Rechtsprechung
BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77 |
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- Wolters Kluwer
Zulässigkeit vertragsändernder Mehrheitsbeschlüsse in der Publikumspersonengesellschaft - Vertragswille, durch Mehrheitsbeschluss die Auswechslung der persönlich haftenden Gesellschafter sowie die Änderung von Unternehmensgegenstand, Zusammensetzung des Aufsichtsrats, ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage vertragsändernder Beschlüsse bei Publikumspersonengesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 119
Zulässigkeit vertragsändernder Mehrheitsbeschlüsse in einer Publikums-KG
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 12.01.1977 - 2 U 84/75
- BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77
Papierfundstellen
- BGHZ 71, 53
- NJW 1978, 1382
- MDR 1978, 642
- DNotZ 1978, 553
- DB 1978, 1217
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.11.1952 - II ZR 260/51
Mehrheitsbeschluß bei Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77
In der Publikumspersonengesellschaft sind vertragsändernde Mehrheitsbeschlüsse grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag das vorsieht, ohne die Beschlußgegenstände näher zu bezeichnen (Ergänzung zu BGHZ 8, 35, 41 und 48, 251, 253).Mit diesen Ausführungen hat sich das Berufungsgericht an den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz gehalten, wonach selbst dann, wenn der Gesellschaftsvertrag Vertragsänderungen durch Mehrheitsbeschluß zuläßt, die Wirksamkeit eines solchen Beschlusses regelmäßig nur anzuerkennen ist, wenn sich der Beschlußgegenstand unzweideutig - sei es auch nur im Wege der Auslegung - aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt (vgl. insbesondere BGHZ 8, 35, 41 ff.; 48, 251, 253 ff.; zuletzt Urt. v. 10.5.76 - II ZR 180/74 = WM 1976, 661 unter I 2; Martens, DB 1973, 413; Rob.
- BGH, 13.07.1967 - II ZR 72/67
Mehrheitsbeschluß bei offener Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77
In der Publikumspersonengesellschaft sind vertragsändernde Mehrheitsbeschlüsse grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag das vorsieht, ohne die Beschlußgegenstände näher zu bezeichnen (Ergänzung zu BGHZ 8, 35, 41 und 48, 251, 253).Mit diesen Ausführungen hat sich das Berufungsgericht an den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz gehalten, wonach selbst dann, wenn der Gesellschaftsvertrag Vertragsänderungen durch Mehrheitsbeschluß zuläßt, die Wirksamkeit eines solchen Beschlusses regelmäßig nur anzuerkennen ist, wenn sich der Beschlußgegenstand unzweideutig - sei es auch nur im Wege der Auslegung - aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt (vgl. insbesondere BGHZ 8, 35, 41 ff.; 48, 251, 253 ff.; zuletzt Urt. v. 10.5.76 - II ZR 180/74 = WM 1976, 661 unter I 2; Martens, DB 1973, 413; Rob.
- BGH, 12.05.1977 - II ZR 89/75
Außerordentliches Kündigungsrecht in einer Massengesellschaft
Auszug aus BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77
Diese Überlegungen haben bereits in dem - erst nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 12. Mai 1977 (BGHZ 69, 160) eine Rolle gespielt. - BGH, 10.05.1976 - II ZR 180/74
Zuführung eines Teils des Gewinns zu den offenen Rücklagen durch …
Auszug aus BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77
Mit diesen Ausführungen hat sich das Berufungsgericht an den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz gehalten, wonach selbst dann, wenn der Gesellschaftsvertrag Vertragsänderungen durch Mehrheitsbeschluß zuläßt, die Wirksamkeit eines solchen Beschlusses regelmäßig nur anzuerkennen ist, wenn sich der Beschlußgegenstand unzweideutig - sei es auch nur im Wege der Auslegung - aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt (vgl. insbesondere BGHZ 8, 35, 41 ff.; 48, 251, 253 ff.; zuletzt Urt. v. 10.5.76 - II ZR 180/74 = WM 1976, 661 unter I 2; Martens, DB 1973, 413; Rob.
- BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05
OTTO
Mit dieser Maßgabe ist an dem Bestimmtheitsgrundsatz, dessen Erforderlichkeit als Instrument des Minderheitenschutzes neben der sog. "Kernbereichslehre" der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung zum Teil offen gelassen hat (BGHZ 71, 53, 57 f.; 85, 350, 356; 132, 263, 268;… Sen.Urt. v. 10. Oktober 1994 aaO), festzuhalten. - BGH, 11.09.2018 - II ZR 307/16
Publikumspersonengesellschaft: Auslegung einer im Gesellschaftsvertrag …
Für Publikumspersonengesellschaften hat der Senat bereits früher angenommen, dass der Bestimmtheitsgrundsatz keine Anwendung findet und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei solchen Gesellschaften offensichtlich die Notwendigkeit besteht, den Gesellschaftsvertrag durch Mehrheitsbeschluss ändern zu können (BGH, Urteil vom 13. März 1978 - II ZR 63/77, BGHZ 71, 53, 58).(4) Die Revision weist auch zu Recht darauf hin, dass das Mehrheitsprinzip bei der Publikumsgesellschaft interessengerecht ist, weil bei ihr eine geschlossene Beteiligung an der Gesellschafterversammlung praktisch nicht erreicht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1977 - II ZR 89/75, BGHZ 69, 160, 166 f.; Urteil vom 13. März 1978 - II ZR 63/77, BGHZ 71, 53, 58; Urteil vom 15. November 1982 - II ZR 62/82, BGHZ 85, 350, 356; Urteil vom 19. November 1984 - II ZR 102/84, WM 1985, 256, 257).
- BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89
Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter
Dabei übersieht die Revision, daß der Senat von der Geltung des Bestimmtheitsgrundsatzes für die Publikumsgesellschaft eine Ausnahme macht, bei denen er - jedenfalls sofern der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht - vertragsändernde Mehrheitsbeschlüsse grundsätzlich auch dann als zulässig ansieht, wenn die Beschlußgegenstände in dem Gesellschaftsvertrag nicht näher bezeichnet sind (st. Rspr. vgl. BGHZ 71, 53).
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 18/94
Informationsrecht des Kommanditisten bei erlaubter Konkurrenztätigkeit
1. Der vorliegende Fall erfordert keine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Frage, inwiefern die inzwischen von weiten Teilen des Schrifttums geäußerte Kritik (…vgl. MüKo/Ulmer, BGB 2. Aufl. § 709 Rdn. 72 ff., 74 ff. mit umfangr. Zusammenstellung des Schrifttums in Fn. 129; siehe ferner Schiemann, AcP 1985 (1985), 73, 75 u. Hüffer, ZHR 151 (1987), 396, 406 ff.; skeptisch gegenüber dem Bestimmtheitsgrundsatz auch H. P. Westermann, AcP 175 (1975), 375, 418; kritisch ferner Wiedemann, Gesellschaftsrecht I § 8 I. 2. b) S. 409 ff. , 412; ders. ZGR 1977, 690, 694 sowie JZ 1978, 612 f. u. 1983, 559 f.; Mecke, BB 1988, 2258 ff., 2262; vgl. aber auch K. Schmidt, Gesellschaftsrecht 2. Aufl. § 16 II. 2. d) aa) S. 374; Heymann/Emmerich, HGB § 119 Rdn. 35; Marburger, ZGR 1989, 146 und schon vorher NJW 1984, 2252 ff.; Koch, NJW 1986, 1654 f.) an der Beibehaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes in seiner bisherigen Form berechtigt ist und Veranlassung dazu geben könnte, diesen Grundsatz in Zukunft weiter einzuschränken (vgl. dazu auch bereits BGHZ 71, 53, 57 f.; 85, 350, 356 unten) oder sogar ganz aufzugeben. - LG Wuppertal, 31.10.2013 - 4 O 286/12
Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH & Co.KG
Zwar ist das dem Personengesellschaftsrecht grundsätzlich innewohnende Einstimmigkeitsprinzip bei Publikums-KGs mit einem großen Kreis von Kommanditisten, bei dem sich eine geschlossene Beteiligung an Gesellschafterversammlungen nur schwer erreichen lässt, regelmäßig wenig praktikabel, weshalb abweichende Mehrheitserfordernisse, etwa eine analoge Anwendung des § 179 Abs. 2 AktG (3/4-Mehrheit) zu erwägen sein können (vgl. BGH, NJW 1978, 1382 ff.).Durch die (maßvolle) Einräumung von festen Stimmrechten der die Geschäftsführung verantwortenden Komplementärin soll einerseits eine gewisse Stabilität des Gesellschaftswillens erreicht werden, andererseits können so die berechtigten Interessen der (wie regelmäßig) in der Komplementär-GmbH organisierten Gründergesellschafter und der allgemeine Minderheitenschutz Berücksichtigung finden (vgl. zu letzterem auch BGH, NJW 1978, 1382 u.).
Anders als die Klägerin meint, setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffend Stimmquoren bei Publikumsgesellschaften (etwa der zitierten Entscheidung vom 13. März 1978, II ZR 63/77).
- OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6a U 1/21
Kommanditgesellschaft: Auslegung und Umfang einer Mehrheitsklausel im …
Schon früh hat zudem der Bundesgerichtshof erwogen, ob der Bestimmtheitsgrundsatz immer in seiner Absolutheit gelten oder unter stärkerer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Treuepflicht aufgelockert werden sollte (siehe BGH, Urteil vom 13. März 1978 - II ZR 63/77, BGHZ 71, 53; 57 zu vertragsändernden Mehrheitsbeschlüssen in einer Publikumspersonengesellschaft; Urteil vom 15. November 1982 - II ZR 62/82, BGHZ 85, 350, 356 zur Regelung der Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses durch Mehrheitsbeschlüsse einer körperschaftlich verfassten Kommanditgesellschaft mit großer Mitgliederzahl). - BGH, 15.11.1982 - II ZR 62/82
Umwandlung einer KG durch Mehrheitsbeschluß
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. März 1978 (BGHZ 71, 53) ausgeführt hat, wird man zudem bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, die dem gesetzlichen Leitbild entsprechen, darauf vertrauen können, daß die dem Unternehmen im allgemeinen eng verbundenen Teilhaber bei dringend gebotenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu einem Vertragskompromiß kommen. - BGH, 05.11.1984 - II ZR 111/84
Wirksamkeit eines Beschlusses der Gesellschaft bei einer Publikums-KG
Das Berufungsgericht weist zutreffend darauf hin, daß § 10 Abs. 1 und 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung das Recht einräumt, den Gesellschaftsvertrag mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen zu ändern, und daß sich die einzelnen Beschlußgegenstände nicht zusätzlich aus dem Gesellschaftsvertrage ergeben müssen, wenn es sich, wie im vorliegenden Falle, um eine Publikumsgesellschaft handelt (vgl. BGHZ 71, 53, 58). - OLG Celle, 04.05.2011 - 9 U 105/10
Publikums-KG: Aufnahme einer neuen Komplementär-GmbH durch einfachen …
Zwar ist das dem Personengesellschaftsrecht grundsätzlich innewohnende Einstimmigkeitsprinzip bei Publikums-KGs mit einem großen Kreis von Kommanditisten, bei dem sich eine geschlossene Beteiligung an Gesellschafterversammlungen nur schwer erreichen lässt, regelmäßig wenig praktikabel, weshalb abweichende Mehrheitserfordernisse, etwa eine analoge Anwendung des § 179 Abs. 2 AktG (3/4-Mehrheit) zu erwägen sein können (vgl. BGH, NJW 1978, 1382 ff.).Durch die (maßvolle) Einräumung von festen Stimmrechten der die Geschäftsführung verantwortenden Komplementärin soll einerseits eine gewisse Stabilität des Gesellschaftswillens erreicht werden, andererseits können so die berechtigten Interessen der (wie regelmäßig) in der Komplementär-GmbH organisierten Gründergesellschafter und der allgemeine Minderheitenschutz Berücksichtigung finden (vgl. zu letzterem auch BGH, NJW 1978, 1382 u.).
- OLG Stuttgart, 27.08.2008 - 14 U 50/07
Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzgl. der Ergebnisverwendung
Einmal setzen gültige Mehrheitsbeschlüsse grundsätzlich voraus, dass sie nach Sinn und Zweck des Vertrages (§ 157 BGB) im Hinblick auf den konkreten Beschlussgegenstand unzweideutig, wenn auch nicht notwendig ausdrücklich, zugelassen sind (sog. Bestimmtheitsgrundsatz; vgl. BGHZ 8, 35, 41 ff.; 71, 53, 57).Allerdings ist der Bestimmtheitsgrundsatz nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bei Publikumsgesellschaften nicht anwendbar (BGHZ 8, 35; 66, 82; BGH NJW 1977, 2160, 2161; 1978, 1382; 1988, 411; 1991, 691, 692;… Binz/Sorg, a.a.O., § 13 Rn. 68;… Liebscher a.a.O., § 16 Rn. 168).
- BFH, 21.04.1988 - IV R 47/85
1. Zur Mitunternehmerschaft von Treugebern einer Publikumsgesellschaft - 2. Ein …
- BGH, 19.11.1984 - II ZR 102/84
Ermächtigung des Beirats einer Publikums-KG zu Änderungen des …
- BGH, 05.02.1990 - II ZR 94/89
Änderung des Gesellschaftsvertrages durch vorbehalt- und widerspruchslose …
- OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 14 U 60/05
Rechtlich selbstständige Verträge über die Beteiligung einer Vielzahl von …
- OLG Stuttgart, 24.05.1982 - 5 U 187/81
Anforderungen an das Vorliegen der Aktivlegitimation von Gesellschaftern einer …
- OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Zustandekommen eines Auskunftsvertrages; …
- BGH, 21.04.1980 - II ZR 144/79
Abschluss von Verträgen zur Sicherung einer Fremdfinanzierung - Anforderungen an …
- OLG München, 02.07.2009 - 23 U 4240/08
Geschlossener Immobilienfonds in Form einer OHG: Anforderungen an eine wirksame …
- OLG Hamburg, 17.02.1987 - 2 W 13/86
Eheliches Kind; Wahl des Familiennamens; Gemeinsamer Ehenamen; Geburtsnamen; …
- OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83
Darlehen mit Charakter haftenden Eigenkapitals
- BGH, 24.04.1978 - II ZR 85/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klage - Voraussetzungen für eine …
- BGH, 24.04.1978 - II ZR 88/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klage - Auswechslung der persönlich …
- BGH, 24.04.1978 - II ZR 89/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klage - Anspruch einer …
- BGH, 22.05.1978 - II ZR 128/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klage - Persönliche Haftung des …