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   BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82   

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BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82 (https://dejure.org/1984,899)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1984 - IVb ZB 42/82 (https://dejure.org/1984,899)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1984 - IVb ZB 42/82 (https://dejure.org/1984,899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anschlußbeschwerde - Versorgungsausgleichsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB §§ 1587 ff.; ZPO § 621e
    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 207
  • NJW 1985, 968
  • MDR 1985, 217
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

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  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

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  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

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  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber an den bis zum 31. August 2009 geltenden Rechtszustand angeknüpft, nach dem die Anschließung an ein Rechtsmittel in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vereinzelt spezialgesetzlich geregelt war (vgl. §§ 22 Abs. 2, 28 Abs. 1 LwVfG, § 11 Abs. 3 HöfeVfO) und darüber hinaus von der Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Regelung für zulässig erachtet wurde, wenn sich im Verfahren mehrere Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstanden und die Gesichtspunkte der Waffengleichheit und der Verfahrensökonomie eine Überwindung des Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers geboten (BGHZ 71, 314, 317 f. = NJW 1978, 1977 f.; Senatsbeschlüsse BGHZ 86, 51, 52 f. = FamRZ 1983, 154 f. und BGHZ 92, 207, 210 f. = FamRZ 1985, 59, 60).

    Dieses liegt nicht vor, wenn sich ein Ehegatte der Beschwerde eines Versorgungsträgers (lediglich) wegen der vom Hauptrechtsmittel bereits betroffenen Versorgungsverhältnisse anschließen will, weil das Beschwerdegericht die erstinstanzliche Entscheidung zu diesen Versorgungsanrechten bereits auf das Hauptrechtsmittel in vollem Umfang und ohne Beschränkung durch das Verschlechterungsverbot überprüfen kann (vgl. bereits Senatsbeschluss BGHZ 92, 207, 211 f. = FamRZ 1985, 59, 60).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Dies verstößt auch dann nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Entscheidung entgegen dem Ziel des Rechtsmittels ausfällt (Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2009 - XII ZB 221/06 - FamRZ 2009, 853 Rn. 12 und BGHZ 92, 207, 211 f. = FamRZ 1985, 59, 60 mwN).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 706/12

    Familiensache: Unzulässigkeit der Anschlussbeschwerde gegen eine

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber an den bis zum 31. August 2009 geltenden Rechtszustand angeknüpft, nach dem die Anschließung an ein Rechtsmittel in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vereinzelt spezialgesetzlich geregelt war (§§ 22 Abs. 2, 28 Abs. 1 LwVfG; § 11 Abs. 3 HöfeVfO) und darüber hinaus von der Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Regelung für zulässig erachtet wurde, wenn sich im Verfahren mehrere Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstanden und die Gesichtspunkte der Waffengleichheit und der Verfahrensökonomie eine Überwindung des Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers geboten (BGHZ 71, 314, 317 f. = NJW 1978, 1977 f.; Senatsbeschlüsse BGHZ 86, 51, 52 f. = FamRZ 1983, 154 f. und BGHZ 92, 207, 210 f. = FamRZ 1985, 59, 60).

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass die unselbständige Anschließung auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit allein der sachgerechten Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens dient und nicht den Zweck hat, eine Fortsetzung des Verfahrens in der dritten Instanz zu ermöglichen (Senatsbeschluss BGHZ 92, 207, 212 f. = FamRZ 1985, 59, 60).

  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau;

    Wie der Senat - nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung - durch Beschluß vom 3. Oktober 1984 - IVb ZB 42/82 - (zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) entschieden hat, ist im Versorgungsausgleichsverfahren eine unselbständige Anschließung an das Rechtsmittel eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung (oder der Versorgungslast) unzulässig, weil das Gericht auf ein solches Rechtsmittel ungehindert durch das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (s. insoweit Senatsbeschluß vom BGHZ 85, 180 ff.) ohnehin die dem Gesetz entsprechende Entscheidung zu treffen hat, so daß für eine unselbständige Anschließung kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist.

    Dadurch ist er in einer die weitere Beschwerde eröffnenden Weise beschwert (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1984 aaO).

  • OLG Karlsruhe, 11.09.2023 - 18 UF 3/23

    Versorgungsausgleichskasse als Zielversorgungsträger bei Abfindung zum Ausgleich

    a) Das Beschwerdegericht ist berechtigt, über die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage der Verzinsung des Abfindungsbetrages zu entscheiden, ohne dass es hierfür einer - in Ermangelung des erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen - Anschlussbeschwerde der Antragstellerin bedürfte (BGH vom 03.10.1984 - IVb ZB 42/82, juris Rn. 21 f.).

