Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1971 - VI ZR 137/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zum Vorfahrtrecht rechts vor links bei abknickender Vorfahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 56, 1
- NJW 1971, 843
- VersR 1971, 568
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 07.06.1983 - VI ZR 83/81
Haftungsverteilung bei Unfall bei abknickender Vorfahrt
Eine Markierung des Verlaufs des bevorrechtigten Straßenzuges auf der Kreuzung durch eine rechtsseitig verlaufende bogenförmige unterbrochene weiße Linie ändert nichts am Umfang der Vorfahrtberechtigung (Ergänzung zum Senatsurteil vom 9. März 1971 - BGHZ 56, 1).«.Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass das Vorfahrtrecht im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs klar und eindeutig sein muss und der zügige Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen nicht beeinträchtigt werden darf (vgl. BGHSt 12, 320, 322 und 20, 238, 241; Senatsurteile vom 9. März 1971, BGHZ 56, 1 und vom 5. Februar 1974 - VI ZR 195/72, VersR 1974, 600 - jeweils m.w.N.).
- BGH, 05.02.1974 - VI ZR 195/72
Haftungsverteilung bei abknickender Vorfahrt und Kollision zweier auf den …
Zudem hat der Senat auch dann den Bereich, in dem vier oder mehr Straßen aufeinander treffen, als Kreuzung bezeichnet, wenn die Vorfahrtstraße nicht gerade, sondern abgeknickt verläuft (vgl. BGHZ 44, 257 und 56, 1). - OLG Hamm, 18.06.1997 - 13 U 10/97
BGB § 249; StVG § 17; StVO §§ 3, 8; UStG § 24
Bei trichterförmig erweiterter, vorfahrtberechtigter Einmündung hat der Linksabbiegende berechtigte Vorfahrt auf der gesamten, bis zu den Endpunkten des Trichters erweiterten Fahrbahn der Vorrechtsstraße (BGH NJW 65, 1772; 71, 843; OLG Hamm VersR 75, 1127).
- OLG Köln, 09.12.1992 - 11 U 165/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines ehemals vorfahrtberechtigten Fahrzeugs …
Das vom Landgericht zitierte Urteil des BGH in NJW 1971 843, 844 betrifft nicht die Art und Weise der Ausdehnung des Vorfahrtsrechts in die Seitenstraße hinein, sondern behandelt eine trichterförmige Erweiterung der Vorfahrtstraße. - OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 235/05
Haftungsverteilung bei Fahrzeugkollision im Kreuzungsbereich zweier einmündender …
Insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1971 - VI ZR 137/69 - (BGHZ 56, 1, 5 ff.) steht der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen, weil es das im gesamten Kreuzungsbereich geltende Vorfahrtsrecht desjenigen Verkehrsteilnehmers betrifft, der von einer abknickenden bevorrechtigten Strasse kommend durch Geradeausfahrt in eine untergeordnete Strasse einbiegt. - KG, 07.02.2011 - 12 U 59/10
§ 522 Abs 2 ZPO
Auf die Frage, ob die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 56, 1) einschlägig ist, kommt es deshalb nicht an. - KG, 28.03.2011 - 12 U 59/10
Der Vorfahrtsbereich besteht aus dem Einmündungsviereck und aus der …
Auf die Frage, ob die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 56, 1) einschlägig ist, kommt es deshalb nicht an.
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