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   BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74   

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https://dejure.org/1976,15
BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74 (https://dejure.org/1976,15)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1976 - IV ZR 222/74 (https://dejure.org/1976,15)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74 (https://dejure.org/1976,15)
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Trunkenheit des Unfallversicherten

§ 781 BGB - deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Abgrenzung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Schuldanerkenntnis als "Zeugnis gegen sich selbst" - Abgrenzung vom abstrakten und kausalen Schuldanerkenntnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung einer Unfalltod-Zusatzversicherung wegen trunkenheitsbedingten Unfalltodes - Bestehen eines Schuldanerkenntnisses einer Versicherungsanstalt durch Benachrichtigung und Auszahlung eines Versicherungsbetrages - Bestand eines Anerkenntnisses bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 11; VVG § 12 Abs. 3; BGB § 781; BGB § 812

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses”

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 250
  • NJW 1976, 1259
  • MDR 1976, 827
  • VersR 1977, 471
 
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Wird zitiert von ... (218)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71

    Bestellung eines Gebrechlichkeitspflegers - Nichterhebung eines beantragten

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Solche Bestätigungserklärungen enthalten keine materiellrechtliche (potentiell konstitutive) Regelung für das Schuldverhältnis, sondern bewirken als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" im Prozeß allenfalls eine Umkehrung der Beweislast oder stellen ein Indiz dar, das der Richter bei seiner Beweiswürdigung verwerten kann, das aber jedenfalls durch den Beweis der Unrichtigkeit des Anerkannten entkräftet werden kann (vgl BGH DB 1974, 1013f; RG JW 1919, 186).

    Zu Recht wird daher die vergleichsähnliche Rechtsnatur des Schuldbestätigungsvertrags betont (BGH NJW 1963, 2316/17; BGH DB 1974, 1013/14; Marburger a.a.O. S 57ff, 90).

    Das nicht vertragsmäßige, sondern einseitig vom Schuldner erklärte Anerkenntnis einer Schuld erzeugt für sich allein noch keine rechtliche Bindung, sondern ist nur als ein Beweismittel für das Bestehen der anerkannten Schuld bedeutsam (vgl BGH DB 1974, 1013/14; RG JW 1919, 186).

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    In dieser Festlegung besteht der rechtsgeschäftliche Gehalt des Schuldbestätigungsvertrags; der Vertrag wirkt insoweit regelnd auf die Rechtsbeziehungen der Parteien ein, als er die Verwirklichung einer Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen (oder Einreden) befreit oder sogar ein möglicherweise noch nicht bestehendes Schuldverhältnis begründet, indem nämlich ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis "bestätigt" wird (BGH LM § 781 BGB Nr. 2 = NJW 1963, 2316/17).

    Zu Recht wird daher die vergleichsähnliche Rechtsnatur des Schuldbestätigungsvertrags betont (BGH NJW 1963, 2316/17; BGH DB 1974, 1013/14; Marburger a.a.O. S 57ff, 90).

  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 13/71
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Die Festlegung des Schuldverhältnisses reicht nur so weit, wie es dem erklärten Willen der Beteiligten entspricht; dabei ist es eine Aufgabe der Auslegung der im konkreten Einzelfall abgegebenen Willenserklärungen, die Tragweite des Anerkenntnisses zu ermitteln (BGH WM a.a.O.; BGH NJW 1973, 2019).

    Dabei sind im Rahmen der jeweils auf das Schuldverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften und Vertragsbestimmungen vor allem der erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgte Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses bedeutsam (vgl BGH NJW 1973, 2019/20).

  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Der Gesetzgeber hat die Rechtfertigung dieser Ausschlußfrist auch nicht im Gedanken der Befriedung gesehen, wie beim Verwaltungsverfahren nach dem NTS-AG (vgl VersR a.a.O. S 521), sondern im Schutz der Vermögensinteressen des Versicherers; in dessen Interesse soll die Rechtmäßigkeit der Deckungsablehnung möglichst rasch endgültig geklärt werden, da "durch jede Verzögerung in der Erledigung zweifelhafter Ansprüche die zuverlässige Feststellung der maßgebenden Tatsachen erschwert und zugleich die Übersicht über den wahren Stand des Vermögens des Versicherers beeinträchtigt" wird (Amtl Begr zu den Entwürfen eines Gesetzes über den Versicherungsvertrag, Berlin 1906, S 27; vgl. BGHZ 43, 235/8).
  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Der III. Zivilsenat hat allerdings in seinem Urteil vom 20. November 1969 (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418) einem einseitigen, ebenfalls im Rahmen des bürgerlichen Rechts ergehenden Anerkenntnis eine den Anerkennenden bindende Wirkung zuerkannt.
  • BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Daß der Bereicherungsanspruch grundsätzlich erst in 30 Jahren verjährt (mit Ausnahme der in §§ 196, 197 BGB genannten Leistungen), selbst wenn die vermeintliche, zu Unrecht erfüllte Forderung in kürzerer Frist verjährt wäre, ist allgemeine Ansicht (vgl BGHZ 32, 13 für ungerechtfertigte Versicherungsleistungen).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Denn die Herausgabepflicht des gutgläubigen Schuldners darf niemals zu einer Verminderung seines Vermögens über den Betrag der wirklichen (noch vorhandenen) Bereicherung hinaus führen (BGHZ 55, 128, 131, 134 m.w.N.), der Bereicherungsschuldner darf durch die Herausgabe gemäß § 818 Abs. 3 BGB keinen Schaden erleiden (vgl BGB-RGRK-Heimann-Trosien, 12. Aufl, § 818 Rdnr 22).
  • BGH, 16.04.1962 - VII ZR 47/61
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Mit einem solchen Vertrag verfolgen die Parteien den Zweck, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewißheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen (BGH WM 1962, 742; 1974, 836f; BGH LM § 781 BGB Nr. 5 und 7).
  • BGH, 30.05.1974 - III ZR 86/73

    Versagung der Berufung auf frühere Umstände bei vertragsmäßig deklaratorischem

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Mit einem solchen Vertrag verfolgen die Parteien den Zweck, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewißheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen (BGH WM 1962, 742; 1974, 836f; BGH LM § 781 BGB Nr. 5 und 7).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Solche "als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" zu wertenden Bestätigungserklärungen können im Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken und stellen dabei ein Indiz dar, das der Richter - mit der gleichzeitigen Möglichkeit einer Entkräftung - bei seiner Beweiswürdigung verwerten kann (BGHZ 66, 250, 254 f.).

    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402, unter II 2 g; Urteil vom 11. Juli 1995, aaO; Urteil vom 11. Januar 2007, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Lässt sich indes nicht der Ausnahmetatbestand der Erklärung eines Verpflichtungswillens am Unfallort feststellen, wofür der Anspruchsteller die Beweislast trägt, so kann einer die Schuld am Unfall anerkennenden Erklärung im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zukommen (Greger a.a.O., Rdnr. 55 mit Hinweis auf BGH NJW 1976, 1259 sowie BGH NJW 1982, 996 und BGH NJW 1984, 383).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden

    bb) Diese rechtliche Bewertung steht, wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, im Einklang mit der außerhalb des Mietrechts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum deklaratorischen Schuldanerkenntnis (BGH, Urteile vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74, BGHZ 66, 250, 255; vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530 Rn. 9; Beschluss vom 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07, NJW 2008, 3425, 3426; Senatsurteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580 Rn. 11 f.).
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