willen des Geschäftsführers auch verfolgt werden soll (BVerwGE 80, 170 sowie BGHZ 16, 12 , 40, 28 , 62, 186 , 63, 167 , 65, 354 ).
- BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den …
Daran fehlt es, wenn er das Geschäft nur als eigenes, also nicht auch als fremdes führt, dh in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl hierzu BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 14, 248, 249; BGH NJW 2000, 72). - BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen
- BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines …
- BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
Erstattung von Versorgungsrenten
- BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61
Bauhaftung - Haftung für Mängel am Bauwerk
- BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68
ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, …
- BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 42/86
BGB § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs.2
- OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07
Wohnungseigentum - Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?
- BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69
Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 323/98
Erbensucher, kein Anspruch auf Aufwendungsersatz
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 294/88
Voraussetzungen und Beweislast bei Geschäftsführung ohne Auftrag
- BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73
- BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75
Ausbildungsverhältnis: Ausgestaltung der schulischen Ausbildung für …
- OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
Bauträgervertrag - Umfang des Erfordernisses der notariellen Beurkundung
- OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs …
- BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
- KG, 05.04.2004 - 8 U 324/03
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen WEG- und Prozessgericht
- BGH, 20.11.1958 - VII ZR 47/58
Geschäftsführung ohne Auftrag (Versorgungsrente)
- OLG Saarbrücken, 04.03.1997 - 9 W 66/97
BGB § 257, § 670, § 677, § 683
- OLG Oldenburg, 04.11.1994 - 11 U 26/94
- LAG Nürnberg, 24.02.1995 - 4 Sa 867/93
BGB § 677 ff.; BRTV § 7 Nummer 4.4; GewO § 120 c Abs. 4
- BGH, 18.01.1962 - VII ZR 197/60
- BGH, 07.03.1962 - V ZR 101/60
- BGH, 14.02.1963 - VII ZR 210/61
- LG Braunschweig, 15.11.2005 - 7 O 1418/04
