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   BGH, 25.05.1956 - VI ZR 66/55   

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https://dejure.org/1956,494
BGH, 25.05.1956 - VI ZR 66/55 (https://dejure.org/1956,494)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1956 - VI ZR 66/55 (https://dejure.org/1956,494)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1956 - VI ZR 66/55 (https://dejure.org/1956,494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 1
  • NJW 1956, 1201 (Ls.)
  • MDR 1956, 671
  • DB 1956, 640
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 25.05.1956 - VI ZR 66/55
    Die Regelung der Verordnung vom 28. November 1946, die auf Anweisung der Militärregierung in Ergänzung der Technical Instruction Nr. 12 der Control Commission über die Errichtung von Wirtschaftsverbänden erging, ist in engem Zusammenhang mit den gleichfalls noch geltenden (vgl. BGHZ 19, 72 [76]) Dekartellisierungsvorschriften der Militärregierungen Gesetz Nr. 56 (für die Amerikanische Zone) und Verordnung Nr. 78 (für die Britische Zone) zu verstehen (vgl. auch die Bestimmungen der Militärregierung der Amerikanischen Zone über private Wirtschaftsorganisationen MGR 13-120 Nr. c und d - abgedruckt in Rechts- und Wirtschaftspraxis Band 8 Wirtschaftsrecht T Vereinigungen - und Bico/Memorandum (48)/13 a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05

    Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses

    Hat sich die an die Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger sei zur Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers bereit, schon erkennbar verfestigt, so ist in der zivilrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die auf diesem Rechtsschein beruhende Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht mehr durch eine zeitlich nach dieser Verfestigung erfolgende Eintragung und Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses beseitigt werden kann (vgl. BGHZ 21, 1, 3).
  • BGH, 24.05.1962 - KZR 10/61

    Aufnahme in Prüfungsverband

    Es erörtert die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei bedeutsamen Vereinen, insbesondere bei Wirtschafts- und Berufsverbänden grundsätzlich eine mit ihrer Monopolstellung begründete Verpflichtung zur Aufnahme von Personen bestehe, und kommt unter Hinweis auf BGHZ 21, 1, 4 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] ; 29, 344, 345 [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58] zu dem Ergebnis, ein bürgerlichrechtlicher Anspruch, der vor dem Zivilgericht verfolgt werden könne, käme nur gegenüber solchen Personenvereinigungen in Betracht, die sich freiwillig auf privatrechtlicher Grundlage zur Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen hätten.

    Prüft man den Sachvortrag der Klägerin unter diesem Gesichtspunkt, so ergibt sich, daß sie jedenfalls auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen will, der auf die überkommene Rechtsprechung zur Aufnahme in eine Körperschaft wegen Mißbrauchs einer Monopolstellung (§§ 823 Abs. 2, 826; § 1 UWG, vergl. BGHZ 29, 344, 347 [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58] ; 21, 1,3 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] und LM BGB § 38 Nr. 3; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil 15. Aufl. § 112 II Anm. 7 S. 672) oder, wie das Bundeskartellamt in seiner Erklärung vom 10. April 1962 im einzelnen dargelegt hat, auf §§ 26, 27 i.V.m. § 35 GWB gestützt werden kann.

  • BGH, 11.03.1986 - KZR 29/84

    Eintragung ins Vereinsregister als Voraussetzung einer Satzungsänderung -

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß Monopolverbände einen Aufnahmeantrag nicht ohne triftigen Grund ablehnen dürfen, wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt sind (RGZ 106, 120; BGHZ 21, 1 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] ; BGH LM Nr. 3 zu § 38 BGB; vgl. auch BGH LM Nr. 5 zu § 38 BGB für den Idealverein).

    Der Kläger brauchte sich auf eine ihm vom Vorstand des Beklagten angetragene, in der gültigen Satzung nicht vorgesehene vorläufige Mitgliedschaft nicht einzulassen (vgl. dazu BGHZ 21, 1, 7 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] - Darmimporteure).

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    Diese Bestimmung könnte, wie mit Recht ersichtlich auch das Berufungsgericht annimmt, an sich als Anspruchsgrundlage für das hier gestellte Klagebegehren auf Aufnahme in eine Vereinigung in Betracht kommen (vgl. BGHZ 21, 1, 7 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] und BGH LM Nr. 3 zu § 38 BGB sowie BGB - RGRK 11. Aufl. § 38 Anm. 2 und § 826 Anm. 60).
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Rechts- oder sittenwidrig könnte das Verhalten der Beklagten allerdings wiederum dann sein, wenn es als Mißbrauch einer Monopolstellung angesehen werden müßte, etwa wenn sie die von ihnen lizenzierten Fahrer und bestellten Funktionäre von den Wettkämpfen des Klägers fernzuhalten versuchten und gleichzeitig ihm bzw. seinen Mitgliedern den Zugang zu ihren Veranstaltungen willkürlich verwehren würden (BGH NJW 1969, 316, 317 [BGH 14.11.1968 - KZR 3/67] ; LM Nr. 3 zu § 38 BGB; BGHZ 21, 1 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] ).
  • BGH, 25.02.1959 - KZR 2/58

    Anspruch auf Aufnahme in einen Wirtschaftsverband

    Es kann insoweit auf die Ausführungen in BGHZ 21, 1 verwiesen werden.
  • BGH, 11.03.1986 - KZR 28/84

    Erwerb einer ordnungsgemäßen Mitgliedschaft in einem Verein - Verweigerung einer

    Da es in der gültigen Satzung keine Grundlage für eine vorläufige Mitgliedschaft gibt und es dem Vorstand des Beklagten folglich nach der gültigen Satzung nicht gestattet ist, dem Kläger für die Dauer von drei Jahren eine vorläufige Mitgliedschaft anzutragen, brauchte sich der Kläger auf das Angebot des Beklagten nicht einzulassen (vgl. dazu BGHZ 21, 1, 7 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] - Darmimporteure).
  • BGH, 19.11.1959 - II ZR 73/59

    Rechtsmittel

    So ist angenommen worden, daß Berufsvereine mit Monopolstellung einen Aufnahmeantrag nicht ohne triftigen Grund ablehnen dürfen, wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt sind (BGZ 106, 120; BGHZ 21, 1 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55]; Denecke in BGB-RGRK § 38 Anm. 2; Staudinger/Coing § 58 Anm. 2).
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