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   BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50   

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https://dejure.org/1951,115
BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50 (https://dejure.org/1951,115)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1951 - IV ZR 6/50 (https://dejure.org/1951,115)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1951 - IV ZR 6/50 (https://dejure.org/1951,115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 245
  • NJW 1951, 964
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.02.1929 - VII A 65/29

    Genügt zur Begründung einer Restitutionsklage aus § 580 Nr. 7b ZPO. gegen ein

    Auszug aus BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50
    Es muss sich 1. um eine Tatsache handeln, die z.Zt. der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz des Vorprozesses - oder vor Ablauf der Berufungsfrist gegen ein rechtskräftig gewordenes erstinstanzliches Urteil (RGZ 123, 304) - schon bestand, und über diese Tatsache muss 2. eine Urkunde errichtet sein.
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Hierzu gehören beispielsweise Geburtsurkunden, aus denen sich die Empfängniszeit errechnen lässt (BGH 28. Mai 1951 - IV ZR 6/50 - BGHZ 2, 245; 14. Dezember 1966 - IV ZR 241/65 -BGHZ 46, 300).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    Maßgeblich ist dabei der Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz des Vorprozesses (BGHZ 2, 245, 246) bzw. der Ablauf der Berufungsfrist beim nicht angegriffenen erstinstanzlichen Urteil (RGZ 123, 304, 306; BGHZ 2, 245, 246).

    d) Ausnahmsweise ist auch eine nachträglich errichtete Urkunde als gesetzlicher Restitutionsgrund anzuerkennen; dabei ist der Kreis der nach § 580 Nr. 7 b ZPO zuzulassenden nachträglich errichteten Urkunden eng zu ziehen, weil mit der Restitution stets die nur ausnahmsweise zulässige Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils einhergeht (BAG Urteil vom 15. August 1984, aaO, zu I 5 b der Gründe; BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO) und bei nachträglich errichteten Urkunden die Gefahr des Mißbrauchs besteht (BGHZ 2, 245, 246; BSG Urteil vom 20. Dezember 1962 - 3 RJ 85/55 - AP Nr. 6 zu § 580 ZPO, m.w.N.).

    Danach hat die Rechtsprechung als Restitutionsgründe trotz nachträglicher Errichtung solche Urkunden anerkannt, die ihrer Rechtsnatur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden und deshalb zwangsläufig Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören, wie etwa Geburtsurkunden, aus denen sich dann die Empfängniszeit errechnen läßt (BGHZ 2, 245, 249; BGHZ 46, 300, 305).

  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 8/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Zur Zulässigkeit der Restitutionsklage gehört die Darlegung eines gesetzlichen Restitutionsgrundes (vgl etwa BGH Urteil vom 28.5.1951 - IV ZR 6/50 - BGHZ 2, 245, 247 = NJW 1951, 964, 965) .

    Soweit - worauf der Kläger hinweist - die Rechtsprechung in Abweichung hiervon auch bestimmte nachträglich errichtete Urkunden genügen lässt, ist der Kreis dieser Urkunden eng zu ziehen, weil mit der Restitution stets die nur ausnahmsweise zulässige Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils einhergeht und bei nachträglich errichteten Urkunden die Gefahr des Missbrauchs besteht (so bereits das - auch vom Kläger zitierte - BGH Urteil vom 28.5.1951 - IV ZR 6/50 - BGHZ 2, 245, 246 = NJW 1951, 964, 965; vgl auch BAG Urteil vom 22.1.1998 - 2 AZR 455/97 - AP Nr. 3 zu § 79 ArbGG 1979 = juris RdNr 22) .

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung als Restitutionsgründe trotz nachträglicher Errichtung lediglich wenige, ausgewählte Urkunden anerkannt, die ihrer Rechtsnatur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und für die ihrem Wesen nach eine missbräuchliche nachträgliche Errichtung nicht in Betracht kommt (vgl BGH Urteil vom 28.5.1951 - IV ZR 6/50 - BGHZ 2, 245, 249 = NJW 1951, 964 f - Geburtsurkunde; BGH Urteil vom 14.12.1966 - IV ZR 241/65 - BGHZ 46, 300, 305; BGH Urteil vom 14.2.1952 - IV ZR 137/51 - BGHZ 5, 157, 166 = juris RdNr 18 ff; BSG Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186, 188 = SozR Nr. 6 zu § 179 SGG = juris RdNr 14; BGH Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 147/75 - NJW 1977, 498 = juris RdNr 11 - Einbürgerungsurkunde;.

    a) Der Kläger rügt zunächst, das LSG habe sich nicht mit der von ihm zitierten Rechtsprechung ("BGH, Urt. v. 06.07.1979 - I ZR 135/77; BGHZ 2, 245, 247; BGH NJW 1951, 964 ; BGHZ 5, 157, 162; BGH NJW 1952, 666 ; so auch BAG, Urt. v. 29.09.2011 - 2 AZR 674/10") , die eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Urkunde spätestens zu einem Zeitpunkt hätte errichtet sein müssen, in dem sie im Vorprozess hätte benutzt werden können, auseinandergesetzt.

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