    Bei ihrem Antrag handelt es sich um Vortrag zur Sach- und Rechtslage, welchen die Antragstellerin auch im Rahmen der Beschwerde der Beschwerdeführerin vorbringen kann (BGH vom 03.10.1984 - IVb ZB 42/82, juris Rn. 22) und den das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Entscheidung zu prüfen hat, über den aber nicht gesondert im Tenor zu entscheiden ist.

  • OLG Bremen, 11.03.2011 - 4 UF 1/11

    Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde gem. § 66 FamFG

    Die im FGG nicht geregelte Anschlussbeschwerde wurde von der Rechtsprechung entwickelt, um die Waffengleichheit der Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 03.10.1984, FamRZ 1985, 59, 60).
  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82

    Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit

    Wie der Senat durch Beschluß vom 3. Oktober 1984 (BGHZ 92, 207, 211 f.) entschieden hat, besteht im Versorgungsausgleichsverfahren für eine unselbständige Anschließung an das Rechtsmittel eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung (oder eines Versorgungsträgers) kein Rechtsschutzbedürfnis, weil das Gericht auf ein solches Rechtsmittel unbehindert durch das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (s. insoweit Senatsbeschluß BGHZ 85, 180, 185 ff.) ohnehin die dem Gesetz entsprechende Entscheidung zu treffen hat.
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Ihre Standhaftigkeit ist, gerade auch in Versorgungsausgleichssachen, von der Rechtsprechung in entsprechender Anwendung der in der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Bestimmungen entwickelt und ausgestaltet worden (vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 86, 51; 92, 207, jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.04.2006 - 1 UF 183/05

    Anschließung in einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge,

    In § 621 e ZPO nicht geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass sich der Beschwerdegegner nach Verstreichen der Beschwerdefrist der Beschwerde anschließen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. FamRZ 1985, 59, 60).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der

    Dies verstößt auch dann nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Entscheidung entgegen dem Ziel des Rechtsmittels ausfällt (Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2009 - XII ZB 221/06 - FamRZ 2009, 853 Rn. 12 und BGHZ 92, 207, 211 f. = FamRZ 1985, 59, 60 mwN).
  • OLG Köln, 24.08.2001 - 25 UF 214/00

    Unzulässigkeit der Anschlussbeschwerde im Umgangsrechtsverfahren

  • OLG Brandenburg, 30.03.2000 - 10 UF 221/98

    Zur Einbeziehung von Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht in den

  • OLG Brandenburg, 13.12.2002 - 9 UF 198/02

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von Bagatellbeträgen

  • OLG München, 14.12.1992 - 12 UF 896/92

    Ausgleichsverpflichteter; Grobe Unbilligkeit; Durchführung des

  • LAG München, 27.06.2001 - 1 Ta 44/01

    Kostenerstattung: Anwaltskosteen - Reisekosten der Partei

  • OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11

    Versorgungsausgleichsregelung: Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht

  • OLG Dresden, 05.12.2002 - 10 UF 502/02

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ansprüchen gegen die Social Security

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 837/81

    Versorgungsausgleich unter Ehegatten nach einer Scheidung; Anrechnung von

  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 2 UF 72/06
  • OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83

    Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Entscheidung über den

  • OLG Saarbrücken, 14.07.1997 - 6 UF 10/97

    Versorgungsausgleich bei Erwerb von Versorgungsaussichten als Zeitsoldat und

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2002 - 16 UF 143/02

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Einlegung einer

  • OLG Saarbrücken, 21.11.1991 - 6 UF 144/90

    Anwartschaften gegenüber dem Versorgungswerk der Steuerberater des Saarlandes

  • OLG Frankfurt, 01.04.1987 - 5 UF 246/85
  • OLG Koblenz, 10.05.1985 - 13 UF 77/85

    Versorgungsausgleich; Öffentlicher; Beamter; Versorgungslast;

  • OLG Frankfurt, 08.04.1987 - 1 UF 15/86

    Ausgleichspflicht; Versorgungsanwartschaften; Beamtenrechtliche Grundsätze;

  • BGH, 26.06.1985 - IVb ZB 63/84

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde bei Stellung eines Antrages "zu

  • OLG Koblenz, 18.05.1987 - 11 UF 154/87
  • OLG Frankfurt, 12.07.1985 - 1 UF 11/84
  • BGH, 26.06.1985 - IVb ZB 616/81

    Rechtsmittelverfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich -

  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 638/81

    Versorgungsausgleich unter Eheleuten nach einer Scheidung - Anrechnung von

  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 726/80

    Scheidung der Ehe - Regelung des Versorungsausgleichs - Begründung von

  • OLG Hamburg, 03.11.1987 - 12 UF 97/87
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