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BGH, 17.10.2002 - BLw 22/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Hoffolgezeugnis - Antrag auf Kraftloserklärung und Einziehung - Nichtzulassung - Bindung - Divergenz - Widerruf der testamentarischen Erbeinsetzung
- Judicialis
LwVG § 24; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 2254; ; BGB §§ 2229 ff; ; ZPO § 574 Abs. 2 n.F.; ; HöfeO § 6 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG § 24 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht; Darlegung eines Abweichungsfalls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bersenbrück, 06.09.2001 - 5 Lw 40/01
- OLG Oldenburg, 31.05.2002 - 10 W 35/01
- BGH, 17.10.2002 - BLw 22/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87
Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam …
Auszug aus BGH, 17.10.2002 - BLw 22/02
Das Beschwerdegericht hat nicht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der im Widerspruch stünde zu einem solchen, den der Senat in der Entscheidung BGHZ 101, 57, 61 aufgestellt hat. - BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 17.10.2002 - BLw 22/02
Soweit der Antragsteller meint, es lägen die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG vor, verkennt er diese zwar nicht grundsätzlich (dazu näher BGHZ 89, 149 ff), sieht sie im konkreten Fall aber zu Unrecht als gegeben an. - BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 17.10.2002 - BLw 22/02
Auch die Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts eröffnet nicht die Rechtsbeschwerde (st. Senatsrspr., vgl. schon Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.2002 - BLw 22/02
Der Senat ist an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gebunden (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66, und seither st. Rspr.).