Rechtsprechung
BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Verjährungsfrist einer Werklohnforderung auf Grund eines Bauvertrages - Befristeter Verzicht auf die Geltendmachung von restlicher Werklohnes - Pactum de non petendo
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei VOB-Vertrag, Stundung von Sicherheitseinbehalt; Verstoß gegen Treu und Glauben durch Verjährungseinrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 58, 103
- NJW 1972, 525
- MDR 1972, 1024
- DB 1972, 527
- JR 1972, 203
- BauR 1972, 179
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67
Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen
Auszug aus BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70
Ohne Rechtsirrtum geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß die Werklohnforderung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB einer Verjährungsfrist von zwei Jahren unterliegt (BGHZ 53, 222 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]).Dies hat der erkennende Senat, worauf die Revision zutreffend hinweist, wiederholt ausgesprochen (vgl. u.a. BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67] m.w.N.).
- BGH, 16.12.1968 - VII ZR 141/66
Fälligkeit der Schlusszahlung
Auszug aus BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70
Der erkennende Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1968 - VII ZR 141/66 - (NJW 69, 428) ausgesprochen, daß die Schlußzahlung später als zwei Monate nach Einreichung der Schlußrechnung fällig wird, wenn die Schlußrechnung aus sachlichen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten geprüft und festgestellt werden kann. - OLG Celle, 21.03.1969 - 13 U 195/68
Aufrechnung des HV gegenüber der Forderung des U auf Abführung von inkassierten …
Auszug aus BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70
Die unwirksame Aufrechnung mit der bestrittenen, in Wirklichkeit nicht entstandenen Forderung gegen die unbestrittene Werklohnforderung enthält daher kein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB (vgl. auch Celle OLGZ 70, 5, 6;… Soergel/Siebert a.a.O.).
- BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage
Maßgeblich ist dabei das vom Tatrichter zu beurteilende Verhalten des Schuldners, für dessen Auslegung und Bewertung es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH Urteil vom 8. Juni 1989 - X ZR 50/88 - NJW 1989, 2469, 2470 zu § 208 BGB aF; anders noch BGHZ 58, 103 = NJW 1972, 525). - BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12
Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten …
Als ein Anerkenntnis in anderer Weise ist auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 1170 Abs. 1 BGB grundsätzlich jedes tatsächliche Verhalten des Grundstückseigentümers gegenüber dem Gläubiger zu verstehen, aus dem sich das Wissen von dem Bestehen der Schuld unzweideutig ergibt (vgl. KG, OLGZ 1970, 323, 325 zu § 1170 BGB sowie allgemein zu dem zum Neubeginn der Verjährung führenden Anerkenntnis im Sinne des § 212 BGB: BGH, Urteil vom 24. Januar 1972 - VII ZR 171/70, BGHZ 58, 103, 104; Urteil vom 1. März 2005 - VI ZR 101/04, NJW-RR 2005, 1044, 1047 mwN). - BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88
Anerkenntnis durch Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung
In der Aufrechnung mit einer bestrittenen (und in Wahrheit nicht bestehenden) Forderung gegen eine unbestrittene Forderung kann ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis der letzteren i. S. von § 208 BGB gesehen werden; ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Eingrenzung von BGHZ 58, 103 ff. = NJW 1972, 525).Diese Beurteilung stehe im Gegensatz zu der Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 1972 (BGHZ 58, 103 ff.), wonach die Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung die Annahme eines Anerkenntnisses im Sinne des § 208 BGB ausschließe.
c) Im Hinblick auf den weit gefaßten Leitsatz und die über den entscheidenden Einzelfall deutlich hinausgehenden verallgemeinernden Entscheidungsgründe hat der erkennende Senat beim VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs angefragt, ob dieser der Auffassung sei, daß in der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung schlechterdings - d. h. unabhängig von den Umständen des Einzelfalls - kein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis der letzteren im Sinne von § 208 BGB gesehen werden könne, und ob er, falls seine Entscheidung vom 24. Januar 1972 (BGHZ 58, 103 ff.) so zu verstehen sein sollte, an ihr festhalte.
Diese Auffassung liege auch dem in BGHZ 58, 103 ff. auszugsweise veröffentlichten Urteil vom 24. Januar 1972 zugrunde, mit dem ein besonders gelagerter Einzelfall entschieden worden sei.
- BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines …
Erforderlich ist jedoch stets, daß das Verhalten des Schuldners das Bewußtsein vom Bestehen der Schuld klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGHZ 58, 103, 104; BGH NJW 1965, 1430; WM 1970, 548, 549;… BGH, Urt. v. 27.1.1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103 m.w.N.). - BGH, 11.03.2010 - IX ZR 68/08
Haftung des Steuerberaters: Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen des …
Ein Anerkenntnis erfordert ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt (BGHZ 58, 103, 104; 142, 172, 182). - OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude!
Voraussetzung ist dabei stets, dass sich aus dem - rechtsgeschäftlichen oder tatsächlichen - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger eindeutig sein Bewusstsein vom Bestehen der Forderung ergibt (BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1972 - VII ZR 171/70). - BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77
Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung
Denn zur Anwendung dieser Bestimmung genügt bereits ein tatsächliches Verhalten des Schuldners, aus dem sich eindeutig sein Bewußtsein vom Bestehen der Forderung ergibt (Senatsurteil BGHZ 58, 103; BGH NJW 1965, 1430; RGZ 113, 234, 238 f). - BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99
Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt
Insofern ist für eine Verjährungsunterbrechung ein tatsächliches Verhalten gegenüber dem Gläubiger erforderlich, aus dem sich das Bewußtsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - klar und unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGHZ 58, 103, 104;… BGH, Urt. v. 21. November 1996 - IX ZR 159/95, WM 1997, 330, 332). - BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91
Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
Diese Sicherheitsleistung erfolgte lediglich zur Abwendung der vom Beklagten angedrohten Zwangsvollstreckung, in Ausführung des landgerichtlichen Einstellungsbeschlusses, nicht aus dem Bewußtsein heraus (vgl. BGHZ 58, 103, 104 f.), daß die Forderung bestehe. - BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97
Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR
Für ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis genügt danach ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen läßt (BGHZ 58, 103, 104; BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103; st. Rspr.). - OLG Koblenz, 27.04.2015 - 10 U 1351/14
Rechtsfolgen der Erbringung von Teilzahlungen hinsichtlich der Verjährung der …
- BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R
Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse - …
- OLG Brandenburg, 19.07.2019 - 7 U 164/18
Schadensersatzansprüche aus einem Gutachtervertrag
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des …
- BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86
Begriff des Anerkenntnisses
- BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …
- BGH, 18.11.1982 - IX ZR 91/81
Unterbrechung der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
- OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
Ausübung von Stimmrechten als Gesellschafter einer GmbH bei gepfändeten …
- OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 2 U 12/09
Verjährung von Ansprüchen eines freien Mitarbeiters gegen einen Rechtsanwalt: …
- OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08
Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen
- OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber
- OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB im Pflichtteilsrecht
- BAG, 03.04.1984 - 3 AZR 56/82
Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung
- OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 22 U 3/98
Urteil bei Aufrechnung des Auftraggebers mit Mängelbeseitigungskosten gegenüber …
- FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer aufgrund einer tatsächlichen Verständigung …
- BGH, 13.02.1975 - VII ZR 120/74
Anforderungen an Schlusszahlung; Rechtsfolgen vorbehaltloser Annahme
- OLG Köln, 03.05.1985 - 20 U 206/84
Bürgschaft für Gewährleistung nach § 13 Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil …
- OLG Nürnberg, 01.12.1981 - 7 UF 693/81
- BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74
Begriff des Anerkenntnisses
- BGH, 17.06.1997 - X ZR 89/95
Rechtsnatur auf die Herstellung von Fahrzeugen mit einer bestimmten Ausstattung …
- OLG Koblenz, 03.11.1988 - 5 U 787/88
Allgemeines Vertragsrecht - Verjährungsfrist bei Verkauf von Wein
- OLG München, 29.10.1980 - 15 U 2395/80
Anspruch wegen entgangener Urlaubsfreude; Unterbrechung einer Verjährungsfrist …
- OLG Koblenz, 22.05.1980 - 9 U 8/79
Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Hauptschuld und Bürgschaftsverpflichtung; …
- OLG Koblenz, 05.02.1999 - 10 U 225/98
Schaden am Nachbargebäude: Reicht eine 50 %-ige Wahrscheinlichkeit für den …
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 63/92
Verletzung der vertraglichen Beratungspflicht eines Anwalts beim Abschluss eines …
- LG Freiburg, 11.10.2013 - 5 O 331/12
GU-Nachunternehmer arbeitet nach: Kein Neubeginn der Verjährung!
- OLG Hamm, 04.12.1997 - 6 U 118/97
Keine Unterbrechung der Verjährung durch frei verrechenbaren Vorschuss
- BGH, 07.06.1991 - V ZR 47/90
Eigentum an einem früher zu einem Fideikommissvermögen zusammengefassten Hausgut …
- OLG München, 04.11.1976 - 1 U 2238/76
- OLG Hamburg, 15.08.1985 - 6 U 35/85
Erhebung eines Standgeldes für einen LKW-Auflieger; Festhalten eines Aufliegers …
- BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
Rechtlicher Zusammenhang zwischen Klageforderung und zur Aufrechnung gestellter …